Unsere Kurzbeschreibung des Dulcolax TV-Spots

Dulcolax bietet Produkte zur Linderung von Verstopfung, darunter Drageés, die über Nacht wirken, und schnell wirkende Zäpfchen. DulcoSoft PLUS adressiert Verstopfung und Blähungen mit einer zweifachen Wirkung. Der Werbeslogan lautet „Befreiter leben“. Bitte beachten Sie die Packungsbeilage und konsultieren Sie einen Arzt oder Apotheker.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-up, (c) Dulcolax

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2022-04-11
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von Dulcolax zielt sehr klar darauf ab, die Marke als verlässlichen Partner bei Verdauungsproblemen zu positionieren. Meiner Meinung nach ist die Ansprache der Zielgruppe recht direkt und funktional gehalten, was in diesem Kontext Sinn macht, da es sich um ein sensibles Thema handelt. Ich finde, der Spot schafft es, Vertrauen durch die Darstellung klarer und präziser Produktinformationen aufzubauen.

Die Werbebotschaft wird durch die unkomplizierte visuelle Präsentation unterstützt. Der Einsatz von Farben wie Grün und Türkis erscheint frisch und beruhigend, was gut zu dem Thema Verdauung und Erleichterung passt. Ich denke, diese Farbwahl trägt dazu bei, eine positive Atmosphäre zu schaffen, die den gesundheitlichen Nutzen der Produkte unterstreicht.

Was die Kreativität und Originalität betrifft, wirkt der Spot recht funktional und faktenbasiert. Meiner Ansicht nach fehlt es dem Spot ein wenig an pfiffigen Wendungen oder unerwarteten Stilmitteln, die ihn aus der Masse der Pharmawerbung herausheben könnten. Hier hätte ich mir einen kreativeren Ansatz gewünscht, um die Marke emotional stärker zu verankern.

Bezüglich der Konsistenz der Markenbotschaft bleibt der Spot seinem zentralen Versprechen treu: „Befreiter leben“. Dieser Claim wird konsequent durch die Präsentation verschiedener Produktlösungen für unterschiedliche Verdauungsprobleme unterstützt. Ich bin der Meinung, dass dies Klarheit für den Konsumenten schafft und die Marke glaubwürdig positioniert.

Insgesamt liefert der Spot eine solide, wenn auch nicht besonders innovative, Darstellung der Produkteigenschaften von Dulcolax und DulcoSoft PLUS. Es bietet eine klare Kommunikation der Markenvorteile, könnte aber meiner Ansicht nach von einem kreativeren Zugang profitieren.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Eine Frau mit braunen Haaren lächelt mit geschlossenen Augen. Im Hintergrund ist eine grüne Wand zu sehen. Oben links im Bild steht der Schriftzug "Dulcolax".

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Ein Mann schaut lächelnd in die Kamera. Der Hintergrund ist grün. Oben links steht das Logo "Dulcolax" mit dem Schriftzug "BEFREIT".

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Zwei Produktverpackungen von Dulcolax auf grünem Hintergrund. Links sind Drageés, rechts Zäpfchen. Beide fördern die Dickdarmbewegung und lösen Verstopfung. Die Drageés wirken nach 6-12 Stunden, die Zäpfchen nach 15-30 Minuten. Oben steht das Logo von Dulcolax.

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Ein türkisfarbener Hintergrund mit einer Packung DulcoSoft PLUS in der Mitte, einem Pulver zur Herstellung einer Trinklösung. Der Text beschreibt, dass das Produkt Verstopfung lindert und Blähungen reduziert, mit einer zweifachen Wirkung. Auf der rechten Seite stehen in lila Kästen zwei Aussagen: "Löst die Verstopfung" und "Reduziert Blähungen".

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Eine Hand berührt das Logo von Dulcolax mit dem Slogan „Befreiter leben“ darunter. Der Hintergrund ist weiß und schlicht.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Dulcolax mit dem von uns gewählten Titel

"Dulcolax & DulcoSoft PLUS: Schnelle und effektive Linderung für ein befreiteres Leben".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Dulcolax, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Dulcolax in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-up

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung