Unsere Kurzbeschreibung des Pfister TV-Spots

Pfister in der Schweiz bewirbt die „Rotstiftwochen“, bei denen Kunden bis zu 50% Rabatt auf ausgewählte Möbel und Accessoires erhalten. Der Werbespot hebt preislich reduzierte Produkte wie Stühle, Sessel, Sofas, Betten und Lampen hervor und läuft bis zum 3. Februar 2025.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Pfister

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


0:15
2024-12-17
Views20
0
0

Unsere Meinung

Also, dieser TV-Spot von Pfister hat mich wirklich zum Schmunzeln gebracht! Der pfiffige Rap, der durch den Spot führt, ist meiner Meinung nach eine kreative Art, den Zuschauer aufmerksam zu machen. Die simplistische Aufzählung von Möbelstücken mit einer fast hypnotischen Wirkung hat definitiv etwas Ungewöhnliches und Originelles. Ich finde, das hebt den Spot von der Masse ab und gibt ihm einen charmanten und unerwartet intelligenten Twist.

Die gewählte Zielgruppenansprache ist klar und direkt, was ich durchaus für effektiv halte. Man wird praktisch direkt in die Verkaufsaktion hineingezogen, und die Rotstiftwochen werden als ein echtes Highlight inszeniert. Die plakative Präsentation auf dem roten Hintergrund macht die Botschaft optisch nachvollziehbar und stark. Ich denke, die Konsistenz der Markenbotschaft bleibt dabei erhalten, denn das elegante Design der Produkte ist sofort mit der Marke Pfister verknüpfbar.

Meiner Ansicht nach könnten einige Zuschauer den Spot als etwas repetitiv empfinden, insbesondere durch die immer wiederkehrenden Rabatte auf rotem Grund. Doch ich bin der Meinung, dass diese Einfachheit auch ihre Stärke ist, da sie die Preisreduktionen klar und verständlich kommuniziert.

Visuell bietet der Spot einen knalligen und modernen Look, der auffällig ist und gut zu einer dynamischen Kampagne passt. Der rote Hintergrund lockt die Aufmerksamkeit und lässt die Möbelstücke in der Mitte hervortreten. Die abgebildeten Rabatte sind sofort ersichtlich, was ein gutes Verkaufsargument ist.

Meiner Meinung nach könnte der Spot eventuell noch persönlicher werden, wenn statt ausschließlich der Preisreduktion auch einzelne Produkteigenschaften hervorgehoben würden. Das fehlen dieser Details könnte ein Schwachpunkt sein, weil dadurch die Wertigkeit der angebotenen Produkte in den Hintergrund rückt.

Ich denke, der Spot könnte etwas mehr Substanz beim Transport der emotionalen Ansprache bieten. Dennoch ist er pfiffig umgesetzt und bleibt daher im Gedächtnis hängen. So ein Werbespot polarisiert vielleicht, aber genau das ist oft der Schlüssel, um Aufmerksamkeit zu wecken.

Teile doch auch Deine Gedanken zu diesem Spot – ich bin gespannt auf Deine Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

1Kommentare
U
R

Müssen wir eigentlich diese nervige Werbung mit "Bett, Bett, Stuhl" noch länger anhören? Ich war guter Kunde von Pfister, aber so nicht mehr.

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

0:15

Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

0:01

Roter Hintergrund, darauf ein grauer Stuhl mit dem Namen "Casper". Der ursprüngliche Preis von 329.– ist durchgestrichen, neuer Preis ist 229.–. Ein Kreis zeigt 30% Rabatt. Unten links kleiner Text über die Gültigkeit des Angebots. Unten rechts das Logo von pfister.ch.

0:02

Ein Retro-Stuhl mit geflochtener Sitzfläche und Lehne steht auf einem roten Hintergrund. Er ist von 229 CHF auf 169 CHF reduziert. Der Rabatt beträgt 26%. Unten links steht der Angebotszeitraum, und rechts unten ist das Logo „pfister.ch“ zu sehen.

0:04

Ein schwarzer Sessel mit einem reduzierten Preis von 749 Franken wird auf einem roten Hintergrund beworben, der ursprüngliche Preis von 999 Franken ist durchgestrichen. Ein Rabatt von 25% wird hervorgehoben. Rechts unten steht eine Webadresse.

0:05

Roter Hintergrund, ein beiger Stuhl mit dunklem Metallgestell, der von 299 auf 199 reduziert ist. Links der Text „Stuhl Uvita“ und „33%“ in einem Kreis. Website-URL unten rechts: pfister.ch. Gültigkeitszeitraum der Aktion unten klein geschrieben.

0:06

Ein roter Hintergrund mit einer Stehlampe in der Mitte. Rechts oben steht „Lampe Empire“ und darunter der durchgestrichene Preis von 419.–, stattdessen 219.–. Ein Kreis zeigt „51%“. Unten Links gibt es kleine Schrift mit Details zur Gültigkeit des Angebots. Ganz unten befindet sich die URL pfister.ch.

0:08

Ein schwarzer Stuhl steht vor einem roten Hintergrund. Links sind Wörte wie "Stuhl Stan" und "41%" in einem weißen Kreis zu sehen. Der Originalpreis von 339,- ist durchgestrichen, der neue Preis liegt bei 199,-. Unten rechts ist das Logo "pfister.ch" abgebildet. Ganz unten gibt es einen Hinweis auf die Gültigkeitsdauer des Angebots.

0:10

Rotes Hintergrundbild mit einem grauen Sofa in der Mitte. Groß steht "Sofa" und "Hit" daneben, der durchgestrichene Preis 1199 mit einem Angebotspreis von 599. Ein weißer Kreis mit "50%" ist über dem Sofa platziert. Unten sind weitere Bedingungen und ein Hinweis auf die Webseite "pfister.ch".

0:11

Ein roter Hintergrund mit einem Holzbett und Nachttisch im Vordergrund. Das Bett ist aufgebaut und mit grauen Kissen und Decke dekoriert. Ein weißer Kreis mit "30%*" ist prominent platziert. Rechts steht "Bett Rago 1098.–" mit durchgestrichenem alten Preis 1579.–. Unten sind Details zur Gültigkeit des Angebots und die Website "pfister.ch".

0:12

Roter Hintergrund mit einem großen schwarzen Kreis in der Mitte. Text im Kreis: "bis 50% auf ausgewählte Möbel & Accessoires", gefolgt von einem Zeitraum "17.12.2024–3.2.2025". Unten ein Sternchenhinweis und ein Link zu "pfister.ch" mit einem Einkaufswagen-Icon.

...
TV Werbung denner - Wieder mit sich etablierendem "Cat-Content": Denner in der Schweiz bietet in diesem TV-Spot diese Woche 50% Rabatt auf Angus Rindsfilet und Bio Argento Malbec Estate Reserve sowie 32% auf Red Bull. Feiertage bei Denner genießen!
Spare bei Denner: 50% auf Black Angus und Malbec, 32% auf Red Bull für die Feiertage!

10views

0:162024-12-22

...
TV Werbung jysk - Sparen Sie 20-60 % bei JYSK in der Schweiz! Holen Sie sich Möbel wie den Esszimmerstuhl für nur 27,50 Schweizer Franken. JYSK - Scandinavian Sleeping & Living.
Spare 20-60% auf Möbel bei JYSK Schweiz – Esszimmerstuhl jetzt für CHF 27,50!

21views

0:152024-12-17

...
TV Werbung lidl - Weihnachtsangebote bei Lidl: Granini 6er-Pack für 10.95 CHF, Energy Drinks für 29 CHF und 25% Rabatt auf Weißweine. Sparen bis zu 78%. Lidl lohnt sich!
Lidl: Bis zu 78% sparen bei Weihnachtsangeboten! Exklusiv bei Lidl Plus vom 22.12. bis 24.12.

12views

0:212024-12-22

...
TV Werbung jysk - JYSK Sale: Spare 30-70 % auf Heimtextilien und 20-50 % auf Weihnachtsartikel. 30 Tage Preisgarantie. JYSK - Scandinavian Sleeping & Living.
JYSK Sale: 30-70 % Rabatt auf Heimtextilien & 20-50 % auf Weihnachtsartikel!

52views

0:202024-12-10

...
TV Werbung denner - Sonderangebote bei Denner in der Schweiz: Räucherlachs 46% günstiger, Epicuro Oro Merlot Primitivo Puglia 40% günstiger und Coca Cola 50% reduziert. Perfekt für die Feiertage. Schöne Bescherung mit Denner.
Denner: Große Rabatte auf Harbour Salmon, Epicuro Wein & Coca-Cola für die Feiertage!

12views

0:152024-12-16

Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Pfister mit dem von uns gewählten Titel

"Pfister Schweiz: Sichern Sie sich bis zu 50% Rabatt bei den Rotstiftwochen auf Möbel und Accessoires!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Pfister, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Pfister in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung