Unsere Kurzbeschreibung des Shark TV-Spots

Der Shark Power Detect Saugroboter bietet leistungsstarke Saugkraft und Schallwischen. Er hebt sein Pad bei Teppichen an und reinigt sich selbst. Sein Selbstreinigungssystem ermöglicht bis zu 60 Tage Komfort. Der Saugroboter ist optimal für Sauberkeitsliebhaber und garantiert saubere Böden. Mehr Infos auf sharkclean.de.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up, (c) Shark

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-21
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach schafft es der TV-Spot für den Shark Power Detect Saugroboter geschickt, das Bedürfnis von Sauberkeitsfanatikern zu bedienen, ohne dabei allzu ernst zu wirken. Die Wahl von Courteney Cox als "Sauberkeitsfreak" in einem elegant-modernem Ambiente ist ein cleverer Schachzug, um die Zielgruppe der stilbewussten Haushaltsenthusiasten anzusprechen.

Ich finde es sowohl kreativ als auch unterhaltsam, dass der Spot mit einem gewissen Augenzwinkern auf die Perfektionisten abzielt, die ihre Böden blitzblank erwarten.

Der spot legt eine faszinierende Kreativität an den Tag, indem er den Roboter fast menschlich erscheinen lässt, was perfekt durch die Aussage "Was mache ich jetzt?" verkörpert wird. Diese ironische Selbstansprache des Geräts ist ein herrlicher kleiner Twist, der mich durchaus schmunzeln lässt. Die Einblendungen wie "NEVERTOUCH PRO 2-IN-1" und der Vergleich mit "Shark Matrix RV2620WAEU" machen deutlich, dass hier ein technologisches Wunderwerk präsentiert wird – oder es zumindest so dargestellt werden soll.

Die visuelle Gestaltung mit warmem Licht und modernem Interieur vermittelt ein Gefühl der Behaglichkeit und suggeriert gleichzeitig, dass der Roboter elegant in jeden Haushalt integriert werden kann. Meiner Ansicht nach fügt sich das stilvolle Branding mit den klaren, gut platzierten Shark-Logos nahtlos in die Szenen ein, was die Konsistenz der Markenbotschaft unterstreicht: High-Tech trifft auf Stilbewusstsein.

Dass der Roboter angeblich bis zu 60 Tage Komfort durch Selbstentleerung bietet, wirkte auf mich zunächst als übertriebene Ansage, zeigt jedoch klar die Botschaft dieser Marketingkampagne – maximale Bequemlichkeit durch Technologie.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass der Spot durch seine Mischung aus Eleganz, Humor und technologischem Anspruch eine intelligente Werbebotschaft bietet, die vielseitig begeistert. Ich denke, das könnte jedoch ein klein wenig zu verspielt für jene sein, die penibel auf nüchterne Funktionalität achten. Trotzdem bleibt die Message klar: Shark will den Haushalt revolutionieren. Lass mich wissen, was du von dem TV-Spot hältst, und teile deine Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Staubsaugerroboter der Marke "Shark" steht in einer Ladestation. Der Text "POWERDETECT" und "NEVERTOUCH PRO 2-IN-1" ist eingeblendet. Im Hintergrund sieht man einige Holzstühle auf einem gefliesten Boden.

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Eine Frau mit dunklen Haaren steht in einem modern eingerichteten Raum mit Holzmöbeln. Sie trägt beiges Outfit. Links oben steht "Shark.", unten links wird "Courteney Cox" als "Sauberkeitsfreak" eingeblendet. Im Hintergrund sind Pflanzen und warme Beleuchtung zu sehen.

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Ein runder Saugroboter auf einem hellen Teppich beseitigt bunte Krümel. Oben rechts im Bild befindet sich das Shark-Logo. Die Szene ist in warmem Licht gehalten, das eine gemütliche Atmosphäre erzeugt.

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Ein schwarzer Saugroboter von Shark fährt über einen Boden. Oben rechts steht der Markenname "Shark". Unten in der Mitte ist der Text "Bis zu 25% bessere Fleckenentfernung" zu lesen, darunter ein Hinweis auf das Modell "vs. Shark Matrix RV2620WAEU". Der Boden wirkt glänzend.

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Unteransicht eines Staubsaugers, der über einen Holzboden fährt. Goldener Lichtschein beleuchtet den Boden. In der rechten oberen Ecke das Logo "Shark". Staub und Partikel werden eingesaugt.

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Ein runder Saugroboter fährt über einen Holzboden und reinigt schlammige Fußabdrücke. Oben rechts steht das Logo "Shark". Unten sieht man den Text: "Der beste Nass- und Trockenroboter von Shark".

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Ein schwarzer Saugroboter dockt an einer Ladestation an. Oben rechts ist das Logo "Shark" zu sehen. Auf dem Bild steht der Text: "Für bis zu 60 Tage Komfort dank Selbstentleerung". Der Boden ist hell und aus Holz.

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In einer modernen Küche steht eine Frau in einem hellen Blazer. Die Küche hat Holzmöbel und eine große Arbeitsplatte mit integrierter Spüle. Eine grüne Pflanze steht in einer Schale auf der Arbeitsfläche. Oben rechts im Bild ist das Logo "Shark." zu sehen. Die Beleuchtung ist warm und stimmungsvoll.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Shark mit dem von uns gewählten Titel

"Shark Power Detect: Saugroboter für makellose Böden mit 60 Tagen Selbstreinigungssystem".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Shark, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Shark in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung