Unsere Kurzbeschreibung des Landi TV-Spots

Landi bewirbt limitierte Adventsangebote am 30. November, darunter ein 100-teiliges Werkzeugkoffer-Set für 39,95 CHF und einen Kinderlenkbob für 19,95 CHF.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Landi

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2024-11-28
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach entfaltet der TV-Spot von Landi für die Adventszeit eine nahezu nostalgische Atmosphäre, die eine festliche Stimmung mit geschickt gewählten visuellen Elementen inszeniert. Die unscharfen Lichter im Hintergrund der Tool-Szene etwa erinnern mich an funkelnden Weihnachtsschmuck und schaffen sofort eine Verbindung zur besinnlichen Jahreszeit.

Ich finde, dieser visuelle Ansatz spricht sowohl Heimwerker als auch Familien an, die auf der Suche nach praktischen und gleichzeitig budgetfreundlichen Weihnachtsgeschenken sind.

Die Zielgruppenansprache wirkt durch die Vielfalt der Produkte breit gefächert und kalkuliert: Vom Werkzeugkofferl für den pragmatischen Bastler bis zum Kinderlenkbob für den verschneiten Rodelspaß. Ich denke, hier wird bewusst das Familienpublikum ins Visier genommen, was der Marke Landi eine einladende, persönliche Note verleiht.

Kreativ und doch direkt werden die Preise in den Vordergrund gerückt, sodass der Konsument sofort erkennt, welche Schnäppchen es gilt, sich zu sichern. Diese Transparenz finde ich durchaus clever, wenngleich ich mir an dieser Stelle einen etwas originelleren Umgang mit den Produkten gewünscht hätte, um die Originalität der Werbebotschaft zu erhöhen.

Der charmant-weihnachtliche Schriftzug "Mit LANDI in die Adventszeit" untermalt die Konsistenz der Markenbotschaft, die Hand in Hand geht mit dem Versprechen, festliche Überraschungen bereitzuhalten. Ich bin der Meinung, dass Landi hier ein solides Gesamtpaket abliefert, das nicht zuletzt durch die visuelle Stringenz und das unverkennbare Logo im Gedächtnis bleibt.

Trotz dieser positiven Eindrücke besteht meiner Ansicht nach das Risiko, dass die Werbung im Gedächtnis zwar freundlich, aber nicht unbedingt herausragend bleibt. Ein Hauch mehr Kreativität könnte dem Spot den letzten Schliff geben.

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Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein 100-teiliges Werkzeugkoffer-Set liegt offen und zeigt verschiedene Werkzeuge. Links oben steht das Logo "Landi". Unten links der Preis von 39.95. Der Hintergrund ist hell mit unscharfen Lichtern, die eine festliche Atmosphäre erzeugen.

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Ein roter Lenkbob mit Lenkrad und Bremsen. Links davon der Preis: 19,95. Oben links das Logo von Landi. Der Hintergrund glitzert mit goldenen und weißen Lichtern.

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Weihnachtlich gestalteter Schriftzug bewirbt überraschende Angebote bei Landi am Samstag, 30. November. Das Logo von Landi oben links, darunter stilisierte Kerzen und Geschenke mit dem Text "Mit LANDI in die Adventszeit". Hintergrund funkelnd mit hellen Bokeh-Lichtern.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Landi mit dem von uns gewählten Titel

"Landis exklusive Adventsangebote: 100-tlg. Werkzeugkoffer für 39,95 CHF und Kinderlenkbob für 19,95 CHF".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Landi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Landi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung