Ich denke, dieser Spot von Miele für den Triflex HX2 Akku-Staubsauger schafft es, durch seine visuelle Darstellung eine fast träumerische und zugleich hochwertige Atmosphäre zu erzeugen. Meiner Meinung nach ist die Wahl der Anfangselemente, wie die unscharfen weißen Objekte, die an Watte oder Wolken erinnern, eine interessante und kreative Entscheidung, um den Fokus auf das Thema Staub zu lenken.
Ich finde, die Zielgruppenansprache ist subtil und zielt auf Kunden ab, die Wert auf Qualität und technologische Innovation legen. Der Slogan "Das ist Qualität, die Ihrer Zeit voraus ist" spiegelt diese Ausrichtung wider und unterstreicht Mieles Anspruch an Langlebigkeit und fortschrittliche Technologie. Der moderne, minimalistische Wohnraum spricht zudem ein stilbewusstes Publikum an, das ein luxuriöses und gleichzeitig funktionales Umfeld anstrebt.
Die Werbebotschaft wird durch die klare visuelle Sprache unterstützt, wobei die sanften Farbtöne und die glänzenden Materialien die Hochwertigkeit des Produkts betonen. Meiner Ansicht nach macht der Spot deutlich, dass der Triflex HX2 mehr ist als nur ein Reinigungsgerät – er wird als ein elegantes und wirksames Hilfsmittel im modernen Leben positioniert.
Die Originalität des Spots liegt meiner Meinung nach in der kunstvollen Darstellung des Staubs und der Reinheit, die der Staubsauger bietet. Diese kreative Herangehensweise hebt den Spot von typischen Haushaltsgerätereclames ab, die oft rein funktional ausgerichtet sind.
Das Video zeigt auf eindrucksvolle Weise die Konsistenz der Markenbotschaft von Miele, die kontinuierlich den Fokus auf Qualität, Innovation und Eleganz legt. Insgesamt glaube ich, dass dieser Werbespot seine prägenden Merkmale sehr gut zur Geltung bringt, auch wenn es interessant wäre, zu sehen, wie Miele den Aspekt der Nutzerfreundlichkeit des Staubsaugers noch deutlicher vermitteln könnte.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein Meer von unscharfen weißen Objekten im Vordergrund, vielleicht Watte oder Wolken, mit kleinen, schwebenden Partikeln im dunklen Hintergrund. Eine ruhige, fast träumerische Atmosphäre.
Blick in ein beleuchtetes Metallrohr. Einige Partikel schweben darin. Die Oberfläche ist glatt und glänzend, Lichtreflexionen sind sichtbar.
Blick in einen runden Tunnel mit Gitterstruktur, die sich spiralförmig nach innen verengt. Eine Mischung aus braunen und blauen Tönen dominiert das Bild. Staub oder Rauch scheinen im Inneren zu schweben, was eine mystische Atmosphäre erzeugt. Kein Personal oder erkennbare Elemente, die spezifische Aktionen andeuten.
Ein Staubsauger in Aktion auf einem glatten Boden vor einem Fenster mit weißen Vorhängen. Im Hintergrund steht eine Vase mit Pflanzen. Unten im Bild ist ein Text mit Vergleichsinformationen zur Reinigungsleistung sichtbar.
Ein Staubsauger gleitet über einen glänzenden Boden in einem modernen Raum. Rechts davon stehen weiße Sneaker und hellbraune Hosen. Im Hintergrund sind ein Stuhl, ein Tisch mit Vasen und große Fenster mit Vorhängen sichtbar. Unten ist Text zu sehen, der Details zu einem Produktvergleich gibt.
Ein Staubsauger wird aus einer niedrigen Perspektive gehalten. Im Hintergrund sind helle Vorhänge und teilweise eine Pflanze zu sehen. Die Person trägt eine Hose und hält den Staubsauger mit einer Hand.
In einem modernen Raum mit Glaswänden und luxuriöser Einrichtung geht eine Person nach draußen. Im Vordergrund hängt ein Akku-Staubsauger an der Wand. Text über dem Bild kündigt den Triflex HX2 an.
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"Miele Triflex HX2: Überlegene Reinigungsleistung für ein makelloses Zuhause".
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Miele in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7-maxx
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„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
1Kommentare@Birdie
vor 12 Tagen
Warum kann man den Spot hier nicht sehen???