Unsere Kurzbeschreibung des Pfister TV-Spots

Pfister bewirbt in ihrer „Rotstiftwoche“ Möbel und Accessoires mit bis zu 50% Rabatt. Die Aktion umfasst Betten, Stühle, Sessel, Lampen und Sofas und läuft vom 17.12.2024 bis 3.2.2025. Weitere Informationen gibt es auf pfister.ch/rotstift.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1, (c) Pfister

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2024-12-18
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Unsere Meinung

Ich finde den neuesten Werbespot von Pfister zur „Rotstiftwoche“ tatsächlich ein interessantes Beispiel dafür, wie man mit einem unkonventionellen Ansatz Aufmerksamkeit wecken kann. Der Pfister-Werbe-Rap, der munter Möbelstücke und Rabatte herunterleiert, ist sicherlich ein kreativer Versuch, sich von anderen Ladenausstattungs-Werbespots abzuheben.

Meiner Ansicht nach liegt die Stärke dieses Spots in seiner Originalität und der pfiffigen Idee, alltägliche Möbel mit einer musikalischen Komponente zu verbinden.

Was ich denke, dass besonders gut gelungen ist, ist die visuelle Konsistenz: Die prominente Verwendung des roten Hintergrunds zieht sich durch den ganzen Spot und sorgt für eine einprägsame Markenpräsenz, die ins Auge fällt. Der Aspekt der visuellen Darstellung wird durch den minimalistischen, aber zugleich effektiven Einsatz der Preisreduzierungen auf einprägsame Art unterstrichen. Allerdings, und hier kommt die satirische Note, erinnert die wiederholende Auflistung von Möbelstücken im Rap ein wenig an einen schulischen Aufsatz, bei dem der Schüler leider wenig anderes zu sagen hatte als das Offensichtliche.

Was die Zielgruppenansprache angeht, bin ich der Meinung, dass die „Rotstiftwoche“ mit ihrer Rabattschlacht vor allem preisbewusste Kunden in den Fokus nimmt, wobei die Aktion recht einladend wirkt. Die Botschaft "Sparen Sie bis zu 50%" ist schlicht, direkt und dürfte vor allem bei Schnäppchenjägern auf helle Ohren stoßen.

Die Schwachstelle, die meiner Meinung nach nicht unerwähnt bleiben sollte, ist die mangelnde Tiefe der Kommunikation. Ich hätte mir gewünscht, dass neben den hochprozentigen Rabatten zumindest ein bisschen mehr über die Qualität oder die Besonderheiten der Produkte gesagt wird, um dem Spot einen noch überzeugenderen Charakter zu verleihen.

Insgesamt, meiner Meinung nach, schafft es dieser Spot, durch kreative und visuelle Stilelemente, Aufmerksamkeit zu generieren. Doch ob er langfristig im Gedächtnis bleibt, sei dahingestellt. Schließlich ist erfinderische Werbung dem Diktat des Vergessens unterworfen, wenn der Inhalt zu kurz kommt.

Ich freue mich auf eure Kommentare oder eure eigenen Meinungen zum Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein grauer Stuhl auf rotem Hintergrund wird für 229 statt 329 Franken angeboten, mit einem 30%-Rabatt. Der Name des Stuhls ist „Casper“. Unten sind Infos über die Gültigkeit der Aktion und die Webseite „pfister.ch“.

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Ein Bett mit weißer Bettwäsche und hellem Holzrahmen steht vor einem roten Hintergrund. Links ein Kreis mit „30%*“ Rabatt. Rechts daneben Text: „Bett Skarsund“ durchgestrichener Preis 1699.–, aktueller Preis 1189.–. Unten kleingedruckte Infos zur Gültigkeit und Webseite pfister.ch.

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Ein schwarzer Sessel auf rotem Hintergrund. Oben steht "25%" in einem Kreis. Rechts daneben der Text "Sessel Welnova 8026", Preis reduziert von 999.- auf 749.-. Unten kleine Schrift mit Details zur Gültigkeit des Angebots. Unten rechts das Logo von pfister.ch.

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Ein beiger Stuhl mit schwarzen Beinen steht auf einem roten Hintergrund. Links steht "Stuhl Uvita" und ein durchgestrichener Preis von 299, der auf 199 reduziert ist. Ein großer Kreis zeigt "33%". Unten sind Verkaufsbedingungen und eine Webadresse zu sehen. Links unten ist ein rand der Hülle des Rotstifts sichtbar.

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Eine Stehlampe auf rotem Hintergrund. Der Preis ist von 449.- auf 219.- reduziert, 51% Rabatt. Der Text zeigt "Lampe Empire" und das Logo von pfister.ch ist unten rechts. Angebot gültig vom 17.12.2024 bis 3.2.2025. Alle Preise in Schweizer Franken.

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Ein weißes Bett mit grauer Bettwäsche steht auf einem roten Hintergrund. Preisreduktion von 729 CHF auf 579 CHF wird angezeigt. Ein weißer Kreis mit der Aufschrift „20%“. Webseite pfister.ch unten rechts und Kleingedrucktes mit Gültigkeitsdaten unten.

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Rotes Hintergrundbild mit einem beigefarbenen Sofa. Links steht „Sofa Hit“ und der Preis ist von 1199 auf 599 gesenkt. Ein weißer Kreis zeigt „50%“ Rabatt an. Unten der Hinweis auf die Gültigkeit des Angebots und die Website pfister.ch.

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Rotes Hintergrundbild mit einem Bett und Nachttisch aus Holz. Preis 1098.- reduziert von 1579.-. Rabatt von 30% wird angegeben. Der Text zeigt Details zur Gültigkeit des Angebots und die Webseite pfister.ch ist unten rechts zu sehen.

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Roter Hintergrund mit einem großen schwarzen Kreis in der Mitte. Darin steht: "bis 50% auf ausgewählte Möbel & Accessoires" mit den Daten "17.12.2024 - 3.2.2025". Unten links sind Konditionen klein gedruckt, unten rechts steht "pfister.ch".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Pfister mit dem von uns gewählten Titel

"Pfister Rotstiftwoche: Bis zu 50% Rabatt auf Möbel und Accessoires!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Pfister, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Pfister in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung