Unsere Kurzbeschreibung des Rewe TV-Spots

Der TV-Spot von REWE bewirbt günstige Preise für Weihnachtseinkäufe, darunter goldene Kiwis für 0,49 Euro und Knoppers Nussriegel für 1,45 Euro. Weitere Angebote sind in der REWE-App oder auf rewe.de/angebote verfügbar.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Home-und-garten-tv, (c) Rewe

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-27
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach wagt sich dieser REWE-Weihnachtsspot in den gewohnten Gefilden der Alltagsangebote, verpackt in einem festlichen Gewand. Die zentrale Botschaft des "Festlich Sparens" versprüht eine charmante Ironie, insbesondere, wenn in dieser festlichen Zeit die Prioritäten vieler Menschen womöglich auf Erlebnissen und Zusammenkünften liegen.

Da hat man dann knallhart die goldene Kiwi im Angebot – ein fruchtig-glänzendes Versprechen für nur 49 Cent, welches vermutlich niemand auf den ersten Blick als heroisches Weihnachtsgeschenk einstuft.

Ich denke, die Zielgruppenansprache könnte cleverer sein, etwas unerwarteter und gewitzter, um mich wirklich vom Sofa zu reißen. Wo bleibt der Überraschungsmoment in diesem Preisparadies? Es ist fast schade, dass der Spot nicht die Gelegenheit nutzt, mit einer humorvolleren und überraschenderen Wendung um die Ecke zu kommen – das hätte meiner Meinung nach deutlich mehr Potenzial für Unterhaltung und Wiedererkennung.

Visuell hat man sich für die klassische weihnachtliche Kulisse entschieden – stimmungsvolle Lichter, der Weihnachtsbaum im Hintergrund, und man könnte fast meinen, Kiwis gehören in jeden Christbaumschmuck…aber na gut, das bleibt Geschmackssache. Zumindest passt alles zusammen, ohne dass man sich fragen muss, ob das Setting von den sommerlichen Angeboten vom August übrig geblieben ist.

Außerdem finde ich es recht einfallsreich, die digitale Schnittstelle mit der App zu integrieren, um spontane Schnäppchenjäger in die mobile Ära zu entführen. Der Gedanke ist sicher nicht neu, aber zumindest solide umgesetzt. Wahrscheinlich wäre es hilfreicher, diesen Ansatz noch stärker mit einer pfiffigen Geschichte zu verknüpfen, die den Nutzern die Nutzung der App auf charmante Weise schmackhaft macht.

Ich bin der Meinung, dass die Konstanz der Markenbotschaft gut getroffen wurde, schließlich bleibt "REWE. Dein Markt." eine bodenständige, aber verlässliche Bekräftigung dessen, worauf sich der Kunde einlässt. Zusammengefasst ein solider Spot, der meiner Meinung nach durch mehr Kreativität und witzige Elemente hätte aufblitzen können.

Wie siehst du den Spot? Teile deine Meinung oder kritische Betrachtung – wir wollen schließlich nicht alle dieselben Äpfel kaufen, wenn wir schon über Kiwis sprechen!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Holztisch im Vordergrund, im Hintergrund eine unscharf dekorierte Küche mit Lichtern und einem Weihnachtsbaum. Unten rechts steht "rewe.de/angebote".

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Drei goldene Kiwis auf einem Holztisch vor unscharfem Hintergrund mit Lichtern und Weihnachtsbaum. Oben links eine grüne Box mit dem Text: "Festlich sparen beim Weihnachtseinkauf. Feiern wir!". Unten rechts der Hinweis auf die Website "rewe.de/angebote".

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Knoppers NussRiegel sind in einer Werbung mit Preisangeboten. Links Verpackungen mit Preisreduktion von 1,59 € auf 1,45 €. Rechts ein Smartphone mit einer App, die den Preis und den aktivierten Coupon zeigt. Im Hintergrund Zahlzeichen in Prozentform. Der Slogan "Unser Angebots-Preis noch günstiger!" ist zu lesen.

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Roter Sprechblasen-Hintergrund mit weißem Text: "REWE Dein Markt". Unten rechts der Link "rewe.de/angebote". Heller Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Rewe mit dem von uns gewählten Titel

"Schnäppchenalarm: Goldene Kiwis für 0,49€ & Knoppers Riegel für 1,45€ bei REWE!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Rewe, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Rewe in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Home-und-garten-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung