Unsere Kurzbeschreibung des Bauhaus TV-Spots

Der TV-Spot von Bauhaus bewirbt das umfangreiche Angebot an Produkten für kreative und handwerkliche Projekte. Der Slogan "Macht gut, was euch gut tut" ermutigt Kunden, ihren Ideen freien Lauf zu lassen und dabei auf das gut sortierte Baumarktsortiment von Bauhaus zurückzugreifen, um hohe Qualität bei ihren Vorhaben zu erzielen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Bauhaus

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2023-09-22
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Unsere Meinung

Der Bauhaus TV-Spot hinterlässt bei mir gemischte Eindrücke. Ich finde die Botschaft des Spots sehr klar und einladend: "Macht gut, was euch gut tut." Diese Empfehlung zum kreativen Ausdruck spricht meiner Meinung nach die DIY-Enthusiasten direkt an und motiviert dazu, eigene Projekte zu starten. Ich denke, die Zielgruppenansprache richtet sich somit direkt an Heimwerker und Hobbybastler, die nach Lösungen für ihre kreativen Vorhaben suchen.

Was mir an der Kreation des Spots gefällt, ist die Verbindung von Produktpräsentation mit einem gewissen Lifestyle-Element. Die Szenen im Baumarkt, kombiniert mit der Vintage-Ästhetik der Tapetenszene, signalisieren eine Mischung aus praktischem Einkauf und persönlichem Stil. Meiner Ansicht nach vermittelt dies effektiv, dass Bauhaus sowohl Vielfalt als auch Individualität im Sortiment bietet.

Jedoch, was die Originalität betrifft, ich bin der Meinung, dass dem Spot eine gewisse Frische fehlt. Viele dieser Elemente hat man schon in ähnlichen Spots gesehen; die Darstellung wirkt recht vertraut und könnte ein wenig mehr Innovation vertragen.

In Bezug auf die Konsistenz der Markenbotschaft sehe ich einen starken Bezug zur Bauhaus-Philosophie, die sich auf Qualität und das Starten von Projekten fokussiert. Die wiederholte Verwendung von Schlagworten wie "Tut gut" verstärkt die Werbebotschaft konsistent.

Abschließend denke ich, dass der Spot in seiner derzeitigen Form zwar effektiv ist, um die Marke Bauhaus zu positionieren, aber möglicherweise einige Elemente mehr Aufregung und Neuheit vertragen könnten, um stärker hervorzustechen.

Autor: Thomas Stehle


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person in kariertem Hemd trägt mehrere große Farbeimer und einen Pinsel im Arm durch einen Baumarkt. Die Eimer sind gestapelt und der Hintergrund zeigt Regale mit verschiedenen Produkten.

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In einem Baumarkt trägt eine Person mehrere Farbeimer und einen Pinsel. Sie hat eine karierte Jacke an. Im Hintergrund sind Regale und andere Kunden zu sehen.

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Eine Hand liegt auf einer Tapete mit buntem Blumenmuster. Die Haut hat einen blassen Teint, die Finger sind gespreizt. Man sieht einen Teil des Unterarms mit einem tätowierten Motiv. Die Tapete hat Blumen in Rosa-, Gelb- und Grüntönen auf einem hellen Hintergrund.

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Eine Hand mit einem Tattoo liegt auf einer floralen Tapete in bunten Farben. Der Ärmel des Arms hat ein ähnliches Blumenmuster wie die Tapete.

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Eine Frau mit lockigem Haar drückt eine blumige Tapete an eine Wand. Sie trägt ein passendes Kleidungsstück im ähnlichen Muster. Links im Bild steht mehrmals der Schriftzug „Tut gut“. Die Szene hat einen Vintage-Look.

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Ein Regal im Baumarkt zeigt rote Kartons mit Farbwalzen der Marke "swingcolor", die Preise sind mit 10,75 € und 12,50 € angegeben. Ein Schild mit der Aufschrift "Grober Putz" ist zu sehen. Eine Hand greift nach einer Verpackung. Oben und unten sind drei goldene Sterne.

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Eine sich drehende Buchseite mit unscharfem Text ist zu sehen. Details im Hintergrund sind ebenfalls unscharf.

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Ein Mann mit Brille und brauner Jacke hält einen langen Kassenzettel in einem Geschäft. Im Hintergrund sind Regale und andere Kunden zu sehen. Die Decke hat viele Lichter, und es gibt rote Schilder über den Regalen.

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Auf einem grünlich-blauen Hintergrund steht in weißen fetten Buchstaben der Text "Macht gut, was".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Bauhaus mit dem von uns gewählten Titel

"Kreative Projekte starten mit Bauhaus - Entdecke Qualität für deine Ideen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Bauhaus, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Bauhaus in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung