Meiner Ansicht nach bietet der TV-Spot der Deutschen Postcode Lotterie eine interessante Schau auf das Thema Reichtum und Glück. Die konsistente Farbgebung mit dem dominierenden Rot und Elementen aus Gold zieht den Zuschauer in eine Welt des Luxus, was ich denke, eine clevere Anspielung auf die "VIP"-Thematik ist. Allerdings könnten einige diese starke Farbgebung als überwältigend empfinden, wodurch die klare Botschaft eventuell unterzugehen droht.
Aus kreativer Perspektive finde ich den Einsatz der Animationen, wie fallendes Konfetti und die goldenen Absperrungen, recht ansprechend. Sie vermitteln ein Gefühl der Exklusivität und Feierlichkeit. Dennoch muss ich sagen, dass das Konzept nicht unbedingt neu oder originell wirkt. Die Struktur des Spots sowie die dargestellten Szenen erinnern stark an klassische Lotterie-Werbung. Vielleicht hätte sich hier Raum für innovative Elemente angeboten, um die Aufmerksamkeit der Zuschauer noch stärker zu fesseln.
Die Botschaft, dass man durch eine einfache Anmeldung bei der Lotterie ein Jahr des Lebens gewinnen kann, ist meines Erachtens klar formuliert. Die direkte Kundenansprache durch die wiederholte Aufforderung, an der Aktion teilzunehmen, halte ich für effektiv, auch wenn sie für einige Zuschauer etwas aufdringlich wirken könnte.
Besonders gelungen finde ich jedoch die visuelle Darstellung der lachenden Gewinner mit ihrem Scheck. Das weckt Emotionen und schafft eine positive Assoziation mit dem Produkt. Ich würde behaupten, dass solche ökonomischen und emotionalen Anreize strategisch klug eingesetzt wurden.
Die Zielgruppe wird meiner Einschätzung nach präzise angesprochen – insbesondere Menschen, die schnell und unkompliziert zu finanziellen Gewinnen kommen möchten. Doch stellt sich die Frage, ob diese Darstellung der Realität gerecht wird und tiefergehende Überzeugungsansätze fehlen könnten.
Insgesamt liefert der Spot der Deutschen Postcode Lotterie solide Ansätze, um die Aufmerksamkeit der Zuschauer zu gewinnen, doch ich glaube, dass noch Raum für mehr Originalität und Tiefgründigkeit vorhanden ist.
Was halten Sie von diesem TV-Spot? Teilen Sie Ihre Eindrücke!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Roter Hintergrund mit verschwommenem Text. Oben rechts steht "postcode-lotterie.de".
Roter Hintergrund mit großem, gelbem Text in der Mitte: "VIP". Oben rechts die URL "postcode-lotterie.de".
Der Hintergrund ist rot. In der Mitte steht "VIP" in großen goldenen Buchstaben, die glänzen. Oben rechts ist die URL "postcode-lotterie.de".
Eine Frau in rotem Oberteil hält große Umschläge und einen Blumenstrauß. Sie lächelt und steht vor einem Gebäude mit weißen Ziegeln, umgeben von viel Grün. Oben rechts steht "postcode-lotterie.de". Kleiner Text am unteren Bildrand beschreibt Lotterie-Details und Hinweise zum Glücksspiel.
Eine Frau steht draußen vor einer Tür, lächelt, trägt eine rote Jacke und hält einen Blumenstrauß sowie einen großen goldenen Umschlag in den Händen. Im Hintergrund sieht man ein rotes Backsteingebäude mit Fenstern. Oben rechts steht die Website "postcode-lotterie.de". Unten gibt es klein gedruckte rechtliche Hinweise.
Zwei Frauen stehen vor einem Gebäude. Eine hält einen großen Scheck über 12.000 Euro und lächelt. Die andere hat einen Blumenstrauß in den Händen. Beide sehen glücklich aus. Es gibt Pflanzen und eine Wand im Hintergrund, und oben steht eine Webadresse.
Goldene Schrift vor rotem Hintergrund: „12 MONATE 12.000 €“. Oben rechts „postcode-lotterie.de“. Konfetti fällt von oben und goldene Pfosten mit roten Seilen stehen links und rechts.
Eine Frau in roter Jacke steht lächelnd vor der Kamera. Hinter ihr stehen ein Mann und eine Frau auf einem roten Teppich. Sie halten große Pappschilder mit der Aufschrift 12.000 Euro von der Postcode-Lotterie. Neben ihnen sind goldene Absperrungen zu sehen. Im Hintergrund ist ein Backsteinhaus mit der Hausnummer 32.
Ein Drohnenfoto schaut von oben auf mehrere Einfamilienhäuser mit gepflegten Gärten in einer Wohngegend. Einige Autos parken auf der Straße. Ein markanter roter Streifen markiert den Eingangsbereich eines der Häuser und führt bis zur Straße. In der oberen Ecke ist "postcode-lotterie.de" eingeblendet.
131views
0:202024-03-11
61views
0:302024-02-05
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Deutsche Postcode Lotterie mit dem von uns gewählten Titel
"Gewinne mit dem VIP-Special der Postcode Lotterie bis zu 12.000€/Monat für ein Jahr!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Deutsche Postcode Lotterie, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Deutsche Postcode Lotterie in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Universal-channel
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
1Kommentare@Dori
vor 18 Tagen
Ìch finde die Werbung insofern nicht gelungen, da ich es bis heute nicht verstanden habe, ob ich da nur in Gemeinsacht mit den Leuten in meiner Straße oder auch alleine oder wie oder was mitmachen kann. In meinen Augen sollte der Spot das schon leisten können!