Der TV-Spot von Zasta spricht meiner Meinung nach die Zielgruppe klar und präzise an. Ich finde es überzeugend, wie oftmals die simple und klare Werbebotschaft vermittelt wird: "Hol dir im Schnitt 1000€ Steuern zurück". Diese direkte Ansprache überzeugt meines Erachtens besonders diejenigen, die schnell und einfach Geld vom Finanzamt zurückholen möchten.
Der visuelle Aufbau des Spots ist auffällig und kreativ. Verschiedene Szenen und prägnante Bilder gestalten den Spot unterhaltsam und abwechslungsreich, wodurch meiner Ansicht nach die Aufmerksamkeit des Zuschauers gut gehalten wird.
Aus der Perspektive der Markenbotschaft zeigt der Spot Konsistenz durch die wiederholte Darstellung des Logos "Zasta" in jeder Szene. Dadurch wird die Marke stark verankert, was ich als äußerst effektiv ansehe. Besonders die kontinuierliche Farbgebung in Blau und Weiß schafft einen einheitlichen visuellen Eindruck, was zur Wiedererkennung der Marke beiträgt.
Auch die Einfachheit und Schnelligkeit des Service wird meiner Meinung nach hervorragend vermittelt: "Dauert mit Zasta nur 3 Minuten". Dies spricht vor allem die technikaffine, eher jüngere Zielgruppe an, die schnelle und einfache Lösungen bevorzugt.
Potenzielle Schwachstellen gibt es meiner Ansicht nach in der teils überladenen Inszenierung. Einige Zuschauer könnten vielleicht durch die vielen verschiedenen Szenen und schnellen Schnitte etwas überfordert sein. Hier hätte eine minimalistischere Herangehensweise eventuell helfen können.
Insgesamt finde ich den Spot von Zasta gelungen und ansprechend. Er ist kreativ und originell, und die Botschaft wird klar und deutlich, nicht zuletzt durch die Bekanntheit von Lukas Podolski vermittelt. Auch die Konsistenz der Markenbotschaft ist überzeugend. Meiner Meinung nach hat Zasta hier eine starke und effektive Werbung geschaffen.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Ein Mann steht in einem dunklen Raum im Vordergrund, er ist als Silhouette zu sehen. Im Hintergrund ist ein dunkelblauer Verlauf zu erkennen. Oben links befindet sich ein rundes Logo mit einem Blitz-Symbol und der Schriftzug "ZASTA".
Ein Mann mit kurzen Haaren und Bart trägt ein weißes T-Shirt und lächelt in die Kamera. Im Hintergrund ist ein blauer Verlauf zu sehen. Oben links im Bild ist ein Logo mit einem Z und dem Schriftzug "ZASTA".
Ein Typ in einem weißen T-Shirt steht vor einem blauen Hintergrund. In der Hand hält er eine Geldkanone, aus der Euro-Scheine geschossen werden und wild durch die Luft fliegen. Oben links ist das Zasta-Logo zu sehen.
Eine Person in einem weißen Outfit steht an einem weißen Podest und hält ein weißes Kleidungsstück. Auf dem Podest befindet sich ein weißes elektronisches Gerät und ein kleiner, weißer Gegenstand. Der Hintergrund ist dunkelblau. In der linken oberen Ecke ist das Logo von Zasta zu sehen.
Eine Person in einem blauen Anzug steht auf einer kreisförmigen Plattform, die mit weißen Materialien bedeckt ist. Die Person hat die Hände vor sich und befindet sich möglicherweise in einer Laufposition. Der Hintergrund ist dunkelblau bis schwarz. Links oben steht „Zasta“ und darüber ein Logo.
Ein Mann in einem pink-weißen Hawaiihemd sitzt entspannt auf einem Schwimmreifen im türkisfarbenen Wasser. Er hält ein Getränk mit Strohhalm und lächelt. Im Hintergrund Strand mit weißem Sand, grünen Palmen und blauem Himmel mit ein paar Wolken. In der oberen linken Ecke steht "Zasta".
Ein Mann mit kurzen Haaren blickt direkt in die Kamera und lächelt leicht. Er trägt ein blaues Oberteil. Der Hintergrund ist blau und glänzend, wie eine Folienvorhang-Dekoration. Oben links ist ein Logo mit der Aufschrift "ZASTA".
Eine Person sitzt auf einem Hocker und hält ein Smartphone in den Händen. Links oben ist das Logo "Zasta" zu sehen. Dominant in der Mitte steht eine große weiße Zahl "1.095€". Unten steht in kleiner Schrift: "Durchschnittliche Erstattung laut Statistischem Bundesamt".
Ein großer Smartphone-Bildschirm mit einer blauen Anzeige und dem Logo und Schriftzug "Zasta" steht im Vordergrund. Rechts daneben sitzt ein Mann auf einem hohen Hocker und schaut auf sein eigenes Smartphone. Der Hintergrund ist dunkelblau beleuchtet.
115views
0:202024-07-29
46views
0:202024-08-31
118views
0:202024-05-17
39views
0:302023-12-09
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Zasta mit dem von uns gewählten Titel
"Zasta-App: In 3 Minuten durchschnittlich 1.095 Euro Steuererstattung sichern!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Zasta, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Zasta in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare