Unsere Kurzbeschreibung des Migros TV-Spots

Migros feiert 100 Jahre mit attraktiven Rabatten: 50% auf M-Classic Hamburger, Hörnli, Penne oder Trivelli und 44% auf Cervelas. Angebote gültig vom 1.1. bis 6.1.2025, solange der Vorrat reicht. Sparen Sie bei Ihren Einkäufen und feiern Sie mit!

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1, (c) Migros

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2025-01-01
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Unsere Meinung

Der TV-Spot zu den „Spar-Hits“ von Migros bietet einige interessante Ansätze, dennoch, ich finde, es fehlt an der Finesse, die eine anspruchsvolle Werbung wirklich ausmacht. Zunächst zur Zielgruppenansprache: Die klare Kommunikation von Preisnachlässen spricht vermutlich vor allem preisbewusste Käufer an. Die Kombination von Schlichtheit und einer starken Rabattbotschaft dürfte ihre Aufmerksamkeit auf jeden Fall wirksam gewinnen, wobei die Botschaft „Feiern Sie 100 Jahre Migros“ clever eingebunden wird, um eine nostalgische Verbindung herzustellen.

Allerdings denke ich, dieser Ansatz könnte durch kreativere Elemente verstärkt werden. Stattdessen bleibt der Spot in einem eher traditionellen Rahmen.

Das visuelle Konzept zieht mit seinem schrillen Orange und der markanten Rabattgestaltung zwar schnell die Blicke auf sich, aber es fehlt, meiner Meinung nach, an visueller Raffinesse und Originalität. Der goldene Münzstapel und das Sparschwein vermitteln klar die Botschaft von Sparsamkeit, aber ich hätte mir mehr ausgefallene Stilmittel gewünscht, um mich zu überraschen oder zum Schmunzeln zu bringen. Die gestalterische Einfachheit mag effektiv sein, wirkt aber auch etwas einfallslos.

Was mir jedoch besonders auffällt, ist die Konsistenz der Markenbotschaft. „MERCI“ und „100 Jahre Migros“ sind durch den Spot hindurch präsent und schaffen einen kohärenten Ankerpunkt. Das zeigt, dass Migros stolz auf seine Tradition ist und das den Kunden auch unmissverständlich vermittelt.

Meiner Ansicht nach könnten die kreativen Köpfe hinter dem Spot jedoch noch einen Zahn zulegen, um die Werbebotschaft mit mehr Originalität und pfiffigen Elementen zu würzen. Der aktuelle Ansatz wirkt, trotz der Botschaft der Dankbarkeit und des Feierns, etwas statisch und bietet wenig Überraschungselemente.

Ich bin der Meinung, Migros könnte mit einem mutigeren kreativen Ansatz mehr erreichen und so das Interesse noch breiterer Zielgruppen wecken. Was denkst du dazu? Hinterlasse gerne deinen fachlichen oder subjektiven Kommentar zu diesem Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Stapel goldener Münzen steht auf einer orangen Fläche. Daneben grinst ein gelbes Sparschwein. Links steht "Spar-Hits 1.1.–6.1.2025" in weißer Schrift.

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Ein Karton M-Classic Hamburger wird gezeigt, darauf ein Bild eines Burgers. Große 50% Rabatt-Markierung, Preis 9.70 statt 19.43. Hinweise: tiefgekühlt, 12 x 90 g. Gültig vom 1.1. bis 6.1.2025, solange Vorrat reicht. Oranges „MERCI“ oben rechts.

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Zwei Cervelas auf grauem Hintergrund. Links ein oranges Rabatt-Symbol mit „44%“. Preis von 1.– statt 1.80. Unten steht „M-Classic Cervelas, Schweiz, 2 Stück, 200 g, in Selbstbedienung“. Kleiner Text erwähnt Angebotsbedingungen und Zeitraum vom 1.1. bis 6.1.2025. Rechts oben steht „MERCI“.

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Drei Packungen M-Classic-Nudeln (Penne, Hörnli Gross, Trivelli) stehen nebeneinander. Ein oranges Prozentzeichen mit "50%" prangt links unten. Darunter steht: "M-Classic-Hörnli, -Penne oder -Trivelli in Sonderpackung, 1 kg, z.B. Hörnli gross, 1.75 statt 3.50". Angebot gültig bis 6.1.2025.

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Ein weißer Hintergrund trägt den Schriftzug "MERCI" in großen, orangefarbenen Buchstaben. Darunter steht "100 Jahre Migros" in Schwarz. Unten im Bild ist die Webadresse "migros.ch" ebenfalls in Orange zu sehen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Migros mit dem von uns gewählten Titel

"Feiern Sie 100 Jahre Migros: Sparen Sie bis zu 50% auf ausgewählte Produkte!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Migros, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Migros in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung