Ich finde, dieser Werbespot der Targobank hat einen klaren und prägnanten Ansatz, der gut zu meiner Präferenz für einfache und verständliche Kommunikation passt. Die Zielgruppenansprache ist eindeutig auf Selbstständige und kleine Geschäftsinhaber ausgerichtet, was ich denke, im Kontext der angebotenen Dienstleistung sehr sinnvoll ist. Die Szenen wechseln innerhalb eines handwerklichen Betriebs, was die reale und alltägliche Umgebung der Zielgruppe sehr gut einfängt.
Die Werbebotschaft „Rückenwind für Selbstständige“ wird meiner Ansicht nach überzeugend dargestellt, indem gezeigt wird, wie der Business-Kredit das Geschäft eines Malermeisters unterstützt. Besonders gelungen finde ich, dass die Targobank mehrfach durch visuelle Einblendungen präsent ist und somit eine konsistente Markenbotschaft vermittelt wird. Das schafft Vertrauen und Wiedererkennbarkeit.
Meiner Meinung nach ist die Kreativität und Originalität des Spots eher durchschnittlich. Die Szenen im handwerklichen Umfeld sind zwar authentisch, aber nicht besonders innovativ. Hier könnte man meiner Ansicht nach noch mehr aus dem Potential herausholen, um die Botschaft kreativer zu präsentieren und sich stärker von anderen Werbespots abzuheben.
Hervorzuheben ist die konsistente Verwendung des Logos und der Markenfarben, was zur Identität der Marke beiträgt. Bei dieser prominenten Platzierung habe ich das Gefühl, dass die Marke visuell sehr präsent ist, was zur Erinnerung beiträgt. Ein positiver Aspekt, denn ich denke, Wiedererkennbarkeit ist in der Werbung enorm wichtig.
Ich bin der Meinung, dass der Spot einige Verbesserungspotentiale aufweist, insbesondere im Bereich der kreativen Darstellung. Eine originellere Inszenierung könnte die Aufmerksamkeit stärker fesseln und einen bleibenderen Eindruck hinterlassen. Insgesamt vermittelt der Spot dennoch eine klare und zielgerichtete Botschaft, die potenziellen Kunden strukturiert zeigt, wie die Targobank ihnen helfen kann.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein Mann sitzt in einem kleinen Fahrzeug und lächelt. Im Vordergrund steht groß der Schriftzug "Targo Bank". Im Hintergrund sind Gebäude und ein sonniger Himmel zu sehen.
Ein Mann mit Bart und Arbeitskleidung steigt aus einem weißen Lieferwagen aus. Auf dem Lieferwagen steht "Malermeister März" mit einer Adresse in Düsseldorf. Im Hintergrund sind moderne graue und blaue Gebäude zu sehen. Oben rechts im Bild steht "TARGOBANK".
Ein Mann in weißer Maleruniform geht auf den Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "Malermeister März" zu. Links steht ein kleiner Lieferwagen mit demselben Logo. Rechts oben ist das TARGO BANK-Logo zu sehen. Ein Baum steht am linken Bildrand, und die Gebäudenummer "23" ist rechts neben der Eingangstür.
Eine Person in grauer Arbeitshose und weißen Schuhen bewegt sich in einem Raum mit Regalen voller verschiedener Gegenstände. Im Hintergrund stehen Geräte und Behälter. Links oben ist das Logo der Targo Bank eingeblendet.
Ein Mann mit Bart und weißer Jacke steht in einem Lagerraum mit Regalen voller Behälter und Reinigungsmittel. Er schaut nach rechts und macht eine Armbewegung. Oben rechts steht das Logo der TARGOBANK. Im Hintergrund sind Eimer, Flaschen und Putzutensilien zu sehen. Die Beleuchtung ist gedämpft und das Bild wirkt etwas dunkel.
Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro, umgeben von Büchern, Ordnern und Papierstapeln. Auf dem Schreibtisch stehen ein Laptop und eine Tasse. Im Hintergrund stehen Aktenregale, eine Zimmerpflanze, ein Wandkalender und eine Uhr. Tageslicht fällt durch Jalousien am Fenster auf die Szene. Oben rechts ist ein "Targobank"-Logo.
Ein Mann mit Bart sitzt an einem Schreibtisch, trägt eine sportlich aussehende Jacke und hält ein Smartphone ans Ohr. Im Hintergrund stehen Büromöbel, eine Topfpflanze und mehrere Pinnwände mit Notizen. Oben rechts ist das Logo "TARGO BANK" zu sehen.
Ein Handwerker in weißer Arbeitskleidung steht vor einem Gebäude mit der Aufschrift "Malermeister März". Neben ihm stehen verschiedene Farbdosen und Malerzubehör. Ein weißer Van mit derselben Firmenaufschrift steht daneben, die Fahrertür ist offen und jemand sitzt im Fahrzeug. In einer Ecke ist das Logo der Targo Bank zu sehen.
Vor einem Firmengebäude mit dem Schild "Malermeister März" stehen drei Leute in weißen Arbeitskleidern. Ein weißer Lieferwagen mit dem gleichen Logo parkt daneben. Einer der Personen steht an einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Ein Baum spendet etwas Schatten. Im Bild oben rechts steht "TARGOBANK".
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"Targobank Business-Kredit: Schneller finanzieller Support für Selbstständige und kleine Unternehmen".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Targobank in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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