Unsere Kurzbeschreibung des Kind TV-Spots

Der TV-Spot von KIND bewirbt das "KIND Komfort Special", bei dem Hörgeräte für einen begrenzten Zeitraum bis zu 400 Euro günstiger angeboten werden. KIND präsentiert sich als Partner für gutes Hören und Sehen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold, (c) Kind

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-13
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Unsere Meinung

Ich muss sagen, der TV-Spot von KIND versucht geschickt, den Zuschauer mit einem augenzwinkernden Einstieg zu begeistern: „Ich hab ein Kind im Ohr.“ Diese Wortspielerei ist clever, da sie augenblicklich Aufmerksamkeit erregt und das Produkt humorvoll ins Zentrum der Botschaft rückt. Allerdings frage ich mich, ob diese pfiffige Wendung auch bei jeder Zielgruppe ankommt, oder ob der ein oder andere Zuschauer einen Moment braucht, um den gedanklichen Sprung zu vollziehen.

Meiner Meinung nach ist die Werbebotschaft durchaus klar und eingängig umgesetzt. Das Angebot, Hörgeräte bis zu 400 Euro günstiger zu beziehen, wird in verschiedenen Sequenzen konsequent hervorgehoben. Dennoch bleibt die Frage, ob diese Preisbetonung allein ausreichend ist, um eine differenzierte Verbindung zur Marke KIND herzustellen, die ja auch für Qualität und Innovation stehen sollte.

Was die Kreativität der visuellen Elemente betrifft, so wirkt der durchgehend blaue Hintergrund vielleicht etwas eintönig; ein wenig mehr Abwechslung hätte dem Spot sicherlich gut getan. Ich finde, dass auch der Einsatz von Farben und Gestik – wie beim älteren Mann mit der großen Brille – eine gewisse Sympathie vermittelt und Humor transportiert. Dies passt gut zur Marke und unterstützt die Werbebotschaft, aber ein bisschen mehr Originalität hätte dem Spot insgesamt gut zu Gesicht gestanden.

Ich denke, die Konsistenz der Markenbotschaft wird solide eingehalten. KIND bleibt als zuverlässiger Partner für gutes Hören und Sehen bestehen, was in den kurzen Spot gut eingebunden ist. Doch bleibt es meiner Ansicht nach bei der typischen werblichen Mustervorlage, ohne wirklich neuartige Konzepte auszuprobieren.

Alles in allem, trotz einiger origineller Momente, fehlt mir etwas die Tiefe im Kommunikationsansatz, um wirklich nachhaltig in Erinnerung zu bleiben. Ich bin der Meinung, dass ein wenig mehr Mut zur Kreativität dem Spot einen zusätzlichen Funken hätte verleihen können.

Was ist deine Meinung zu diesem Spot? Teile gerne deine Gedanken oder deine fachliche Einschätzung in den Kommentaren!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein älterer Mann mit großer schwarzer Brille schaut direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist blau. In der unteren rechten Ecke steht "KIND".

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Eine Frau mit blonden Haaren und Brille lächelt in die Kamera. Sie trägt einen gelben Pullover. Der Hintergrund ist blau. Unten rechts steht "KIND".

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Blauer Hintergrund mit weißem Text "SCHON GEHÖRT?".

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Blauer Hintergrund mit der Aufschrift "Das KIND Komfort Special." in weißer Schrift.

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Ein blauer Hintergrund mit einem weißem Text. Oben links steht in einer weißen Sprechblase „Bis zu 400 € günstiger*“. Mittig liest man „Das KIND Komfort Special.“.

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Ein blauer Hintergrund mit einer weißen Sprechblase, in der "BIS ZU 400 € GÜNSTIGER" steht. Unten ein kleinerer Text, der Bedingungen und ein Ablaufdatum für das Angebot erwähnt.

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Großer blauer Hintergrund mit Text: "Bis zu 400 € günstiger" und "Nur für kurze Zeit." Unten kleiner gedruckte Bedingungen.

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Älterer Mann mit Glatze und großer Brille, in einem dunklen Anzug. Er hat die Augen geschlossen und ein verschmitztes Lächeln auf den Lippen. Der Hintergrund ist einfarbig hellblau. Sein rechter Arm ist leicht angehoben und die Hände sind halb zu sehen, als ob er gestikulieren würde.

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Blauer Hintergrund mit weißem Schriftzug, oben steht "KIND", darunter "HÖREN & SEHEN".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Kind mit dem von uns gewählten Titel

"KIND Komfort Special: Sparen Sie bis zu 400 Euro auf Hörgeräte!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Kind, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Kind in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung