Unsere Kurzbeschreibung des Penny TV-Spots

Penny bewirbt in ihrem TV-Spot günstige Angebote auf Erdbeeren und Barilla-Pasta. Die 250-g-Schale Erdbeeren kostet 1,99 € und mit der Penny-App 1,79 €. Barilla-Pasta gibt es für 0,99 €, mit der App für nur 0,89 €. Der Slogan lautet: "Für alles in günstig. Erstmal zu Penny."

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Penny

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Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-19
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach schafft es der Penny-Werbespot, eine verständliche und direkte Botschaft zu vermitteln: alles in günstig. Der Clou liegt hier jedoch nicht unbedingt in seiner Originalität. Ich finde, die Aufnahmen von prall gefüllten Obst- und Gemüseregalen und die Preisangaben auf farblich hervorgehobenen Hintergrund sind visuell ansprechend, aber keineswegs innovativ.

Das klassische Szenario im Supermarkt ist zwar alltäglich, aber auch ein wenig langweilig.

Die Werbebotschaft „Für alles in günstig“ ist klar und prägnant, allerdings wäre eine kleine pfiffige Wendung oder ein kreatives Element eine willkommene Abwechslung gewesen. Meiner Meinung nach wirkt der Spot etwas statisch und verlässt sich zu sehr auf das Preisargument. Für den anspruchsvollen Zuschauer, der gerne durch kreative Erzählkunst oder überraschende Stilmittel überzeugt wird, könnte das etwas enttäuschend sein.

Positiv hervorzuheben ist die klare Zielgruppenansprache; der Fokus liegt eindeutig auf preisbewussten Kunden, die durch die Penny-App noch zusätzlich sparen können. Die Nennung der App sowie der gesenkten Preise stellt sicher, dass die Botschaft auch wirklich beim Konsumenten ankommt. Ich denke jedoch, dass ein cleverer dramaturgischer Kniff hier mehr Spannung hätte erzeugen können.

Der rote Hintergrund mit der markanten weißen Schrift rundet die visuelle Konsistenz zur Marke Penny ab und trägt zur Erkennbarkeit bei. Dennoch bleibt das Gefühl, dass dieses Konzept sicherlich noch Raum für eine kreativere Behandlung gelassen hätte. Ich bin der Meinung, dass ein wenig Humor oder eine unerwartete Wendung geholfen hätten, den Spot vom typischen Discounter-Werbespot abzuheben.

Was denkt ihr? Teile deine Meinung oder deine fachliche Sichtweise zum Penny-Spot in den Kommentaren.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Zwei Glastüren mit roten Aufklebern der Marke "Penny". Dahinter sind im Hintergrund unscharf Obst- und Gemüseregale in einem Supermarkt zu erkennen. Auf einem Schild im Innenraum steht "WOCHENAKTION".

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Ein Supermarkt mit einem frischen Obst- und Gemüsestand. Ein rotes Schild wirbt für eine Wochenaktion. Eine Person mit Einkaufswagen ist im Hintergrund unterwegs. Das Obst und Gemüse ist ordentlich in Reihen angeordnet, darunter Tomaten, Zitronen und Gurken. Die Umgebung ist hell erleuchtet.

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Erdbeeren im Vordergrund auf rotem Hintergrund. Links stehen Preisinformationen für Erdbeeren der Klasse I: 250-g-Schale für 1,99 €, mit App 1,79 €. Großes gelbes Preisschild rechts hebt den Preis hervor. Logo und App-Hinweis sind unten rechts zu sehen.

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Auf rotem Hintergrund sind zwei blaue Packungen Barilla-Nudeln, Penne Rigate Nr. 73 und Spaghetti Nr. 5, zu sehen. Links steht Text über Barilla Pasta aus 100% Hartweizen, 500 g je Packung. Rechts ein gelber Kreis mit der Zahl 2.09 in Rot.

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Barilla-Pasta-Packungen in der Mitte, Penne und Spaghetti. Großes gelbes Preisschild zeigt 0,99 Euro, hervorgehoben mit -52% Rabatt. Mit der Penny App gibt's sogar -57% Rabatt, Preis reduziert auf 0,89 Euro. Links Text über Produkteigenschaften: 100% Hartweizen, 500g Packung. Roter Hintergrund.

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Roter Hintergrund mit weißer und gelber Schrift. Oben steht in einem gelben Feld: "Für alles in günstig:". Darunter befindet sich der Schriftzug "Erstmal zu Penny" in großen weißen Buchstaben.

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Roter Hintergrund mit dem weißen Schriftzug "PENNY" und einem gelben Punkt am Ende.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Penny mit dem von uns gewählten Titel

"Erdbeer- und Barilla-Angebote bei Penny: Spare mit der App!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Penny, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Penny in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung