Unsere Kurzbeschreibung des Penny TV-Spots

Der TV-Spot von Penny bewirbt preisgünstige Angebote, insbesondere Mandarinen und Red Bull. Mandarinen kosten 1,79 Euro pro Kilo und mit der Penny-App nur 1,59 Euro. Red Bull kostet 99 Cent, App-Nutzer zahlen 85 Cent. Die kommunikative Werbeaussage lautet: „Für alles in günstig. Erstmal zu Penny.“

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Penny

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2025-02-02
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Unsere Meinung

Ich finde, der TV-Spot von Penny verfolgt einen ziemlich straighforwarden Ansatz, dabei jedoch auf unaufdringliche Weise. Der Spot steigt direkt in die Präsentation der Angebote ein und hebt die Preise sowohl mit als auch ohne die Nutzung der Penny-App hervor. Aus meiner Perspektive wird hier klar auf den rationalen Konsumenten abgezielt, der preisbewusst einkauft und gerne von Rabatten profitiert.

Die Werbebotschaft "Für alles in günstig, erstmal zu Penny" ist eindeutig simpel und vermittelt unmissverständlich den Kern der Kampagne. Meiner Ansicht nach wird hier clever mit der Erwartungshaltung des Zuschauers gespielt, der vermutlich nicht allzu anspruchsvolle Wendungen, sondern vielmehr klare Preisvorteile in den Vordergrund gerückt sieht.

Kreativität und Originalität sind vielleicht nicht die stärksten Merkmale dieses Spots, denn die Darstellung folgten einer gewohnten Struktur, die man von vielen Discount-Werbespots kennt. Allerdings denke ich, dass die Verwendung der App als zentrales Verkaufsargument, um zusätzliche Ersparnisse zu erzielen, zumindest einen kleinen Twist einbringt. Es hebt sich damit ein wenig von konventionellen Preisanzeigen ab, indem es die digitale Komponente in seinen Fokus nimmt.

Die visuellen Elemente sind sehr präsent und farblich dominieren Rot- und Gelbtöne, welche klare Signale setzen und sofort ins Auge springen. Ich bin der Meinung, diese kräftigen Farben sprechen die Zielgruppe deutlich an und unterstreichen die Markenfarbgebung, die bei Penny bereits fest etabliert ist.

Die Konsistenz der Markenbotschaft „Erstmal zu Penny“ wird durch die wiederkehrenden visuellen und sprachlichen Elemente konsequent durchgehalten. Dies sorgt für eine starke Wiedererkennung und bleibt im Gedächtnis. Meiner Ansicht nach, erweckt gerade durch diese Stringenz der gesamte Spot ein Gefühl von Verlässlichkeit, das man als Verbraucher zu schätzen weiß.

Ein möglicher Kritikpunkt ist das Fehlen anspruchsvoller Stilmittel oder raffinierter Botschaften. Da ich anspruchsvolle Kommunikationsansätze schätze, hätte ich mir gewünscht, dass der Spot in irgendeiner Form einen besonderen Narrativ liefert, der über die bloße Darstellung von Rabatten hinausgeht. Insgesamt erfüllt der Spot seine einfachen Kommunikationsziele effizient, lässt jedoch aus einer anspruchsvolleren Perspektive Raum nach oben.

Ich lade euch ein, eure eigenen Gedanken und Kommentare zu diesem TV-Spot abzugeben. Was denkt ihr über die Ansprache und den visuellen Ansatz? Findet ihr die Werbung effektiv oder bleibt sie hinter euren Erwartungen zurück? Teilt gerne eure Einschätzung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Zwei Glastüren eines Supermarkts mit roten Aufklebern, auf denen "PENNY" steht. Durch die Türen sieht man unscharf einen Obst- und Gemüsestand.

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Ein Supermarkt mit Obst- und Gemüseregalen. Vorne ein Schild mit „Wochenaktion“. Eine Kundin mit Einkaufswagen steht rechts. Verschiedene Obstsorten sind in Körben präsentiert. Die Decke hat Beleuchtung, im Hintergrund sind weitere Regale sichtbar.

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Mandarinen auf rotem Hintergrund, links Text mit den Worten „Mandarinen Kl. I, je 1-kg-Netz mit Penny App 1.59“. Auf der rechten Seite große gelbe und rote Blase mit Preis „1.79“ und unten ein Feld mit „P. 1.59 Nur mit App“ in blau.

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Zwei Dosen Red Bull auf rotem Hintergrund. Links die "White Edition" in Weiß mit "Kokos-Blaubeere", rechts die klassische Red Bull-Dose in Blau und Silber. Preisangabe "1.29 UVP" in gelbem Kreis rechts oben. Text links beschreibt das Produkt: koffein- und taurinhaltig, 250 ml, zzgl. 0,25 Euro Pfand, Preis pro Liter.

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Zwei Red Bull Dosen auf rotem Hintergrund. Links eine weiße und in der Mitte eine blaue Dose. Rechts ein gelbes Preisschild: 0,99€. Oben rechts roter Kreis mit -23%. Unten mit Penny App 0,85€ und -34%. Text links beschreibt das Getränk: Energy-Drink, verschiedene Sorten, 250 ml, inklusive Pfand.

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Roter Hintergrund mit gelbem Sprechblasen-Element oben, darin steht "Für alles in günstig:". Darunter in großen weißen Buchstaben "Erstmal zu Penny".

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Roter Hintergrund mit weißem Schriftzug "PENNY" und einem gelben Punkt am Ende.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Penny mit dem von uns gewählten Titel

"Preis-Hits bei Penny: Mandarinen ab 1,59 €, Red Bull für nur 85 Cent mit der Penny-App!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Penny, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Penny in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung