Unsere Kurzbeschreibung des Coop TV-Spots

Coop bietet vom 15. bis 17. November 2024 Aktionsangebote mit Rabatten, darunter 50% auf Rioja DOCa Reserva Cune 2019, 40% auf Gopro Glitting Block und 30% auf Spielwaren (ausgenommen Elektronik und Lego Rare Sets). Aktionen gelten nicht für Jugendliche unter 18.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Coop

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-14
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Unsere Meinung

Ich finde, der TV-Spot von Coop versucht, durch eine prägnante und recht direkte Darstellung von Sonderangeboten die Zuschauer gezielt anzusprechen. Der leuchtend gelbe Schriftzug „Aktionswoche“ auf dem grauen Tafel-Hintergrund mit dem leicht abgenutzten Look scheint darauf abzuzielen, eine gewisse Vintage-Authentizität und Bodenständigkeit zu vermitteln, was meiner Meinung nach eine kluge Wahl ist, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Die Sequenzen sind visuell recht ansprechend gestaltet, insbesondere die Darstellung der sechs Rotweinflaschen der Marke „Cune" auf einem rustikalen Holzuntergrund. Das ist nicht nur ästhetisch, sondern spielt auch mit dem subtilen humorvollen Werbesatz „CHLI STINKE MUESS ES“, was ich persönlich als cleveren und pfiffigen Ansatz empfinde.

Ich denke allerdings, dass die Zielgruppenansprache etwas direkter hätte sein können. Die Darstellung der Angebote wirkt etwas generisch und könnte eine differenziertere Ansprache der Zielgruppe gebrauchen, um herauszustechen. In Bezug auf Originalität würde ich sagen, dass der Spot seine Momente hat, jedoch in einigen Aspekten, wie der Präsentation der Spielwaren, relativ konventionell bleibt.

Die Szene mit den Spielwaren, die auf Podesten arrangiert sind, wirkt bunt und freundlich, aber ich bin der Meinung, dass man hier noch kreativer hätte sein können, um auch visuellen Mehrwert zu schaffen, der über eine einfache Produktplatzierung hinausgeht.

Die Konsistenz der Markenbotschaft ist durchaus gegeben, was ich positiv finde. Die wiederholte klare Nennung der Rabatte in Kombination mit dem coop-Logo unterstreicht das Bestreben, die Marke im Zusammenhang mit wöchentlichen günstigen Angeboten im Gedächtnis zu verankern.

Meiner Ansicht nach könnte der Spot durch eine etwas ausgefeiltere narrative Komponente gewinnen, die die Zuschauer in eine kleine Geschichte eintauchen lässt und so die Merkfähigkeit der Botschaft erhöht. Die satirischen Elemente könnten noch herausgestellt werden, um ein Augenzwinkern zu provozieren.

Was denkst Du über den TV-Spot? Teile gerne Deine fachliche oder persönliche Meinung dazu mit!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Leuchtend gelber Schriftzug „Aktionswoche“ auf grauem Tafel-Hintergrund. Die Buchstaben haben einen leicht abgenutzten Look.

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Sechs Rotweinflaschen der Marke "Cune" stehen auf einem rustikalen Holzuntergrund. Links daneben gelbe Schrift: "CHLI STINKE MUESS ES". Unten Angaben zu einem Angebot von Coop für Rioja DOCa Reserva Cune 2019, gültig vom 15. bis 17. November 2024. Hinweis, dass Coop keinen Alkohol an Jugendliche unter 18 verkauft.

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Spielwaren sind auf Podesten arrangiert, darunter ein Kran, Piratenschiff, Spielzeugfigur und Einhorn. Links oben Infos zur Aktion vom 15. bis 17. November 2024, rechts in gelbem Stern 30 % Rabatt-Hinweis, unten das "coop"-Logo. Im Hintergrund Sterne und stilisierte Berge.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Coop mit dem von uns gewählten Titel

"Coop: Riesige Rabatte auf Rioja DOCa, Gopro und Spielwaren vom 15. bis 17. November 2024!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Coop, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Coop in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung