Unsere Kurzbeschreibung des Schauinsland-reisen TV-Spots

Schauinsland-reisen bewirbt luxuriöse Aufenthalte in den Maxx Royal Resorts mit der Botschaft "Urlaub in besten Händen". Die Bilder zeigen traumhafte Wasserlandschaften, erstklassige Unterkünfte und entspannte Urlaubsszenen, die den Reiz eines exklusiven Reiseerlebnisses in der Türkei unterstreichen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Eurosport, (c) Schauinsland-reisen

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

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2025-01-12
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach hat der TV-Spot von Schauinsland-reisen in Zusammenarbeit mit Maxx Royal Resorts definitiv einige interessante Elemente zu bieten, aber es gibt auch Aspekte, die verbessert werden könnten.

Die Präsentation beginnt stark mit einer visuellen Darstellung des klaren blauen Wassers an einer steinigen Küste. Ich finde, dies ist ein eindringliches Bild, das sofort den Eindruck von Luxus und Entspannung vermittelt.

Der Claim „URLAUB IN BESTEN HÄNDEN“ erzeugt hier zunächst hohe Erwartungen. Allerdings muss ich anmerken, dass dieser hohe Anspruch auch mit intelligenten und pfiffigen Wendungen in der Kommunikation untermauert werden sollte, was mir in diesem Fall fehlt. Es bleibt bei einer eher traditionellen Darstellung von Urlaubsparadiesen, ohne größeren überraschenden Twist.

Was die Zielgruppenansprache betrifft, denke ich, es ist offensichtlich, dass der Spot sich an Wohlhabende richtet, die einen luxuriösen Urlaub in einer gehobenen Umgebung suchen. Die Szenen am Pool, unter Wasser und in modernen Innenräumen sprechen sicherlich die Sehnsucht nach einer exklusiven Auszeit an. Dennoch, meiner Meinung nach, könnte der Spot kreativere und originellere Ansätze verfolgen, um sich stärker von klassischem Reisewerbematerial abzuheben.

Visuell ist der Spot zweifellos reizvoll, besonders die Sequenz mit dem Sonnenuntergang über der Küstenlandschaft sorgt für Stimmung und Fernweh. Die wiederkehrende Einblendung der Logos sowohl von "Maxx Royal Resorts" als auch "schauinsland reisen" sorgt für eine konsistente Markenbotschaft. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass diese Verbindung mehr als nur eine visuelle Präsenz erhält - vielleicht durch eine narrative oder thematische Verbindung, die die Zuschauer stärker mitnimmt.

Ein Punkt, der mir jedoch ins Auge fällt, ist die klassische Nutzung von Stereotypen in der Urlaubswerbung: schöne Menschen in schöner Umgebung. Meiner Meinung nach könnte hier mit kreativeren Storytelling-Elementen gearbeitet werden, um das Zuschauerinteresse länger zu halten. Schließlich zieht eine interessante Geschichte stärker an als nur der reine Luxus.

Letztlich stellt sich die Frage, ob der Spot genug Charme und Raffinesse besitzt, um anspruchsvollere Zuschauer anzusprechen. Für meinen Geschmack bewegt er sich zu stark im gewohnten Rahmen der Luxusreise-Werbung. Ich würde mir wünschen, dass Branchenführer wie Schauinsland mit innovativen Ansätzen überraschen.

Teile gerne deine eigene Meinung oder hinterlasse einen Kommentar zum TV-Spot! Wie steht es aus deiner Sicht um die Kreativität und Originalität dieses Spots?

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Klar blaues Wasser trifft auf eine steinige Küste. Leichte Wellen brechen an den Felsen. Oben links steht "MAXX ROYAL RESORTS" und oben rechts "schauinsland reisen" mit einem gelben Logo.

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Zwei Personen liegen entspannt am Pool und spielen ein Brettspiel. Eine dritte Person springt kopfüber ins Wasser. Im Hintergrund blühen Büsche und man sieht das Meer. Oben links steht "Maxx Royal Resorts" und oben rechts "schauinsland reisen" mit einem Sonnenlogo.

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Eine Person taucht unter Wasser und schwimmt vorwärts. Es gibt viele Blasen um den Körper herum. Die Umgebung ist ein klarer, blauer Pool. Oben links steht "Maxx Royal Resorts" und oben rechts "schauinsland reisen" mit einem kleinen gelben Stern.

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Häuser und Villen erstrecken sich über eine bewaldete Hügellandschaft. Im Vordergrund liegt eine Bucht mit türkisblauem Wasser. Eine auffällige Skulptur ragt am Ufer empor. Links oben ist ein Logo, rechts oben ein anderes. Der Himmel ist klar und weist keine Wolken auf.

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Ein luxuriöser Strand mit türkisfarbenem Wasser, umgeben von Bäumen. Reihenweise Sonnenschirme und Sonnenliegen sind am Sandstrand zu sehen. Holzdocks ragen ins Wasser, auf denen Pavillons stehen. Die Logos „Maxx Royal Resorts“ und „Schauinsland Reisen“ sind eingeblendet.

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Drei Personen stehen am Strand, zwei Männer ohne Hemd und eine Frau in einem weißen Badeanzug. Die Frau hat ihre Arme um die Schultern der Männer gelegt. Im Hintergrund sieht man das Meer und ein Boot. Am oberen Rand stehen die Logos "MAXX ROYAL RESORTS" und "schauinsland reisen".

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Eine Frau in einem hellen Kleid läuft durch einen offenen, modern gestalteten Innenraum mit Glasfronten. Im Hintergrund sind Meer und Himmel zu sehen. Draußen stehen Sitzmöbel auf einer Terrasse. Oben links steht "MAXX ROYAL" und oben rechts "schauinsland reisen".

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Ein Sonnenuntergang über einer Küstenlandschaft mit Meer, umrahmt von bewaldeten Hügeln. Der Himmel zeigt warme Orangetöne. Oben steht "MAXX ROYAL RESORTS" und darunter "BODRUM | KEMER | BELEK". Unten im Bild ist "TÜRKIYE" zu lesen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Schauinsland-reisen mit dem von uns gewählten Titel

"Luxuriöse Auszeit: Schauinsland-reisen präsentiert Maxx Royal Resorts in der Türkei".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Schauinsland-reisen, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Schauinsland-reisen in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Eurosport

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung