Unsere Kurzbeschreibung des Haribo TV-Spots

Der TV-Spot von Haribo bewirbt die Haribo Goldbären. In einer malerischen Berglandschaft genießen Personen in Wanderbekleidung die Süßigkeit. Die Hauptbotschaft ist, dass die Goldbären lächeln, weil sie gut schmecken und ein Geheimrezept haben, und sie nicht selbst wandern müssen, außer in den Mund.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Haribo

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-06-17
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach zeigt der TV-Spot von Haribo eine charmante und einladende Kulisse, die die Zuschauer in eine malerische bergige Umgebung entführt. Ich finde die Verwendung von Wanderkleidung und Rucksäcken eine kluge Wahl, da sie Abenteuerlust und Erholung widerspiegeln, welche positive Emotionen hervorrufen.

Die Zielgruppenansprache wirkt auf mich effektiv, insbesondere durch die unterschiedlichen Charaktere, die Kreise verschiedener Altersgruppen ansprechen.

Ich denke, das trägt zur Einbindung einer breiten Zuschauerschicht bei. Erwähnenswert ist die Vielfalt an Szenen, welche die Outdoor-Erfahrung betonen und die Bedürfnisse von Outdoor-Enthusiasten ansprechen.

Meiner Meinung nach ist die Werbebotschaft klar und eingängig: Haribo Goldbären sind ein idealer Snack, um positive Momente beim Wandern zu genießen. Das Geheimnisvolle "Geheimrezept" wird subtil erwähnt, was dem Spot eine humorvolle Note verleiht und gleichzeitig Neugier weckt.

Kreativ und originell finde ich die Idee, dass die Goldbären lächeln, weil sie "so gut schmecken" oder weil "sie das Geheimrezept kennen". Diese kindliche, spielerische Erzählweise bringt eine frische und einprägsame Perspektive in die Werbung ein, die sich von übermäßig ernsthaften oder dramatischen Spots unterscheidet.

Ich bin der Meinung, dass die Konsistenz der Markenbotschaft hier hervorragend vermittelt wird. Haribo bleibt seiner bekannten fröhlichen und familienfreundlichen Kommunikationsstrategie treu, wodurch eine starke Markenwiedererkennung entsteht.

Ein potenzieller Schwachpunkt, den ich sehe, könnte die fehlende Hervorhebung von Produktspezifikationen oder differenzierenden Produktenmerkmalen sein. Hier wäre es meiner Meinung nach ggf. nützlich gewesen, den Vorteil der Goldbären, zum Beispiel in Bezug auf die Vielfalt der Geschmacksrichtungen oder die Qualität der Zutaten, deutlicher zu präsentieren.

Alles in allem denke ich, dass der Spot durch seine visuelle Ästhetik und die humorvolle Ansprache, kombiniert mit einer konsistenten Markenbotschaft, gelungen ist und positiv hervorsticht.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

2Kommentare
U
M

...weiß gar nicht, warum so ne Quatschwerbung hier so gefeiert wird.

M

Wie immer witzig u d Bock machend auf Gummibären

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Eine Gruppe von fünf Personen sitzt und steht auf Felsen in einer bergigen Landschaft. Einige von ihnen tragen Wanderkleidung und Rucksäcke. Der Himmel ist klar und blau mit vereinzelten Wolken. Im Hintergrund erstreckt sich eine weite Berglandschaft.

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Drei Leute stehen auf einem Berg, umgeben von einer malerischen Berglandschaft. Der Mann im Vordergrund hält einen kleinen roten Gummibär in der Hand und trägt Wanderkleidung. Eine Person im Hintergrund hat einen Hut in der Hand und sieht aus, als ob sie sich ausruhen möchte. Die dritte Person sitzt entspannt auf einem Felsen, auch sie trägt Wanderkleidung.

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Ein roter Gummibär wird zwischen den Fingern gehalten, der Himmel im Hintergrund ist blau.

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Eine blonde Frau mit kurzen Haaren trägt eine Sonnenbrille auf dem Kopf und hält etwas Kleines in ihrer linken Hand. Sie lächelt und scheint im Freien zu sein, da Berge und ein klarer Himmel im Hintergrund zu sehen sind. Eine bunte Tasche ist links neben ihr sichtbar.

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Zwei Personen stehen auf einem Berggipfel. Eine Person trägt einen wollenen Pullover und einen Rucksack, die andere Person hält eine Tüte Haribo Goldbären und blickt nachdenklich. Das Wetter ist klar und man sieht Berge im Hintergrund. Beide tragen Wanderkleidung.

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Ein Mann trägt eine rote Mütze und blaue Jacke, sitzt vor einem felsigen Hintergrund und macht eine Grimasse. Sein roter Rucksack ist hinter ihm zu sehen.

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Ein Mann mit grauem Haar und Bart trägt eine Outdoor-Jacke und einen Rucksack, während er in einer bergigen Landschaft steht. Die Berge im Hintergrund sind mit Bäumen und Felsen bedeckt. Der Himmel ist blau und wolkenlos.

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Ein Mann und eine Frau stehen im Freien, wahrscheinlich in den Bergen, mit einer Packung Haribo Goldbären. Der Mann trägt einen gestrickten Pullover und einen Schal, die Frau eine Outdoor-Jacke und eine Sonnenbrille auf dem Kopf. Die Landschaft zeigt Hügel und blauen Himmel mit Wolken im Hintergrund.

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Vier Personen sitzen auf Felsen in den Bergen und machen eine Pause. Sie haben Rucksäcke dabei und tragen Wanderkleidung. Eine Person steht und blickt in die Ferne, die anderen sitzen entspannt und genießen die Aussicht. Die Szene ist sonnig, der Himmel ist blau und im Hintergrund sind Bergketten zu sehen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Haribo mit dem von uns gewählten Titel

"Haribo Goldbären: Der leckere Wanderbegleiter mit geheimem Rezept!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Haribo, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Haribo in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung