Unsere Kurzbeschreibung des Migros TV-Spots

Migros feiert 100 Jahre und bietet Spar-Hits an: 41% Rabatt auf M-Classic Rindshackfleisch, 50% auf Frey Branches Schokolade (Milk oder Dark) und 44% auf Coca-Cola (Classic oder Zero) im 24er-Pack. Angebote gültig vom 7.1. bis 13.1.2025, solange der Vorrat reicht. Besuchen Sie migros.ch für mehr Informationen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Migros

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2025-01-06
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Migros, der zur Feier von 100 Jahren großartige Rabatte hervorhebt, hinterlässt bei mir ein gemischtes Gefühl. Ich finde, die Idee, mit einem Sparschwein, das auf einer Münze balanciert, die Spar-Hits zu präsentieren, ist ein origineller Ansatz, der ins Auge fällt. Der orangene Hintergrund harmoniert gut mit dem Konzept der Markenfarbe und vermittelt ein Gefühl von Wärme und Zugänglichkeit.

Was die Zielgruppenansprache betrifft, spricht diese Werbeanzeige gezielt Verbraucher an, die preisbewusst einkaufen möchten. Die klare Präsentation der Rabatte, wie die 41% auf M-Classic Rindshackfleisch, 50% auf Frey Branches Schokolade und 44% auf Coca-Cola, ist einfach verständlich und wird durch klare visuelle Elemente unterstützt. Aber ich denke, es hätte der Annonce nicht geschadet, wenn sie diese Ersparnisse mit einem kleinen Augenzwinkern oder einer spielerischen Wendung umrahmt hätte, um mich wirklich zu begeistern und ungeteilte Aufmerksamkeit zu wecken.

Meiner Meinung nach hat die Werbung über weite Strecken eine gewisse Konsistenz hinsichtlich der Markenbotschaft bewahrt: Migros wird als zuverlässiger Begleiter beim Sparen positioniert. Was ich allerdings etwas vermisse, ist ein kreativer Twist oder ein überraschender Moment, der die Zuschauer dazu auffordert, genauer hinzuschauen und die Werbung in Erinnerung zu behalten. So bleibt die Botschaft zwar effektiv, aber es fehlt der kreative Funke, der aus einem guten Spot einen großartigen macht.

Ich bin der Meinung, dass der finale Hinweis "MERCI" mit der Anregung, die Webseite migros.ch zu besuchen, nett in die Gesamtaussage integriert wurde und als höflicher Schlusspunkt fungiert. Dennoch hätte man diesen Moment nutzen können, um das 100-jährige Jubiläum noch ein Stück emotionaler oder gar ironisch-witzig zu zelebrieren.

Insgesamt ist der Migros TV-Spot solide strukturiert und macht, was er verspricht: Er informiert kurz und knapp über die verfügbaren Angebote. Was jedoch fehlt, ist der gewisse Humor oder die intellektuell charmante Note, die anspruchsvolle Zuschauer, wie mich, besonders anspricht.

Lass mich wissen, was du von diesem TV-Spot hältst! Teile deine fachliche oder subjektive Meinung dazu.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Orange Hintergrund mit dem Schriftzug "Spar-Hits 7.1.–13.1.2025". Rechts balanciert ein gelbes Sparschwein auf einer Münze.

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Hackfleisch auf grauem Hintergrund, daneben orangefarbene Box mit "41%", Preisreduktion von 1.80 auf 1.05. Unten Angaben zur Gültigkeit vom 7.1. bis 13.1.2025. Oben rechts steht "MERCI".

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Boxes of Frey Branches chocolate are displayed with a promo for 50% off. The options are Milk or Dark in special packaging, priced at 12.75 instead of 25.50. The offer is valid from January 7 to 13, 2025, while supplies last. "MERCI" is written in the top right corner.

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Ein 24er-Pack Coca-Cola-Dosen mit dem Aufdruck „Original Taste“ steht im Fokus. Der Preis ist von 25.20 auf 13.95 reduziert, ein Rabatt von 44 %. Es gibt eine Auswahl zwischen Classic und Zero, jeweils 330 ml pro Dose. Das Angebot gilt vom 7.1. bis 13.1.2025. Am unteren Rand steht der Hinweis, dass M-Budget und reduzierte Artikel ausgeschlossen sind.

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Das Bild zeigt den Schriftzug "MERCI" in Orange und "100 Jahre Migros" in Schwarz auf weißem Hintergrund. Darunter steht "migros.ch".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Migros mit dem von uns gewählten Titel

"Migros feiert 100 Jahre: Sparen Sie mit Rabatten auf Rindshack, Frey Schokolade und Coca-Cola!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Migros, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Migros in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung