Meiner Ansicht nach hat Simon Mobile mit diesem TV-Spot eine lebendige, aber recht überstrapazierte Mischung aus visuellen und stilistischen Elementen kreiert. Die permanente Wiederholung von "Black Week" und "50%" in fast jeder Szene wirkt zwar ebenso penetrant wie einprägsam, was für eine solche Preisaktion sicherlich das Ziel sein mag, doch ich finde, dass der kreative Ansatz hier ein wenig zu kurz kommt.
Das Setting mit den tanzenden Waschbären und Erdmännchen in bunten Umgebungen hat durchaus einen gewissen Unterhaltungswert und könnte die Neugier bei einer jüngeren Zielgruppe durchaus wecken. Die Kombination aus pelzigen Tieren und technischer Ausstattung in einer gelb-violetten Farbgestaltung ist sicherlich originell, jedoch frage ich mich, ob die Botschaft dabei nicht in der optischen Reizüberflutung untergeht.
Die Werbebotschaft "Spare 50% auf alles in den ersten 6 Monaten" ist klar und präzise kommuniziert, was ich als wichtig empfinde. Dennoch denke ich, dass eine anspruchsvollere Umsetzung der Message gewinnbringender für die Marke wäre. Der Waschbär mit Sonnenbrille vermittelt eine gewisse Coolness, ich bin jedoch der Meinung, dass ein pfiffiger Twist in der Storyline der Markenbotschaft mehr Konsistenz verleihen könnte.
Visuell sticht der Spot sicherlich heraus, wobei die kräftigen Farben und der starke Kontrast ein Lächeln auf mein Gesicht zauberten. Dennoch könnte man die Szenarien noch fesselnder gestalten, um nicht nur die Augen, sondern auch den Intellekt des Zuschauers anzusprechen.
Insgesamt denke ich, dass Simon Mobile hier eine Gelegenheit verpasst hat, den Zuschauer nicht nur mit Rabattversprechen, sondern auch mit einem cleveren Konzept zu überzeugen. Mich würde interessieren, was andere von diesem Spot halten. Ich lade dich daher ein, deine fachliche oder subjektive Meinung zum TV-Spot ebenfalls zu hinterlassen.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.
Ein digitaler Bildschirm zeigt "50%". Rechts daneben ein Kalender mit "BLACK WEEK" drauf, einige Novembertage sind durchgestrichen. Unten liegt eine Smartwatch auf einem Smartphone. Im Hintergrund ist ein SIMON mobile Logo zu sehen.
Digitalanzeige zeigt „50%“. Pelzige Hand oben auf der Anzeige. Rechts ein Kalender mit durchgestrichenen Tagen im November, daneben „BLACK WEEK“ in dicken Buchstaben. Auf dem Tisch eine Smartwatch und ein Smartphone. Oben rechts das Logo „SIMON mobile“.
Ein Waschbär mit einer blauen Weste streckt die Hände im Bett nach oben. Um ihn herum sind viele Uhren an der Wand, überall steht "50%". Der Raum hat eine gelbe und violette Farbgebung, auf dem Nachttisch liegt ein Kalender mit dem Datum "Nov 11". Eine Lampe erscheint rechts im Bild.
Ein Waschbär in einer blauen Weste tanzt auf einem Bett. Die Wand dahinter ist voller bunter Uhren und zeigt überall „50%“. Eine Stehlampe steht neben dem Bett. Der Raum ist gelb und lila beleuchtet.
Ein Erdmännchen mit Jeansweste steht auf einem Bett. Im Hintergrund sind viele Uhren und Schilder mit „50%“ an einer gelb-violetten Wand. Eine Stehlampe und ein hoher Wecker sind im Raum zu sehen. Oben rechts steht "SIMON mobile".
Ein Waschbär trägt eine Sonnenbrille und eine Jeansweste, daneben steht "Black Week Deal" in einem schwarzen Kasten. Große schwarze "50%" auf gelbem Hintergrund. Oben rechts ist "SIMON mobile" in lila zu sehen. Unten gibt es kleinen Text mit Tarifbedingungen.
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"Simon Mobile: Spare 50% in den ersten 6 Monaten während der Black Week!".
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Simon Mobile in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax
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„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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