Meiner Meinung nach präsentiert der TV-Spot von Refluthin eine klare und gezielte Ansprache an Menschen, die regelmäßig unter Sodbrennen leiden. Ich denke, die Werbebotschaft ist eindeutig und prägnant: Refluthin bietet schnelle Linderung und nutzt dabei natürliche Inhaltsstoffe wie Feigenkaktusextrakt, was dem Zuschauer zusätzlich das Gefühl von Sicherheit und Natürlichkeit vermittelt.
Ich finde die visuelle Darstellung durchgehend konsistent, geprägt von einem vorherrschenden Grünton, welcher nicht nur beruhigend wirkt, sondern auch eine visuelle Verbindung zur natürlichen Quelle des Feigenkaktusextrakts schafft. Diese farbliche Konsistenz könnte, meiner Ansicht nach, das Vertrauen in die Marke stärken und die Assoziation von Refluthin mit natürlicher Linderung verstärken.
Der Einsatz einer lächelnden Person im Spot verleiht der Werbung eine persönliche Note und könnte das Gefühl der Vertrautheit und Zugänglichkeit fördern, was insbesondere im B2C-Bereich von Vorteil ist. Meiner Ansicht nach sorgt das Lächeln für eine positive Ausstrahlung, die Sympathie und Glaubwürdigkeit vermittelt.
Allerdings, und das fällt mir auf, ist die Kreativität und Originalität des Spots eher zurückhaltend. Während die Botschaft klar und verständlich ist, fehlt es dem Spot, meiner Ansicht nach, an einem besonderen kreativen oder intelligenten Ansatz, der Refluthin von anderen Produkten gegen Sodbrennen abheben könnte. Ein kleiner Witz oder ein überraschendes Element hätten der Werbung möglicherweise gutgetan, um eine stärkere emotionale Verbindung zum Zuschauer aufzubauen.
Abschließend bin ich der Meinung, dass der Spot insgesamt solide ist und seine Kernbotschaft effektiv rüberbringt, aber in Hinsicht auf Kreativität etwas Raum für Verbesserungen lässt.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Person lächelt in die Kamera, trägt ein schwarzes Oberteil. Der Hintergrund ist in verschiedenen Grüntönen gehalten, links oben steht der Text „Refluthin™“.
Eine Person hält eine Packung mit der Aufschrift „Refluthin“ in der Hand. Der Hintergrund ist grün. Die Person trägt ein schwarzes Oberteil mit einem stilisierten, rot-weißen Grafikdesign im Brustbereich. Oben links ist ebenfalls der Text „Refluthin“ zu sehen.
Eine Frau steht vor einem grünen Hintergrund. Links oben steht "Refluthin". Rechts neben ihr ist eine grafische Darstellung eines Magens mit roter Flüssigkeit zu sehen. Sie trägt ein schwarzes Oberteil und lächelt in die Kamera.
Jemand hält eine Packung "Refluthin", ein Produkt gegen Sodbrennen. Im Hintergrund ist ein grüner Verlauf. Neben dem Produkt steht der Text: "Schnelle Linderung, Natürlicher Schutz". Oben links im Bild ein rotes Feld mit "Neu in Ihrer Apotheke". Das Produkt hat Fruchtgeschmack und enthält keinen Aluminium. Es gibt eine Abbildung eines Feigenkaktus.
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Refluthin mit dem von uns gewählten Titel
"Refluthin: Schnelle Linderung bei Sodbrennen mit natürlichem Feigenkaktusextrakt!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Refluthin, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Refluthin in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-up
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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