Unsere Kurzbeschreibung des Rossmann TV-Spots

Der TV-Spot von Rossmann bewirbt die Rossmann-App, die 10% Rabatt auf alle Produkte bietet, einschließlich aktueller Angebote wie Lenor Waschmittel für 3,79 Euro und Nivea Dusche für 1,49 Euro. Zudem gibt es 22% Rabatt auf ausgewählte dekorative Kosmetik während der Singlesweek.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx, (c) Rossmann

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-10
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Unsere Meinung

Ich muss sagen, der Rossmann TV-Spot hat aus meiner Sicht einige interessante Elemente, die sowohl kreativ als auch klar in der Botschaft sind. Besonders auffällig ist die Zielgruppenansprache über die Eingabe des Alltäglichen, und ich denke, die Szenen mit den alltäglichen Herausforderungen, wie das unordentliche Kinderzimmer oder der schlafende Großvater, sprechen viele Menschen direkt an.

Diese Momente schaffen Identifikationspunkte, die meiner Ansicht nach clever eingesetzt sind, um das Interesse der Zuschauer zu gewinnen.

Die Werbebotschaft selbst, die deutlich in den Vordergrund gestellt wird, finde ich sehr klar und unkompliziert. Die Zuschauer werden unmittelbar und direkt mit den Sparangeboten wie den 10% Rabatt konfrontiert. Ich bin der Meinung, dass die Betonung der Rabatte und der Einsatz der Rossmann App nahtlos in die heutige Erwartung an digitale Angebote passt.

Was die Kreativität und Originalität angeht, bin ich der Meinung, dass der Spot durch die visuellen Elemente wie die bemalten Hände und die bunte Gestaltung des Kinderzimmers hervorsticht. Das schafft nicht nur eine warme, familiäre Atmosphäre, sondern auch einen emotionalen Zugang zur Marke. Dennoch hätte ich mir an mancher Stelle mehr Überraschungselemente gewünscht, um die Aufmerksamkeit noch länger zu halten.

Die Konsistenz der Markenbotschaft ist, denke ich, durchgehend gegeben. Rossmann positioniert sich klar als eine Marke, die alltägliche Probleme löst und dabei hilft, den Alltag ein wenig entspannter zu gestalten. Ich finde es gut, dass dies durch die Ästhetik des Spots und die gezeigten Szenen konsequent transportiert wird.

Insgesamt wirkt der Spot auf mich authentisch und gut durchdacht, obwohl ich den Einsatz von mehr kreativen und möglicherweise humorvollen Elementen als ansprechend empfunden hätte. Was denkt ihr? Hinterlasst gerne eure persönliche oder fachliche Meinung zum Spot!

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Frau trägt einen blauen Wäschekorb in einem Raum. Sie hat dunkle Haare und trägt ein pinkes Oberteil. Im Hintergrund ist ein Bett in einem ordentlich eingerichteten Schlafzimmer zu sehen. An der Wand rechts hängt ein Bild und ein blaues Kleidungsstück. Oben rechts ist ein rotes Logo eingeblendet.

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Ein Kind malt bunte Handabdrücke an eine weiße Zimmerwand. Auf einem kleinen Tisch stehen verschiedene Malkästen und Pinsel. Die Wand ist voller Handabdrücke in verschiedenen Farben. Ein roter Kinderstuhl steht daneben, und auf dem Tisch sind noch weitere Malutensilien verteilt. Links steht eine große Lampe, und es hängen Vorhänge bei einem Fenster.

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Ein unordentliches Kinderzimmer mit Zeichnungen auf dem Boden und einem Tisch voller Malutensilien. Ein roter Stuhl steht schräg vor dem Tisch, daneben sind bunte Spielzeugklötze verstreut. Die Wand ist mit Handabdrücken dekoriert, eine Decke hängt über dem Sofa. Im Hintergrund sind Beine in Jeans und gestreiftem Oberteil sichtbar.

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Ein älterer Mann sitzt auf einem Sofa und schläft. Er trägt einen grünen Pullover mit bunten Handabdrücken, die auch auf seinem Gesicht und den Hosen zu sehen sind. Neben ihm liegen bemalte Kissen. Im Hintergrund sichtbar sind eine Fensterbank mit Büchern und weiteren Handabdrücken an einer Kommode.

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Eine Frau mit dunklen Haaren trägt ein bordeauxfarbenes Sweatshirt und hält ein Tablet. Ihr Gesicht zeigt einen überraschten Ausdruck. Im Hintergrund ist ein unscharfes Zimmer mit Bett und lamellenartigen Details sichtbar. Oben rechts im Bild prangt ein rotes Logo.

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Zwei Flaschen Lenor Waschmittel und eine Packung Pods sind vor einem roten Hintergrund abgebildet. Oben links steht ein Hinweis auf 10% Rabatt. Rechts ist der Preis mit 3,79 Euro angegeben.

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Eine Nahaufnahme von Lippen, die mit einem roten Lipliner bemalt werden. Kleine rosa Herzen sind um die Lippen verteilt. Oben rechts ist ein Logo sichtbar.

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Eine Frau schminkt sich, während ein großer roter Kreis mit der Aufschrift „Sing 22% auf dekorative Kosmetik der Marken“ im Vordergrund steht. Kleine Herzen sind um den Text verteilt. In der Ecke oben rechts ist ein Markenlogo zu sehen. Unten ist ein kleiner Textblock mit Bedingungen.

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Eine Frau mit langen Haaren und dunklem Outfit sitzt vor einem Spiegel. Auf dem Bild sind pinke Herzen zu sehen. Der Text "Wir feiern" steht in der Mitte. Oben rechts gibt es ein Logo. Unten sind kleine Schriftzüge, wahrscheinlich AGBs oder Hinweise.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rossmann mit dem von uns gewählten Titel

"Sparen Sie 10% mit der Rossmann-App: Angebote auf Lenor, Nivea & -22% auf Kosmetik!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rossmann, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rossmann in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sixx

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung