Unsere Kurzbeschreibung des Shark TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt den "Shark FlexStyle", einen vielseitigen Haartrockner und Styler, der sich mit einer Drehung von einem leistungsstarken Haartrockner zu einem Styler verwandelt. Er bietet Styling-Möglichkeiten ohne Hitzeschäden. Zudem werden die Produkte "BeatStyle" und "SmoothStyle" der Shark Beauty-Familie vorgestellt, geeignet für alle Haartypen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Tlc, (c) Shark

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-07-29
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Unsere Meinung

Ich denke, der TV-Spot von Shark für den "FlexStyle" Haartrockner und Styler versucht, durch seine visuelle Präsentation eine klare und ansprechende Botschaft zu vermitteln. Meiner Ansicht nach wird die Vielseitigkeit des Produkts durch die verschiedenen Frauen mit verschiedenen Haartypen und Frisuren gut dargestellt. Es zeigt, dass das Gerät für "all hair kind" geeignet ist, was effektiv die Zielgruppenansprache erweitert.

In kreativer Hinsicht gefällt mir die Idee des einfachen Übergangs vom Haartrockner zum Styler durch "eine Drehung". Diese simple und intuitive Funktion könnte durchaus einen Kaufanreiz schaffen. Allerdings hätte ich es informativer gefunden, mehr über den technischen Aspekt dieser Transformation zu erfahren.

Die visuelle Gestaltung mit warmen, harmonischen Farbtönen wirkt ästhetisch ansprechend und fügt sich gut in die Markenwelt von Shark ein. Der wiederkehrende, einheitliche Ansatz bei der Darstellung der Produktdetails wird konsequent durchgesetzt, was zur Markenbotschaft beiträgt. Allerdings, meiner Meinung nach, hätte die auditiven Elemente den Spot noch einprägsamer machen können. Musik oder spezifische Soundeffekte hätten die Präsentation des innovativen Aspekts unterstreichen können.

Ein möglicher Schwachpunkt liegt für mich in der fehlenden klaren Differenzierung zu anderen Produkten auf dem Markt. Der Spot erwähnt zwar die Vermeidung von Hitzeschäden, geht aber nicht tief genug in das "warum" oder "wie", welches aus meiner Sicht ein starkes Verkaufsargument darstellen könnte.

Insgesamt finde ich den Spot stilvoll und klar, aber ich bin der Meinung, dass eine stärkere Betonung der technischen Vorteile und der einzigartigen Funktionen des Shark FlexStyle die Botschaft deutlich bereichern würde.

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Ein Föhn mit dem Markennamen "Shark" ist vor einem schlichten braun-beigen Hintergrund zu sehen. Am unteren rechten Rand steht "Shark FlexStyle" in weißer Schrift.

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Ein silberfarbener Haartrockner namens "Shark FlexStyle" bläst heiße Luft aus der Düse. Der Hintergrund ist in einem warmen, rötlichen Farbton gehalten. In der unteren rechten Ecke steht der Produktname "Shark FlexStyle" in weißer Schrift.

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Ein Föhn pustet heiße Luft, die als Strahlen sichtbar ist. Auf der rechten Seite steht "Shark FlexStyle" in weißer Schrift vor einem braunroten Hintergrund.

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Ein Haartrockner im Vordergrund mit vertikal ausgerichteten Bedienelementen. Der Hintergrund ist glatt und bronzefarben. Unten rechts steht "Shark FlexStyle".

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Eine Frau mit langen, welligen Haaren hält einen Haartrockner in der Hand. Sie trägt ein graues Oberteil und mehrere Ketten. Im Hintergrund ist ein rosa verlaufender Hintergrund zu sehen, und in der Ecke steht "Shark FlexStyle".

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Verschiedene Frauen stylen und trocknen ihre Haare mit einem futuristischen Haarstyling-Gerät. Jede Frau hat verschiedene Frisuren und Haarfarben, und sie verwenden das Gerät auf unterschiedliche Weise. Der Hintergrund ist einheitlich rosafarben. Einige der Frauen lächeln oder haben verträumte Gesichtsausdrücke.

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Ein Föhn, ein Lockenstab und eine Rundbürste liegen auf einer braunen Oberfläche. Auf der rechten Seite steht in schwarzen Buchstaben "Shark Beauty".

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Ein Haartrockner der Marke "Shark FlexStyle" ist im Vordergrund zu sehen, mit einem orangefarbenen, verblassenden Hintergrund. Rechts daneben steht der Text "Shark FlexStyle Haarstyler und -trockner".

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Eine weiße Warmluftbürste mit Glättungskamm ist vor einem lila Hintergrund abgebildet. Neben der Bürste steht der Text "Shark SmoothStyle Warmluftbürste mit Glättungskamm".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Shark mit dem von uns gewählten Titel

"Shark FlexStyle: Der vielseitige Haartrockner und Styler für schonendes Styling!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Shark, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Shark in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Tlc

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung