Unsere Kurzbeschreibung des Heinz TV-Spots

Heinz bewirbt in seinem TV-Spot den neuen Tomato-Ketchup mit Gewürzgurkengeschmack. Der Slogan "Probiere jetzt den neuen Heinz-Tomato-Ketchup-Gewürzgurkengeschmack. Überraschend gurkig." betont die einzigartige Kombination aus traditionellem Ketchup und dem Geschmack von Gewürzgurken.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox, (c) Heinz

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-08-05
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach ist der Heinz-Tomato-Ketchup-Gewürzgurkengeschmack-Spot durchaus gelungen, wenn es um die Originalität und Kreativität geht. Der Spot setzt auf eine überraschende Kombination aus Ketchup und Gewürzgurke, was ich sehr kreativ finde. Die unkonventionellen Elemente wie die ungewöhnliche Produktplatzierung und das Spiel mit den überraschenden Bildern sind interessante Hingucker.

Ich denke, die Zielgruppenansprache ist gut durchdacht. Durch die Verwendung von alltäglichen und leicht verständlichen Szenen wird eine breite Masse angesprochen, ohne eine spezielle demografische Gruppe stark zu bevorzugen. Die Werbebotschaft "Ich brauche dich jeden Tag und ich brauche dich" wird im Spot mehrfach und einprägsam wiederholt. Das schafft eine starke emotionale Verbindung zum Produkt, was ich sehr effektiv finde.

Meiner Ansicht nach transportiert der Spot die Markenbotschaft von Heinz konsistent. Die visuelle Gestaltung im Restaurant - elegant und gleichzeitig zugänglich - passt gut zu Heinz als etablierte und dennoch alltagstaugliche Marke.

Ich finde, die visuelle Umsetzung ist ein starker Aspekt des Spots. Die Mischung aus Nahaufnahmen und intensiven Blicken der Personen schafft eine gewisse Intimität und Nähe zum Betrachter. Das Tragen des Ketchup-Pakets in der Socke und das Tattoo der Ketchupflasche auf dem Unterschenkel sind hervorstechende Akzente, die sicherlich in Erinnerung bleiben.

Meiner Meinung nach könnten jedoch einige der Übergänge zwischen den Szenen etwas flüssiger gestaltet werden. Es besteht ein leichter Eindruck der Fragmentierung, der das gesamte narrative Fließen etwas stört. Trotzdem, ich denke, die individuellen Szenen sind stark genug, um das Interesse des Betrachters aufrechtzuerhalten.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass der Spot durch seinen innovativen Ansatz und die kreative Inszenierung überzeugt, während er gleichzeitig klar und verständlich seine Botschaft transportiert. Der Mix aus alltäglichen Situationen, eleganten Designs und überraschenden Details macht den Spot zu einem gelungenen Beispiel für effektive Fernsehwerbung.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

1Kommentare
U
K

haha, der Spot war für ne Ketchup-Werbung ziemlich lustig!

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Zwei Personen stehen dicht nebeneinander und schauen in die Kamera. Der Mann hält eine Heinz Ketchup-Flasche in der Hand. Im Hintergrund ist ein Haus in der Abenddämmerung zu sehen. In der Mitte des Bildes steht in weißer Schrift: "BASIERT AUF WAHREN BEGEBENHEITEN."

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Zwei Personen - ein Mann und eine Frau - blicken direkt in die Kamera. Der Mann hält etwas Rotes in der Hand, vielleicht eine Flasche oder eine Tube. Im Hintergrund ist ein Haus bei Dämmerung oder nachts zu sehen. In der Mitte steht der Text "BASIERT AUF WAHREN BEGEBENHEITEN."

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Ein fein eingerichtetes Restaurant mit großen Fenstern. In der Mitte serviert ein Kellner einem Gast am Tisch, während links eine Kellnerin vorbeigeht. Weitere Gäste sitzen an den Tischen, einer liest eine Zeitung. Der Raum ist elegant gestaltet mit roten Teppichen, weißen Tischdecken und dunklen Vorhängen.

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Ein Mann in einem schwarzen Anzug und einer weißen Jacke beugt sich nach vorne und scheint etwas vom Boden aufzuheben. Man sieht eine Hand, die nach unten ausgestreckt ist. Der Mann trägt ein goldenes Armband am Handgelenk. Der Boden ist mit einem roten Teppich bedeckt, und der Stuhl hat dunkle Holzbeine.

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Eine Person klemmt sich eine kleine Packung Tomatenketchup in den Socken. Der Boden hat einen roten Teppich mit schwarzen Ornamenten. Das Bild zeigt eine Nahaufnahme der unteren Beinpartie mit schwarzer Hose und schwarzen Schuhen. Die Hand der Person ist ebenfalls zu sehen.

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Ein männliches Gesicht ist aus nächster Nähe zu sehen, wobei der Blick nach oben gerichtet ist. Das Licht ist gedämpft, und der Hintergrund ist dunkel. Die Person trägt einen dunklen Anzug und ein weißes Hemd.

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Eine Frau liegt auf der Seite und hat die Augen leicht geöffnet. Sie trägt ein blaues Hemd und ihre Haut zeigt einige kleine Sommersprossen. Der Bildausschnitt konzentriert sich auf ihr Gesicht, sodass nur ein Teil ihres Kopfs und der Schulter sichtbar ist. Ihr Blick ist nach oben gerichtet.

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Eine Person mit schwarzen Handschuhen tätowiert einen anderen Arm. Der Arm gehört einer Person mit blasser Haut und trägt ein beiges Oberteil. Der Tätowierer hält ein Tattoo-Maschine in der Hand.

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Zu sehen ist ein Bein mit einer gelben Socke, die in braunen Lederschuhen steckt. Auf dem Unterschenkel befindet sich ein Tattoo von einer Ketchupflasche. Im Hintergrund ist ein rotes Sofa und eine bunte Tapete.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Heinz mit dem von uns gewählten Titel

"Heinz Tomato-Ketchup-Gewürzgurkengeschmack: Ich brauche dich jeden Tag!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Heinz, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Heinz in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung