Unsere Kurzbeschreibung des Aldi TV-Spots

Im TV-Spot von Aldi Talk aus dem Jahr 2018 wird die "Flat-Sensation" beworben. Schwerpunkt ist die Allnet-Flat in allen Paketen, speziell das Paket S mit 1,5 GB Highspeed-Internet für 7,99 Euro. Die Werbebotschaft "Für dich! Für alle!" unterstreicht die breite Zugänglichkeit und Attraktivität des Angebots.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Aldi

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2018-06-08
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Unsere Meinung

Also, der TV-Spot von Aldi aus dem Jahr 2018 hinterlässt bei mir gemischte Gefühle. Die wiederholte Aussage "Hallo? Ist für dich. Für dich! Ist für dich! Für dich! Ja? Für dich! Für alle!" wirkt sehr direkt und soll wohl die universelle Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen betonen. Meiner Ansicht nach könnte man dies als einen originellen Ansatz werten, den universellen Charakter der Botschaft zu unterstreichen.

Jedoch frage ich mich, ob diese Art der Wiederholung nicht doch etwas einfallslos ist, ähnlich einem Echo in der Werbewelt, das schließlich in der Bedeutungslosigkeit verhallt.

Aus meiner Perspektive zielt der Werbespot darauf ab, eine breite Zielgruppe anzusprechen, indem er alltägliche Szenen zeigt – Menschen, die telefonieren, sich begrüßen, gemeinsame Mahlzeiten einnehmen und mit ihrem Haustier draußen unterwegs sind. Die Botschaft vermittelt das Gefühl von Normalität, Bodenständigkeit und Zugänglichkeit. Ich denke, dies könnte durchaus effektiv sein, um ein Gefühl der Vertrautheit mit der Marke zu entwickeln. Dennoch, aus meiner Sicht, fehlt hierbei die gewisse Raffinesse, die anspruchsvolle Werbung hätte haben können, um die Neugierde einer kritischeren Zuschauergruppe zu wecken.

Die plakative Darstellung des Preises und der Leistungspakete auf blauem Hintergrund mit auffälligen roten und weißen Akzenten ist visuell klar und kohärent, was sicherlich die Kernbotschaft – Preis-Leistung – hervorhebt. Ich muss allerdings sagen, der kreative Funke fehlt mir hier ein wenig. Die visuelle Gestaltung folgt sehr konventionellen Mustern, die man aus ähnlichen Werbeformaten kennt. Für mich wirkt das fast so, als sei hier eher aufs Altbewährte gesetzt worden, anstatt einen ausgefallenen und potenziell faszinierenden visuellen Stil zu entwickeln.

Insgesamt scheint der TV-Spot konsistent mit Aldi's Marktpositionierung als kostengünstiger, aber qualitativ verlässlicher Anbieter. Die flauschige Aufmachung des „FLAT SENSATION“-Claims und die Darstellung seiner neuen Features sind in der Markenbotschaft verankert, was ich als durchaus gelungen empfinde. Doch aus einer leicht satirischen Sichtweise heraus, frage ich mich, ob Aldi hier vielleicht die Gelegenheit verpasst hat, mit einem augenzwinkernden oder innovativem Stilmittel, mehr Aufmerksamkeit und Begeisterung bei einer differenzierteren Zielgruppe zu schüren.

Ich bin der Meinung, dass, während der Spot eine solide Basis für die Promotion des Aldi Talk Pakets darstellt, das gewisse Extra – der Aha-Effekt – vermisst wird, um in der Flut der Werbebotschaften des Jahres 2018 wirklich herauszustechen.

Was haltet ihr von diesem Ansatz? Hinterlasst doch eure fachliche oder auch subjektive Meinung zum Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein Typ in Jeans und blauer Jacke läuft telefonierend auf dem Bürgersteig. Im Hintergrund sind Bäume und parkende Autos auf der Straße zu sehen. Ein Fahrrad lehnt an einem Laternenpfahl. Die Szene wirkt wie eine typische städtische Umgebung. Er trägt einen Rucksack und scheint in Gedanken vertieft, während er unterwegs ist.

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Zwei Personen stehen auf einer Straße, umgeben von Bäumen und parkenden Autos. Im Hintergrund sieht man Wohnhäuser und Straßenschilder. Ein Mann in einem blauen T-Shirt ist in Bewegung, als ob er jemanden umarmen will. Der andere trägt eine Jacke und steht ihm gegenüber. Die Szene wirkt wie eine Begrüßung in einer urbanen Umgebung.

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Zwei Personen sitzen in einem Esszimmer an einem Tisch. Auf dem Tisch stehen eine Schale mit Äpfeln, eine Karaffe Orangensaft, ein Glas, ein Block und Schreibutensilien. Der Raum ist hell, mit großen Fenstern im Hintergrund, und die Wände sind grün. Ein Poster hängt an der Wand, und ein blauer Lampenschirm ist sichtbar.

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Ein wuscheliger Hund springt auf einem Weg durch einen Park. Im Hintergrund sind Bäume, Fahrräder und parkende Fahrzeuge zu sehen. Der Boden ist mit Kies bedeckt. Links und rechts des Weges steht eine niedrige Einfassung aus Metallpfosten und Seilen.

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Eine Gruppe von Menschen lächelt in die Kamera. Ein Hund ist auch dabei. „FLAT SENSATION“ steht in großen Buchstaben in der Mitte. Oben rechts sind Logos von Aldi Süd und Aldi Nord. Ein gelber Sticker mit der Aufschrift „JETZT NEU“ ist ebenfalls sichtbar. Alle wirken fröhlich und entspannt.

0:17

Blauer Hintergrund mit weißen Streifen. Im Vordergrund steht ein rotes Rechteck mit der Aufschrift "FLAT MINUTEN & SMS". Darüber befindet sich ein kleines, weißes Rechteck mit der Aufschrift "PAKET S". Oben rechts sind Logos von Aldi und Aldi Süd. Unten gibt es einen weißen Infotext.

0:19

Blauer Hintergrund mit einem roten und einem weißen Feld. Im roten steht "FLAT MINUTEN & SMS". Im weißen Bereich "1,5 GB HIGH-SPEED-INTERNET" und ein gelber Kreis mit "LTE verfügbar". Oben zwei Logos, die auf eine Marke hinweisen. Darunter feiner Text mit weiteren Informationen.

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Ein rotes Rechteck in der Bildmitte zeigt den Preis von 7,99 € pro 4 Wochen für "PAKET S". Oben sind zwei ALDI-Logos, links ALDI Nord und rechts ALDI Süd. Der Hintergrund ist blau, und am unteren Rand gibt es Kleingedrucktes mit weiteren Informationen.

0:24

Zwei ALDI-Logos nebeneinander, eines für ALDI und das andere für ALDI SÜD, auf blauem Hintergrund. Darunter steht der Slogan „Jeden Tag besonders – einfach ALDI.“ und die Website „alditalk.de“. In den Ecken sind die Logos von MEDIONmobile und e-plus+.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Aldi mit dem von uns gewählten Titel

"Aldi Talk präsentiert die Flat-Sensation: Allnet-Flat und 1,5 GB für nur 7,99 €!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Aldi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Aldi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung