Der REWE-TV-Spot ist ein Paradebeispiel für zielgerichtete Werbung: Einfachheit gepaart mit einem klaren Sparfokus. Ich finde die bildliche Kulisse eines Holztisches vor einer unscharfen Küche wirkt gemütlich und erdet den Zuschauer in einer alltäglichen Szene, während die leuchtend roten Cocktailtomaten die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Meiner Ansicht nach hätte man bei der Zielgruppenansprache jedoch kreativer sein können. Die einfache Preisnennung und das klassische App-Coupon-System sind wenig innovativ und ein Stück weit vorhersehbar. Dennoch respektiere ich die Klarheit der Botschaft, insbesondere die direkte Kommunikation der Sparmöglichkeiten. Das Marketingmotto „REWE. Dein Markt.“ verbindet sich konstant mit dem etablierten Markenimage und bleibt im Gedächtnis, was meiner Meinung nach eine der Stärken dieses Spots ist.
Die Präsentation mit den Chipstüten und der App-Anzeige ist visuell ansprechend, jedoch vermisse ich hier eine pfiffige Wendung oder ein stilvolles Element, das den Spot von der Masse abhebt. Trotzdem ist der Einsatz der goldenen Prozentzeichen auf lila Hintergrund ein kreativer Versuch, den Sparaspekt hervorzuheben, auch wenn es mehr Effekt hätte haben können.
Zusammenfassend denke ich, dass der Spot durch klare visuelle Elemente punktet und eine konsistente Markenbotschaft liefert. Die Werbebotschaft ist unmissverständlich, wenngleich sie mir persönlich etwas zu einfallslos erscheint.
Jetzt bist Du dran: Was hältst du von diesem REWE-TV-Spot? Teile gerne deine Meinung oder hinterlasse einen fachlichen Kommentar!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Holztisch im Vordergrund, unscharfer Küchenhintergrund mit Pflanzen und Messern. Unten rechts der Text „rewe.de/angebote“.
Eine Gruppe leuchtend roter Cocktailtomaten liegt auf einem Holztisch. Im Hintergrund eine unscharfe Küche, weiße Wände und grüne Pflanzen. Unten rechts steht "rewe.de/angebote".
Zwei Chipstüten von Funny-frisch und ein Smartphone mit einer App-Anzeige stehen im Fokus. Der Preis für die Chips ist mit App-Coupon 1,11 € statt 1,29 €. Auf lila Hintergrund sind goldene Prozentzeichen zu sehen. Der Text "Unser Angebots-Preis noch günstiger!" ist oben, und ein Link zu rewe.de/angebote ist unten zu finden.
Ein rotes Sprechblasen-Logo mit der Aufschrift „REWE Dein Markt“. Unten rechts steht „rewe.de/angebote“ auf einem hellgrauen Hintergrund.
35views
0:202024-11-13
184views
0:202024-07-22
79views
0:202024-10-27
76views
0:252024-11-04
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rewe mit dem von uns gewählten Titel
"Spare mehr mit der REWE-App: Cherry Roma Tomaten für 69 Cent entdecken!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rewe, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rewe in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare