Meiner Meinung nach versucht dieser TV-Spot von Red Bull Media House einen eher nüchternen Verkaufsansatz mit einem kleinen kreativen Twist zu kombinieren. Die zentrale Werbebotschaft ist klar und deutlich: Die Verbindung des Zeitschriftenabos mit einer Jahresvignette als Bonusangebot. Ich denke, es handelt sich um eine interessante Strategie, die versucht, eine Mehrwertbrücke zwischen dem Abo und der Vignette zu schlagen.
Die Zielgruppenansprache erfolgt hier wohl vorrangig über die Logos und Magazincover von "Servus" und "Bergwelten". Insbesondere die Szenen mit den einladenden Magazincovern sollen jene ansprechen, die an Themen rund um Natur, Reisen und traditionelle Lebensweisen interessiert sind. Jeder, der eine Schwäche für Abenteuer und saisonale Erlebnisse hat, wird in diesem Spot angesprochen.
Kreativität und Originalität des Spots sind aus meiner Sicht auf einem soliden, wenn auch nicht bahnbrechenden Level. Es gibt eine gewisse Eleganz in der Verwendung von klaren, kräftigen Farben und der Darstellung winterlicher Landschaften und Weihnachtssymbolik, die vor allem in der kalten Jahreszeit ansprechend wirken. Allerdings könnte man argumentieren, dass der eigentliche Geniestreich - die Verbindung mit der PKW-Vignette - etwas mehr Tiefe oder Raffinesse hätte vertragen können. Ein smarterer, vielleicht witziger Ansatz hätte dem Spot gut getan, um die anspruchsvollen und pfiffigen Wendungen, die ich sonst so schätze, mehr zum Vorschein zu bringen.
Die Konsistenz der Markenbotschaft ist auf jeden Fall gegeben. Red Bull Media House bleibt seinem Engagement für Naturthemen, traditionelles Leben und Abenteuer treu, und das bleibt sowohl in den Bildwelten als auch in der Wahl der Magazine deutlich. Das lässt den Spot kohärent und glaubwürdig wirken.
Was mir aber ein wenig fehlt, ist ein klar erkennbarer Aufhänger oder ein humorvolles Element, das einen trotz der sachlichen Präsentation zum Lachen oder Nachdenken bringt. Es mag daran liegen, dass der Spot zu sehr auf seine Botschaft fokussiert ist, ohne aber den trockenen Charakter durch eine lebendige Story oder überraschende Entwicklung aufzulockern.
Letztlich finde ich, die Spot-Verantwortlichen hätten vielleicht etwas mutiger mit einem Augenzwinkern, sprachlichen oder visuellen Witz arbeiten können, um die Werbung unvergesslich zu machen.
Teile mir Deine Meinung zu diesem Spot mit! Hast Du andere Eindrücke oder Anregungen? Hinterlasse gerne einen Kommentar mit Deiner persönlichen oder fachlichen Sichtweise!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Text "Haben Sie die ne" schwebt auf hellem Hintergrund. Buchstaben sind teilweise transparent. Zwei schwebende Karten darunter, eine grün mit A und O, die andere scheint weiß mit Text. Minimalistisches Design ohne weitere Elemente.
Haben Sie schon die neue Vignette? steht in großen Buchstaben. Rechts daneben ist eine grüne Vignette abgebildet. Unten sieht man die Logos von "Servus" und "Bergwelten".
Ein Magazincover mit dem Titel "Servus" und "Stille Nacht" ist zu sehen. Auf dem Cover sind eine verschneite Kapelle, ein geschmückter Weihnachtsbaum und Berge im Hintergrund abgebildet. Oben rechts befinden sich kleine Bilder von Gerichten. Der Hintergrund ist weiß.
Mehrere Magazincover liegen nebeneinander. "Bergwelten" und "Servus" dominieren. Eines hat eine Kirchenlandschaft im Schnee, ein anderes zeigt Wanderer in den Bergen. Die Themen drehen sich um Natur, Reisen und saisonale Erlebnisse. Farben sind klar und kräftig, mit Fokus auf Abenteuer und traditionelles Leben.
Mehrere Zeitschriftencover sind in einem Raster angeordnet. Titel wie "Servus in Stadt & Land" und "Bergwelten" sind sichtbar. Die Cover zeigen Motive von Landschaften, einer Weihnachtskapelle und verschiedenen Gerichten. Farben sind bunt gemischt, darunter Rot, Gelb und Orange.
Ein großer Text auf weißem Hintergrund wirbt für ein Abo-Angebot inklusive einer PKW-Vignette für 2025. Rechts davon ein Teilbild einer verschneiten Berglandschaft. Unten ein kleiner, kaum lesbarer Hinweistext.
Zwei Zeitschriften (Servus, Bergwelten) sind zu sehen, daneben der Text: „Gleich bestellen auf magazinabo.com/vignette“. Eine Vignette ist auch abgebildet.
105views
0:202024-11-16
82views
0:352024-11-28
34views
0:152025-01-02
42views
0:252024-12-10
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Red Bull Media House mit dem von uns gewählten Titel
"Red Bull: Gratis Vignette 2025 beim Abo von "Servus" & "Bergwelten" sichern!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Red Bull Media House, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Red Bull Media House in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Servus-tv
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare