Unsere Kurzbeschreibung des Simon Mobile TV-Spots

Simon Mobile bewirbt während der Black Week einen attraktiven Rabatt: Kunden sparen 50% auf alle Produkte oder Dienstleistungen in den ersten sechs Monaten. Dies gilt ausschließlich für Abschlüsse über die Webseite simmonmobile.de.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax, (c) Simon Mobile

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-14
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach hat Simon Mobile mit diesem TV-Spot eine lebendige, aber recht überstrapazierte Mischung aus visuellen und stilistischen Elementen kreiert. Die permanente Wiederholung von "Black Week" und "50%" in fast jeder Szene wirkt zwar ebenso penetrant wie einprägsam, was für eine solche Preisaktion sicherlich das Ziel sein mag, doch ich finde, dass der kreative Ansatz hier ein wenig zu kurz kommt.

Das Setting mit den tanzenden Waschbären und Erdmännchen in bunten Umgebungen hat durchaus einen gewissen Unterhaltungswert und könnte die Neugier bei einer jüngeren Zielgruppe durchaus wecken. Die Kombination aus pelzigen Tieren und technischer Ausstattung in einer gelb-violetten Farbgestaltung ist sicherlich originell, jedoch frage ich mich, ob die Botschaft dabei nicht in der optischen Reizüberflutung untergeht.

Die Werbebotschaft "Spare 50% auf alles in den ersten 6 Monaten" ist klar und präzise kommuniziert, was ich als wichtig empfinde. Dennoch denke ich, dass eine anspruchsvollere Umsetzung der Message gewinnbringender für die Marke wäre. Der Waschbär mit Sonnenbrille vermittelt eine gewisse Coolness, ich bin jedoch der Meinung, dass ein pfiffiger Twist in der Storyline der Markenbotschaft mehr Konsistenz verleihen könnte.

Visuell sticht der Spot sicherlich heraus, wobei die kräftigen Farben und der starke Kontrast ein Lächeln auf mein Gesicht zauberten. Dennoch könnte man die Szenarien noch fesselnder gestalten, um nicht nur die Augen, sondern auch den Intellekt des Zuschauers anzusprechen.

Insgesamt denke ich, dass Simon Mobile hier eine Gelegenheit verpasst hat, den Zuschauer nicht nur mit Rabattversprechen, sondern auch mit einem cleveren Konzept zu überzeugen. Mich würde interessieren, was andere von diesem Spot halten. Ich lade dich daher ein, deine fachliche oder subjektive Meinung zum TV-Spot ebenfalls zu hinterlassen.

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein digitaler Bildschirm zeigt "50%". Rechts daneben ein Kalender mit "BLACK WEEK" drauf, einige Novembertage sind durchgestrichen. Unten liegt eine Smartwatch auf einem Smartphone. Im Hintergrund ist ein SIMON mobile Logo zu sehen.

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Digitalanzeige zeigt „50%“. Pelzige Hand oben auf der Anzeige. Rechts ein Kalender mit durchgestrichenen Tagen im November, daneben „BLACK WEEK“ in dicken Buchstaben. Auf dem Tisch eine Smartwatch und ein Smartphone. Oben rechts das Logo „SIMON mobile“.

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Ein Waschbär mit einer blauen Weste streckt die Hände im Bett nach oben. Um ihn herum sind viele Uhren an der Wand, überall steht "50%". Der Raum hat eine gelbe und violette Farbgebung, auf dem Nachttisch liegt ein Kalender mit dem Datum "Nov 11". Eine Lampe erscheint rechts im Bild.

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Ein Waschbär in einer blauen Weste tanzt auf einem Bett. Die Wand dahinter ist voller bunter Uhren und zeigt überall „50%“. Eine Stehlampe steht neben dem Bett. Der Raum ist gelb und lila beleuchtet.

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Ein Erdmännchen mit Jeansweste steht auf einem Bett. Im Hintergrund sind viele Uhren und Schilder mit „50%“ an einer gelb-violetten Wand. Eine Stehlampe und ein hoher Wecker sind im Raum zu sehen. Oben rechts steht "SIMON mobile".

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Ein Waschbär trägt eine Sonnenbrille und eine Jeansweste, daneben steht "Black Week Deal" in einem schwarzen Kasten. Große schwarze "50%" auf gelbem Hintergrund. Oben rechts ist "SIMON mobile" in lila zu sehen. Unten gibt es kleinen Text mit Tarifbedingungen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Simon Mobile mit dem von uns gewählten Titel

"Simon Mobile: Spare 50% in den ersten 6 Monaten während der Black Week!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Simon Mobile, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Simon Mobile in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung