Unsere Kurzbeschreibung des Mömax TV-Spots

Mömax bewirbt günstige Möbel in der Schweiz, darunter das Boxspringbett "CAPRI" für 1.222 CHF, den Duvetbezug "Marys" für 39,95 CHF und das Trends-Sofa "TESLA" für 699 CHF statt 999 CHF. Angebote sind bis zum 03.02.2025 gültig. Weitere Infos auf moemax.ch.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1, (c) Mömax

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2024-12-24
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach bietet der Mömax TV-Spot eine ziemlich interessante Mischung aus augenzwinkernder Direktheit und einem Streben, die Zuschauer durch sympathische und klare Kommunikation zu gewinnen. Die humorvolle Ansprache der Zuschauer gleich zu Beginn mit der Aufforderung aufzupassen, während im Hintergrund die Frau lächelt, setzt einen freundlichen Ton, der neugierig macht.

Ich finde, die Zielgruppenansprache durch den Spot ist offensichtlich: preisbewusste Kunden, die Wert auf stilvolle, aber erschwingliche Möbel legen. Die Visualisierung des Boxspringbetts "CAPRI" als optisch ansprechendes und komfortables Möbelstück unterstreicht die Tatsache, dass auch günstige Angebote nicht auf Qualität verzichten müssen. Diese klare Botschaft wird durch die satte Preisreduktion von 32% verstärkt, was die potenzielle Zielgruppe sicherlich anspricht.

Auch wenn ich denken könnte, dass die Platzierung der Preis- und Aktionsinformationen mit der Website-Einblendung den Zuschauer vielleicht etwas überladen wirken lassen könnte, zeigt der Spot dennoch eine kreative Herangehensweise. Besonders charmant finde ich den Papagei, der auf dem Schriftzug "mömax" sitzt – ein drolliges Detail, das die Originalität des Ads unterstreicht.

Die visuelle Gestaltung des Spots ist meiner Ansicht nach ziemlich gelungen: Die Kombination von bunten, lebendigen Farben, insbesondere des hellgrünen Hintergrunds, sorgt für eine fröhliche und positive Stimmung. Das zieht den Blick an und kreiert eine angenehme Atmosphäre. Insgesamt bleibt die Markenbotschaft konsistent als "Das günstige Trendmöbelhaus", was sich immer wieder in den angebotenen Preisnachlässen widerspiegelt.

Dennoch bin ich der Meinung, dass trotz der kreativen visuellen Elemente Platz für eine intelligentere, vielleicht auch unerwartetere kommunikative Wendung geblieben wäre, um den Reiz der spottechnischen Narrative weiter zu stärken. Gerade, weil meines Erachtens anspruchsvollere Kommunikationsansätze mit feinsinnigen Wendungen nachhaltig im Gedächtnis bleiben.

Was den Spot letztendlich jedoch charmant macht, ist seine Frische und einfache Lesbarkeit. Vielleicht nicht der anspruchsvollste Werbespot, aber sicherlich ein gut gemachter Versuch, dem Zuschauer einen konkreten Mehrwert anzubieten.

Ich lade alle ein, die den Spot gesehen haben, ebenfalls eine fachliche oder subjektive Meinung zu hinterlassen. Es wäre interessant, weitere Gedanken zu den verschiedenen Elementen des Spots zu hören!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Frau lächelt in die Kamera und hebt einen Finger. Sie trägt ein bunt gemustertes Oberteil. Der Hintergrund ist hellgrün.

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Ein gemütliches Boxspringbett mit hellen Bezügen und rosa Bettwäsche steht in einem schlichten, modernen Schlafzimmer. Rechts neben dem Bett ein weißer Nachttisch mit Lampe und Kerze. Ein großer Preisnachlass von 32% auf CHF 1222 wird hervorgehoben. Aktionsdetails sind bis zum 03.02.2025 gültig. Links unten der Hinweis auf die Webseite für mehr Infos.

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Ein gemütliches Bett mit rosa und weißen Kissen und Decken. Links hängt eine Lampe, rechts steht ein Tisch mit Pflanzen. Ein runder Preisaufkleber zeigt 39,95 CHF für den Duvetbezug "MARYS" mit 42 % Rabatt. Gültig bis 03.02.2025. Website für Details: www.moemax.ch/c/aktionsnews. Aktionsnummer ist 39170580/01-16.

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Ein stilvolles, dunkles Sofa mit gemusterten Kissen steht im Raum. Links oben ein pinker Rabatt-Kreis zeigt einen Preisnachlass von 30%. Jetzt kostet das Sofa "TESLA" 699 CHF statt 999 CHF. Rechts ein heller Holztisch mit Accessoires. Der Boden ist grau und die Wand weiß. Daneben ein Hinweis auf die Gültigkeit des Angebots bis 03.02.2025 und einen Link zu weiteren Details.

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Eine Frau im bunten Kleid lächelt vor einem grünen Hintergrund. Links oben sitzt ein Papagei auf dem Schriftzug "mömax". Darunter steht "Das günstige Trendmöbelhaus." In der unteren pinken Leiste sind verschiedene Ortsnamen aufgelistet.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Mömax mit dem von uns gewählten Titel

"Mömax Mega Deals: Boxspringbett CAPRI, Duvetbezug Marys & Trends-Sofa TESLA zu Toppreisen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Mömax, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Mömax in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Srf1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung