Unsere Kurzbeschreibung des Lidl TV-Spots

Lidl bewirbt in dem TV-Spot seine Obst- und Gemüseabteilung und hebt dabei die Rekordauszeichnung als Deutschlands Nummer 1 für frisches Obst und Gemüse hervor. Besonders hervorgehoben werden Bananen zum Aktionspreis von 0,79 Euro pro Kilo. Die Botschaft lautet: „Lidl lohnt sich.“

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Lidl

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-10-10
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach hinterlässt der Lidl-TV-Spot einen zwiegespaltenen Eindruck. Ich denke, die Grundidee, mit der Darstellung eines Dschungels eine abenteuerliche und lebendige Atmosphäre zu schaffen, ist kreativ und ungewöhnlich für einen Discounter. Dennoch wirkt die Umsetzung für mich etwas verwirrend, da der direkte Bezug zu den Produkten, in diesem Fall Obst und Gemüse, nicht sofort offensichtlich wird.

Meiner Meinung nach versucht der Spot, mit der exotischen Inszenierung von Personen und einer Schlange die zum Zugriff auf einen etwas "angeschlagenen" Apfel animiert einen Hauch von Witz in den Spot zu bringen. Dabei bleibt jedoch die klare Kommunikation ein wenig auf der Strecke. Die Botschaft, dass Lidl Deutschlands Nummer eins für Obst und Gemüse ist, wird zwar vermittelt, allerdings hätte ich mir eine klarere Verbindung zwischen den gezeigten Szenen und der Kernbotschaft gewünscht.

Letztlich ist der Aspekt der Originalität vorhanden, was dem Spot einen gewissen Unterhaltungswert verleiht. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Werbebotschaft durch die verspielte Inszenierung ein wenig an Klarheit verliert. Als Zuschauer bleibt möglicherweise die Frage offen, inwiefern die abenteuerlichen Szenen direkt mit der ausgezeichneten Qualität von Lidl in Verbindung stehen.

Autor: Thomas Stehle


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Zwei Personen im Dschungel, in Blätter gehüllt, schauen überrascht nach oben. Umgeben von üppigem Grün, wirkt die Szene lebendig und abenteuerlich. Unten links ist ein Lidl-Logo, darunter ein weißer Streifen mit einer roten Linie und der Text "lidl.de".

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Zwei Personen stehen in einem dichten Dschungel aus grünen Blättern und Pflanzen. Sie tragen Kleidung aus Blättern. Die Stimmung ist tropisch mit Sonnenlicht, das durch Blätter fällt. Unten links ist ein Logo von Lidl zu sehen.

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Eine Schlange schlängelt sich auf einem Ast, an dem ein Apfel hängt. Im Hintergrund verschwommen zwei Personen. Unten links ist das Lidl-Logo zu sehen.

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Eine Schlange schlängelt sich über einen Ast, neben einem braunen, verfaulten Apfel mit Blättern. Links unten ist das Lidl-Logo erkennbar.

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Ein Mann mit ernster Miene steht im Freien, umgeben von verschwommenem Grün. Er hat kurzes, hellbraunes Haar. Links unten ist ein Lidl-Logo und rechts unten die Website "lidl.de" zu sehen. Das Bild hat einen breiten roten Rahmen am unteren Rand.

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Eine Schlange liegt entspannt auf einem Ast. Am Ast hängt ein Apfel mit einem kleinen, abgebissenen Stück. Im Hintergrund ist grüne Vegetation zu sehen. Unten links befindet sich das Lidl-Logo mit Webadresse.

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Eine Person steht in einem Supermarkt und hält einen Apfel in der Hand. Im Hintergrund sind Regale mit Obst und Preisschilder zu sehen. Auf dem Bild ist das Logo von Lidl und die Website lidl.de eingeblendet.

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Zwei Personen stehen in einem Supermarkt an der Obsttheke. Eine Person hält einen Apfel hoch, der andere steht daneben. Beide tragen Kleidung aus Blättern. Im Hintergrund sind weitere Obstsorten und Preisschilder zu sehen. Unten links ist das Lidl-Logo eingeblendet.

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Gelber Hintergrund, darauf sind mehrere Bananen abgebildet. Links ein Schild mit dem „Retail Award 2024.“ Oben ist das Datum „Donnerstag, 10.10. bis Samstag, 12.10.“ aufgeführt. Rechts steht der Schriftzug „Banane kg-Preis“ mit einem Aktionspreis von 0,79 Euro. Unten ist das Lidl-Logo zu sehen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel

"Lidl ist Deutschlands Nummer 1 für frisches Obst & Gemüse: Bananen für nur 0,79€/kg!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung