Meiner Meinung nach schafft es der Refluthin-Spot, die Kernbotschaft des Produkts klar und verständlich zu kommunizieren. Die Zielgruppenansprache ist direkt und unkompliziert, was ich für eine effektive Werbestrategie halte. Besonders hervorzuheben ist die Verwendung von pflanzlichen Inhaltsstoffen wie Feigenkaktusextrakt, die hier konsequent betont wird.
Ich finde, dass die Kreativität des Spots in seiner simplen, aber wirkungsvollen Visualisierung liegt. Der grüne Hintergrund und die schematische Zeichnung des Magens verstärken die Assoziation mit Natürlichkeit und Gesundheit. Dennoch denke ich, dass der visuelle Stil etwas origineller hätte gestaltet werden können, um wirklich im Gedächtnis zu bleiben. Trotzdem bleibt die Markenbotschaft durch die wiederkehrende Betonung auf schnelle Linderung und natürlichen Schutz konsistent.
Besonders beeindruckt hat mich, dass der Spot auf Aluminiumfreiheit hinweist, was in der heutigen Zeit einen wichtigen Kaufanreiz darstellt. Meiner Ansicht nach hebt das Refluthin von anderen Produkten ab, die sich weniger darauf fokussieren. Abschließend bin ich der Meinung, dass die Erwähnung, dass 93% der Verwender das Produkt empfehlen, Vertrauen schafft und die Glaubwürdigkeit der Werbebotschaft unterstreicht. Alles in allem finde ich den Spot effektiv in der Ansprache seiner Zielgruppe, auch wenn ein Hauch mehr Originalität in der Präsentation nicht geschadet hätte.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Frau mit braunen Haaren lächelt in die Kamera. Sie trägt ein schwarzes Oberteil. Der Hintergrund ist einfarbig grün. Oben links steht der Schriftzug „Refluthin“.
Eine Person hält eine Packung mit der Aufschrift "Refluthin bei Sodbrennen" vor einem tätowierten oder aufgedruckten Magen auf einem schwarzen Oberteil. Die Verpackung zeigt einen grünen Kaktus. Links oben steht der Produktname "Refluthin" auf grünem Hintergrund.
Eine Frau steht vor einem grünen Hintergrund. Links oben steht "Refluthin". Rechts neben ihr ist eine schematische Zeichnung eines Magens mit den Worten "SCHNELLE LINDERUNG".
Eine Hand hält eine Packung Refluthin gegen Sodbrennen. Auf der Packung steht, dass es natürliche Inhaltsstoffe wie Feigenkaktusextrakt enthält und zur Anwendung bei säurebedingten Magenbeschwerden gedacht ist. Auf der rechten Seite sieht man den Text "BEI SODBRENNEN SCHNELLE LINDERUNG NATÜRLICHER SCHUTZ". Oben links steht "Ohne Aluminium".
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AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Refluthin mit dem von uns gewählten Titel
"Refluthin: Natürlicher Schutz & Linderung bei Sodbrennen ohne Aluminium".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Refluthin, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Refluthin in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
1Kommentare@Alex
vor 4 Tagen
93% glaube ich nicht