Der Trivago-Spot vermittelt aus meiner Sicht eine klare und überzeugende Botschaft. Ich finde, dass die Verwendung der Preisvergleiche eine geniale Möglichkeit ist, die Einsparpotenziale für die Zuschauer direkt hervorzuheben. Mit der Aussage "Bis zu 40% sparen" schafft es Trivago meiner Meinung nach, die Aufmerksamkeit der kostenbewussten Konsumenten einzufangen, die immer auf der Suche nach den besten Angeboten sind.
Ich denke, die Zielgruppenansprache ist hier zielgerichtet und effektiv, da sowohl visuell als auch verbal die Vorteile des Dienstes betont werden. Die Darstellung der Figuren, die in einer modernen und ansprechenden Umgebung agieren, spricht für mich Bände über die Professionalität und Zuverlässigkeit der Marke. Die Sympathie für die Personen im Spot, wie die Frau im blauen Blazer und nicht zuletzt auch Jürgen Klopp im blauen Pullover, verstärkt die Glaubwürdigkeit und Identifikation.
Meiner Meinung nach ist der Spot in Bezug auf Kreativität vielleicht nicht bahnbrechend, aber die Klarheit und Einfachheit der Botschaft macht das allemal wett. Durch den fortlaufenden Einsatz des blauen Farbtons wird eine Markenidentität geschaffen, die unmittelbar mit Trivago assoziiert wird. Das Logo und der Slogan, am Ende platziert, bleiben den Zuschauern im Gedächtnis.
Jedoch denke ich, ein potenzieller Schwachpunkt könnte sein, dass die Informationsflut durch die verschiedenen Preise und Namen der Buchungsplattformen auf dem Bildschirm für manche Zuschauer verwirrend wirken kann. Hier würde ich etwas simplere Visualisierungen für die betreffende Zielgruppe bevorzugen.
Insgesamt bin ich der Meinung, dass Trivago mit diesem Spot die Markenbotschaft konsistent und effektiv transportiert, ohne dabei auf unnötige Spielereien zu setzen. Was denkst du? Hinterlasse gerne deine persönliche oder fachliche Meinung zu diesem Spot!
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Eine Frau mit langen, lockigen Haaren trägt einen blauen Blazer und steht in einem Raum mit Holzregalen. Hinter ihr stehen dekorative Vasen und Kerzen. Auf ihrem Namensschild steht "Ruth Aebi". Unten rechts ist die URL "trivago.ch" zu sehen.
Ein Mann in blauem Pullover steht an einem Empfangstresen. Ein anderer Mann im orangefarbenen Sakko telefoniert und lächelt. Der Hintergrund zeigt eine moderne Hotellobby mit Sitzgelegenheiten und großen Fenstern. Unten rechts ist das Logo "trivago.ch" eingeblendet.
Zwei Personen in blauen Anzügen stehen hinter einer Theke und lächeln, während sie mit einer dritten Person sprechen. Im Hintergrund ist ein Holzregal mit Deko-Objekten zu sehen. Unten rechts steht der Schriftzug "trivago.ch".
Ein Mann in einem blauen Pullover hält ein Smartphone, auf dem das trivago-Logo zu sehen ist. Im Hintergrund sind grüne Pflanzen zu erkennen. Es gibt zusätzlich den Schriftzug "trivago.ch" in der unteren rechten Ecke.
Ein Smartphone-Bildschirm zeigt das "Hotel Wasserlilie" mit 4 Sternen. Verschiedene Hotelpreise werden angezeigt: HolidayCheck für CHF 195, Expedia für CHF 285, TUI für CHF 305 und Hotelleap für CHF 315 pro Nacht. Links ist ein roter Hintergrund, rechts ein heller. Oben erscheint das Trivago-Logo.
Ein Smartphone-Bildschirm zeigt ein Hotel namens "Hotel Wasserlilie" mit Preisen von verschiedenen Buchungsplattformen. Daneben steht der Text "Bis zu 40% sparen" auf einem roten Hintergrund. Oben ist das trivago-Logo zu sehen.
Ein Mann im blauen Pullover lächelt breit und steht an einem Empfangstresen. In seiner Hand hält er ein Smartphone. Im Hintergrund sind eine Treppe und Pflanzen zu sehen. Ein anderer Mann in einem braunen Blazer hält ebenfalls ein Smartphone in der Hand. Links unten im Bild steht "trivago.ch".
Ein weißer Hintergrund mit dem schwarzen Schriftzug "Hotel?" in der Mitte. Darunter befinden sich die Logos von App Store und Google Play, jeweils mit den Hinweisen, dass man dort etwas herunterladen kann. Kleine Texte am unteren Rand nennen Markeninformationen von Google und Apple.
Trivago-Logo in bunten Buchstaben auf weißem Hintergrund. Unten Hinweise zum App-Download mit Logos vom App Store und Google Play. Text darunter gibt rechtliche Infos zu Apple- und Google-Marken.
12views
0:202025-01-30
27views
0:212025-01-16
66views
0:212024-12-12
108views
0:432024-12-09
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Trivago mit dem von uns gewählten Titel
"Vergleiche Hotelpreise mit Trivago und spare bis zu 40%!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Trivago, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Trivago in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare