Unsere Kurzbeschreibung des Opel TV-Spots

Opel bewirbt während der Profi-Wochen den Combo Cargo Benziner für Gewerbekunden. Leasingangebot: 209€/Monat ohne Anzahlung, 48 Monate Laufzeit bei 10.000 km/Jahr. Optionen zur Kaufentscheidung über die Stellantis Bank, exkl. USt. Die Spotsequenzen heben die Vielseitigkeit und das Elektroangebot der Nutzfahrzeuge hervor.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Opel

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-05-13
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Unsere Meinung

Ich finde, der Opel-TV-Spot für die neuen Nutzfahrzeuge positioniert sich klar im B2B-Bereich und spricht gezielt Gewerbekunden an, was die Zielgruppenausrichtung gelungen unterstreicht. Besonders auffällig ist die visuelle Darstellung der Fahrzeuge auf modernen, nahezu futuristischen Plattformen, die meiner Meinung nach das Markenimage als innovativ und zukunftsorientiert betonen soll.

Die geschäftige Küchenszene fügt eine dynamische und professionelle Note hinzu, die die Vielseitigkeit und Robustheit der Fahrzeuge impliziert.

Meiner Ansicht nach zeigt der Spot in der Gestaltung der Szenen ein hohes Maß an Kreativität und Originalität. Die geschickte Einbindung gelber Akzente verleiht dem Ganzen eine markante Note, die das Branding effektiv stärkt. Allerdings könnte man kritisch hinterfragen, ob die mehrfach erwähnte Elektro-Version mit Sonderausstattung nicht in das Konzept „Möglichmacher“ etwas zu stark verankert wird, obwohl das benzinbetriebene Fahrzeug im Vordergrund steht. Hier könnte eine Diskrepanz zwischen beworbener und tatsächlich verfügbarer Produktvariante bestehen, die zu Verwirrung führen könnte.

Ich denke, dass die Werbebotschaft klar auf die attraktiven Konditionen der Leasingoption abzielt und so durch Einfachheit besticht – in der Werbewelt jedoch kein einfaches Kunststück, denn oft wird durch allzu viele Informationen der Fokus verwässert. Diese Schlichtheit ist gleichermaßen eine Stärke wie eine potenzielle Schwachstelle, da die direkte Ansprache zwar deutlich, aber auch ein wenig unaufregend wirkt.

Optisch überzeugt der Spot vor allem durch seine saubere und moderne Gestaltung. Die Einbindung der geschwungenen Straßen und Plattformen schafft eine visuelle Spannung, die durchaus ansprechend ist und zeigt, dass Opel bei der Markenbotschaft Konsistenz anstrebt. Das futuristische Gebäude im Hintergrund vermittelt eine Stimmung von Fortschritt und Modernität.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass Opel hier einen soliden, wenn auch nicht waghalsig innovativen Ansatz gewählt hat, um sein Zielpublikum zu erreichen und seine Produkte zu bewerben. Der Spot könnte jedoch noch mehr gewitzte Wendungen integrieren, um die anspruchsvollen Freunde subtiler Kommunikation voll auf ihre Kosten kommen zu lassen.

Was denkst du über den TV-Spot? Hinterlasse gerne deine fachliche oder subjektive Meinung.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein schwarzer Van parkt auf einer weißen, modernen Plattform. Der Himmel ist blau, es gibt ein futuristisches Gebäude links und eine gewundene Straße rechts. Im Vordergrund verläuft ein gelber Streifen diagonal zur rechten Ecke. Unten steht ein Hinweis zur Ausstattung des Fahrzeugs.

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Ein silberner Van fährt auf einer weißen Straße mit blauen Himmel. Der Fokus liegt auf dem Fahrzeug von der Seite mit auffälligen Spiegelungen. Ein gelbes Kabel ist am Wagen angebracht. In der Ecke steht eine Info: “Abbildung zeigt Elektro-Version mit Sonderausstattung.”

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Ein grauer Transporter mit dem Aufdruck "OAS ENERGY" steht seitlich vor einem Gebäude. Die Beifahrertür ist offen. Unten im Bild steht ein Hinweis "Abbildung zeigt Elektro-Version mit Sonderausstattung". Der Himmel ist blau.

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In einer Küche hantieren mehrere Personen. Ein Koch schwenkt eine Pfanne mit Flammen, während eine andere Person probiert, was sie in ihrer Schüssel hat. Im Hintergrund sind weitere Köche bei der Arbeit. Es gibt offene Flammen auf dem Herd und die Atmosphäre wirkt geschäftig.

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Drei Köche arbeiten in einer modernen Küche. Im Vordergrund hält jemand eine Pfanne mit Flammen. Ein anderer Koch begutachtet ein Gericht auf einem Teller. Im Hintergrund bearbeitet ein dritter einige Zutaten. Die Kochutensilien und Zutaten sind auf Edelstahloberflächen verteilt. Text unten beschreibt, dass es sich um eine Elektro-Version mit Sonderausstattung handelt.

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Ein silberner Transporter fährt auf einer leeren, gebogenen Straße. Der Himmel ist blau und klar. Auf der Straße sind deutliche Linien und ein Geländer zu sehen. Unten im Bild steht ein Text über die Elektro-Version des Fahrzeugs.

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Ein heller Ringlicht steht im Vordergrund, in der Mitte ist ein Handy auf einem Ständer. Zwei Personen bewegen sich, eine links und eine rechts im Bild, wo unscharf. Der Raum ist warm beleuchtet, mit einer Kommode im Hintergrund. Ein Fenster mit Vorhängen ist rechts zu sehen.

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Drei Opel-Nutzfahrzeuge stehen auffällig präsentiert auf einer weißen Fläche. Ein Van steht oben auf einer Mauer, zwei andere stehen darunter. Oben links sieht man den Schriftzug "Möglichmacher" und oben rechts eine geschwungene Straße. Unten gibt es einen Hinweis auf Elektro-Versionen und Sonderausstattung.

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Opel-Logo mit Blitzsymbol in einem Kreis. Darunter steht in Großbuchstaben "OPEL" auf weißem Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Opel mit dem von uns gewählten Titel

"Opel Combo Cargo: Profi-Leasing für Gewerbe ab 209€/Monat".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Opel, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Opel in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung