Unsere Kurzbeschreibung des Migros TV-Spots

Migros bietet vom 25.12. bis 31.12.2024 attraktive Rabatte: 50% auf M-Classic Atlantik Rauchlachs und 40% auf IP-SUISSE Rindsentrecôte sowie auf das gesamte Damen- und Herren-Strumpfwarensortiment. Weitere Informationen sind auf migros.ch verfügbar.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Migros

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-24
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Unsere Meinung

Ich finde, der neue TV-Spot von Migros hat definitiv seine starken Seiten, die jedoch nicht auf ganzer Linie überzeugen. Meiner Meinung nach ist der kreative Ansatz mit den dynamischen orangen Linien und goldenen Konfettistücken visuell ansprechend und unterstreicht die festliche Atmosphäre des Jahresendverkaufs. Die Umsetzung könnte jedoch etwas tiefer gehen, um sich von der typischen Rabattfallgrube zu unterscheiden.

Die Zielgruppenansprache ist zumindest teilweise gelungen, wobei ich denke, dass besonders preisbewusste Konsumenten ins Visier genommen werden. Jedoch fehlt mir ein gewisser Maß an Originalität in der Vermittlung der Werbebotschaft – der Text "Sparen und Feiern" auf einem weißen Hintergrund wirkt eher nach einer Standardformel, als dass er mit pfiffigen Wendungen überrascht.

Ein Aspekt, der meiner Ansicht nach besonders entwicklungsträchtig wäre, ist die Konsistenz der Markenbotschaft. Der klare Bezug zur Markenidentität von Migros könnte deutlicher akzentuiert werden, um den Zuschauer emotional noch mehr zu binden.

Der Spot weiß dennoch mit simplen, aber effektiven visuellen Mitteln zu punkten, besonders der vergleichende Blick auf die reduzierten Preise mit eindrucksvollen Vorher-Nachher-Zahlen, ist ansprechend. Einen Hauch von Satire vermisse ich, was dem Spot eine charmante Note hätte verleihen können.

Ich bin der Meinung, dass dieser Spot das Potential hat, eine gewisse Aufmerksamkeit zu erregen, aber dennoch einen Tick mehr Kreativität und Witz vertragen könnte, um als Werbebotschaft wirklich herauszustechen.

Wenn du den TV-Spot gesehen hast, was denkst du darüber? Hinterlass gerne deine fachliche oder subjektive Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Orangefarbener Text auf weißem Hintergrund: "Sparen und Feiern", darunter Datum "25.12.–31.12.2024". Links dynamische, orangefarbene Linien.

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Text in orange mit "Sparen und Feiern" und dem Datum "25.12.–31.12.2024". Rechts fliegen goldene Konfettistücke. Hintergrund ist hell.

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Eine Werbung zeigt ein Angebot für M-Classic Atlantik Rauchlachs. Der Preis ist von 19,95 auf 9,95 Euro reduziert, also 50% Rabatt. Oben ist eine Portion Lachs mit einer Zitronenscheibe abgebildet. Unten gibt es Infos zur Lachsherkunft und Angebotszeitraum.

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Ein Stück rohes Rinds-Entrecôte liegt auf einem hellen Hintergrund, garniert mit einem Zweig Rosmarin. Links daneben steht groß "40%" in einem orangen Feld. Darunter ist der Preis von 4.70 angegeben, reduziert von 7.90. Das Fleisch wird als IP-SUISSE bezeichnet, verfügbar in Selbstbedienung. Ein Zeitraum für das Angebot ist am Bildrand genannt.

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Rabattaktion für Strumpfwaren von Migros. Große orangefarbene 40%-Anzeige. Abgebildet sind verschiedene Verpackungen für Damenstrumpfhosen und -leggings. Text informiert über reduzierte Preise (z.B. 5,95 statt 9,95) für das gesamte Damen- und Herren-Strumpfwarensortiment. Angebot gilt vom 25.12. bis 31.12.2024, solange der Vorrat reicht.

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Weißer Hintergrund mit orangener Schrift. Groß "MIGROS" in der Mitte und darunter die Webseite "migros.ch".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Migros mit dem von uns gewählten Titel

"Große Rabatte bei Migros: 50% auf Rauchlachs, 40% auf Rindsentrecôte und Socken!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Migros, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Migros in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung