Unsere Kurzbeschreibung des Schauinsland-reisen TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt eine Kreuzfahrt- und Hotelkombination, bestehend aus 7 Tagen auf der AIDAcosma und 3 Tagen im Iberostar Selection Anthelia, angeboten von Schauinsland-Reisen und AIDA. Die Reise ist ab 1.499 € erhältlich.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sky-top-event, (c) Schauinsland-reisen

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-11-10
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Unsere Meinung

Der TV-Spot von Schauinsland-Reisen in Zusammenarbeit mit AIDA ist meiner Ansicht nach ein interessantes Beispiel dafür, wie man durch visuelle Elemente eine Urlaubsstimmung erzeugen kann, aber man hätte dabei kreativer sein können. Die Nutzung der Meeresoberfläche und der Sonnenreflexionen zu Beginn ist visuell eindrucksvoll und zieht den Zuschauer direkt in eine maritime Welt.

Ich finde jedoch, dass der Spot in Bezug auf die Zielgruppenansprache relativ schlicht bleibt und keinen besonders originellen Ansatz verfolgt. Die präsentierten Szenen mit den Händen haltenden Personen und entspannten Strandspaziergängern bei Sonnenuntergang unterstreichen zweifelsfrei die Werbebotschaft einer entspannten Urlaubsreise, doch sie bedienen eher klischeehafte Vorstellungen.

Meiner Meinung nach steckt die Stärke des Spots in der klaren Markenkonsistenz. Die Logos von AIDA und schauinsland reisen sind konsequent in allen Szenen präsent und sorgen für eine eindeutige Zuordnung. Das Reiseangebot, das sowohl die Kreuzfahrt als auch den Hotelaufenthalt umfasst, wird mehrfach betont, wobei dies zwar informativ ist, allerdings weniger kreativ umgesetzt wird. Der wiederkehrende blaue Hintergrund mit weißem Text ist funktional, wirkt jedoch etwas monoton, was die Originalität des Spots einschränkt.

Was die kreativen Stilmittel angeht, denke ich, dass eine pfiffigere Idee, wie die Integration von führendem Storytelling oder einer überraschenden Wendung, gefehlt hat. Ein Beispiel hierfür wäre eine unerwartete, humorvolle Szene, die dem Spot eine besondere Note verleiht. Dies hätte den Anspruch, intelligente Kommunikationsansätze zu liefern, deutlich besser erfüllt.

Auch wenn die visuelle Umsetzung der Urlaubsatmosphäre ansprechend ist, bin ich der Meinung, dass die potenziellen Schwachstellen in der eher konservativen Gestaltung der Bildkompositionen liegen. Ein Auslöser für kritische Fragen könnte die Limitierung auf einfache Bildszenerien sein, die in dieser Form sicherlich schon häufig in Reise-Werbespots gesehen wurden.

Insgesamt finde ich, dass der Spot seinen Zweck, die Werbebotschaft eines attraktiven Reiseangebots zu kommunizieren, erreicht, aber kreativ noch mehr Potenzial gehabt hätte. Ich würde mich über eure Meinungen zu diesem TV-Spot freuen! Hinterlasst gerne eure Gedanken und Einschätzungen dazu.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Meeresoberfläche mit Sonnenreflexionen ist zu sehen. Im oberen rechten Bereich befindet sich das Logo von AIDA, unten rechts das Logo von schauinsland reisen.

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Auf der rechten Seite fährt ein großes Kreuzfahrtschiff von AIDA im Wasser. Das Schiff hat ein stilisiertes Auge mit blauer und gelber Farbe am Rumpf. Oben sind mehrere Decks mit Balkonen zu sehen. Auf der linken Seite ist ein blauer Balken mit weißen Elementen. Oben rechts steht "AIDA". Unten rechts ist das Logo von "schauinsland reisen".

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Zwei Personen halten Hände vor Sonnenuntergang, daneben Textfeld: "Strand in Sicht. Entdecke jetzt tolle Kreuzfahrt-Hotel-Kombis. Unser Top-Angebot: 7 Tage AIDAcosma und 3 Tage Iberostar Selection Anthelia, schon ab 1.499€.” Oben rechts das AIDA-Logo, unten rechts das Schauinsland-Reisen-Logo.

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Auf der rechten Seite ein großes Kreuzfahrtschiff mit dem Namen AIDA, das auf dem Meer fährt. Links ein blauer Bereich mit Text, der ein Reiseangebot bewirbt: 7 Tage auf der AIDAcosma und 3 Tage im Iberostar Selection Anthelia ab 1.499 €. Oben rechts das AIDA-Logo, unten rechts das „schauinsland reisen“-Logo.

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Ein blauer Hintergrund mit weißem Text beschreibt ein Reiseangebot. Rechts ist ein Whirlpool auf einem Kreuzfahrtschiffdeck mit Meerblick zu sehen. Die Sonne spiegelt sich im Wasser. Oben rechts steht "AIDA", unten rechts "schauinsland reisen". Der Text enthält Details zum Angebot und Preis.

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Ein Mann läuft am Strand bei Sonnenuntergang zwischen Palmen entlang. Links im Bild steht ein blaues Werbepanel mit Informationen zu Kreuzfahrt-Hotel-Kombis. Oben rechts ist das AIDA-Logo, unten rechts das Logo von schauinsland-reisen. Das Angebot beschreibt 7 Tage auf der AIDAcosma und 3 Tage im Iberostar Hotel ab 1.499€.

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Eine Frau in Sommerkleidung spaziert barfuß am Strand entlang, während die Sonne im Hintergrund untergeht. Palmen umrahmen den Himmel, der in warmen Farben leuchtet. Links im Bild steht ein blaues Textfeld mit Informationen über Kreuzfahrt- und Hotelangebote von AIDA und Schauinsland Reisen, inklusive Preisen und Reisedetails.

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Links ein blauer Hintergrund mit Werbetext. Rechts steht ein Mann mit weißem Kopftuch, konzentriert bei der Arbeit. AIDA-Logo oben, Schauinsland-Reisen-Logo unten. Angebot für eine Kreuzfahrt- und Hotelkombination aufgeführt, Preis ab 1.499€.

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Ein Teller mit gegrilltem Steak, kleinen Tomaten und Maisstücken ist zu sehen. Eine Hand gießt etwas aus einer Kanne darüber. Links ist ein blauer Werbebanner mit Angeboten für Urlaubskombinationen von AIDA und Schauinsland-Reisen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Schauinsland-reisen mit dem von uns gewählten Titel

"Entdecken Sie Luxus pur: 7 Tage AIDAcosma & 3 Tage Iberostar ab 1.499 € mit Schauinsland-Reisen".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Schauinsland-reisen, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Schauinsland-reisen in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sky-top-event

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung