Unsere Kurzbeschreibung des Penny TV-Spots

Im TV-Spot von Penny wird ein Jahresabschlussverkauf in Österreich beworben, bei dem BWT-Nachfüllkartuschen mit einem Rabatt von 75% für 4,49 Euro angeboten werden. Das Angebot gilt bis Ende 2024. Die Werbebotschaft lautet: "Super festlich, super günstig." Besuche penny.at für mehr Informationen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Penny

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2024-12-27
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Unsere Meinung

Dieser Penny-TV-Spot überrascht mit einem kreativen und gleichzeitig simplen Ansatz, der die Botschaft "Feier die Feste, wie sie fallen" wunderbar einfängt. Meiner Meinung nach gelingt es, dem Zuschauer durch die Wahl der kräftigen Rot-Gelb-Kontraste gleich ins weihnachtlich-festliche Einkaufsszenario zu entführen. Die rote Farbgestaltung des gesamten Spots sorgt visuell dafür, dass sowohl die gefühlte Festlichkeit als auch die Marke selbst nicht in den Hintergrund tritt.

Ich denke, die Darstellung der BWT-Nachfüllkartuschen als Highlight der Sparbemühungen ist ein klarer und direkter Werbeansatz. Die Auswahl der Produkte könnte ein Schmunzeln hervorrufen, wenn man überlegt, ob Nachfüllkartuschen wirklich das perfekte Silvesterangebot sind. Dennoch wird der rasante Preisnachlass von 75% durch die auffällige gelbe Plakette plakativ in Szene gesetzt, was einem glatt das Gefühl gibt, sich einen wahren Schatz zu sichern.

Ich finde den Einsatz von Figuren, die ein wenig an surrealistische Theaterstücke erinnern, nett. Insbesondere die Frau im gelben Pullover und der Mann im Zylinder schaffen ein interessantes optisches Schauspiel, ohne jedoch die Hauptbotschaft der drastischen Preisreduktion zu überlagern. Die Anspielung „Supaaa! Festlich“ und „Supaaa! Günstig“ in weißem Text auf rotem Hintergrund zielt auf humorvolle Weise auf ein jugendliches und preissensibles Publikum.

Die Markenbotschaft wird, meiner Ansicht nach, ohne Überschwänglichkeit konsistent gehalten. Zumindest für den geübten Werbebeobachter scheint der Spot eine klare Linie zu fahren. Man bleibt bei den Basics, ohne sich in aufwendigen Handlungssträngen zu verlieren, was in der schnelllebigen Welt der Medien eine durchaus beachtliche Kunst ist.

Allerdings frage ich mich, ob der kurze Spannungsbogen tatsächlich Produktinteresse weckt oder eben doch als flüchtiger Eindruck verblasst.

Alles in allem gelingt es Penny, mit einer intelligenten Präsentation und visueller Klarheit die Aufmerksamkeit auf den Jahresendverkauf zu lenken, auch wenn die Botschaft für einige nahezu beiläufig wirken mag.

Mich würde eure Meinung zum Spot interessieren! Was haltet ihr von der pfiffigen Umsetzung und der kreativen Ansprache? Lass gerne eure Kommentare da.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Person mit kurzen dunklen Haaren und einem gelben Pullover schaut nach oben. Der Hintergrund ist komplett rot.

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Eine Frau in einem gelben Pullover hält einen verkleideten Mann im schwarzen Anzug und Zylinder auf ihren Armen. Sie lächelt, und beide stehen vor einem roten Hintergrund. Zu ihren Füßen befinden sich zwei Einkaufskörbe gefüllt mit Lebensmitteln.

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Ein Set aus drei weißen Nachfüllkartuschen von BWT auf rotem Hintergrund wird beworben. Großes "-75%" und "4.49*" auf gelbem Kreis. Zusatzinfos: Jahresabschlussverkauf und Angebot gültig bis Ende 2024. Klein gedruckter Text erwähnt Bedingungen.

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Rote Hintergrundfarbe, im Vordergrund sind drei weiße Wasserfilterkatuschen zu sehen. Oben links das BWT-Logo, daneben "NACHFÜLLKARTUSCHE pro Packung 3-teilig". In der Mitte ein gelbes Schild mit "-75% JAHRESSCHLUSS-VERKAUF". Rechts ein Preis: 4,49€ statt 17,99€. Angebot gültig vom 27.12. bis 31.12.2024, 17:00 Uhr.

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Roter Hintergrund mit weißem Text: "Supaaa! Festlich."

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Roter Hintergrund, weißer Text "Supaaa! Günstig."

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Roter Hintergrund mit dem gelben "Penny Markt"-Logo in der Mitte, darunter steht in Weiß "penny.at".

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0:202023-10-30

Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Penny mit dem von uns gewählten Titel

"BWT-Nachfüllkartuschen bei Penny: 75% Rabatt für 4,49€ bis Ende 2024".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Penny, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Penny in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung