Unsere Kurzbeschreibung des Penny TV-Spots

Der TV-Spot von Penny bewirbt die Marktliebe Mango für 0,49 € und Leerdammer Käsescheiben für 1,69 € mit der Penny-App. Die Hauptaussage der Werbung betont, dass Penny günstige Preise für verschiedene Produkte bietet, insbesondere bei Nutzung der App. Der Slogan „Für alles in günstig: Erstmal zu Penny“ unterstreicht das Angebot.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Penny

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2025-01-14
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Unsere Meinung

Ich finde, der TV-Spot von Penny trifft grundsätzlich die gewünschte Zielgruppe gut, indem er die Preisbewusstheit der Konsumenten anspricht. Meiner Meinung nach ist die Werbebotschaft klar: Sparen steht im Vordergrund. Dennoch hätte ich mir bei der Präsentation eine kreativere Herangehensweise gewünscht. Der Spot bemüht sich um Einfachheit, die aber schnell in Banalität abdriftet, besonders wenn man die wiederkehrenden roten Hintergründe und die prominente Platzierung der Preisetiketten betrachtet.

Was die Kreativität angeht, empfinde ich die Fixierung auf das zentrale Thema "Für alles in günstig: Erstmal zu Penny" als etwas uninspiriert. Ich denke, eine pfiffigere Wendung oder ein spielerisches Element hätte der Botschaft mehr Gehalt und Unterhaltungswert verliehen. Die Markenbotschaft bleibt jedoch konsistent – sie dreht sich unverkennbar um günstige Angebote und die Nutzung der Penny-App zum Sparen. Diese Botschaft kommt meinem Eindruck nach doch recht schnörkellos, fast schon plump herüber.

Die visuellen Elemente sind sachlich und informativ, aber gleichzeitig wenig originell. Beispielsweise hinterlässt der rote Hintergrund gemeinsam mit der weißen Schrift einen bleibenden, wenn auch etwas eindimensionalen Eindruck. Meiner Ansicht nach könnte etwas mehr visuelles Feuerwerk in Form von natürlicheren Szenen oder originelleren Kameraeinstellungen durchaus den Reiz erhöhen und das Interesse wecken.

Potentielle Schwachstellen sehe ich in der fehlenden Einzigartigkeit des Spots. In einer Zeit, in der kreative und humorvolle Werbung die Aufmerksamkeit des Publikums gewinnt, fühlt sich diese Werbung eher nach alter Kost an – informativ, aber kaum einprägsam. Hier hätte man mehr mit leicht satirischen oder unerwarteten Elementen arbeiten können, um die Zuschauer stärker zu fesseln.

Was hältst du von diesem Penny-TV-Spot? Ich lade dich ein, auch deine fachliche oder subjektive Meinung dazu zu hinterlassen!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Zwei Glastüren mit dem PENNY-Logo, dahinter ein Blick in den Eingangsbereich eines Supermarkts mit Obst und Gemüseständen. Im Hintergrund unscharf einige Regale und Schilder zu sehen.

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Ein großzügiger Gemüsestand in einem Supermarkt, der mit Paprika, Zucchini und Äpfeln gefüllt ist. Ein rotes Schild weist auf eine Wochenaktion hin. Zwei Personen sind im Hintergrund zu sehen, eine Frau mit Einkaufswagen entdeckt das Sortiment. Klare Deckenbeleuchtung erhellt den Raum.

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Mehrere Mangos liegen vor einem roten Hintergrund. Ein großer gelber Kreis zeigt den Preis von 0,69 € an. Darunter steht, dass der Preis mit der Penny App auf 0,49 € reduziert ist. Links sind das Logo „Marktliebe“ und die Bezeichnung „Mango Kl. I je Stück“ zu sehen. Kleinere Schrift informiert über den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.

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Zwei Leerdammer-Käseverpackungen vor rotem Hintergrund. Links stehen Infos zu Gewicht und Preis: Trio-Scheiben (125g, 1 kg = 14,32 €) und Original (140g, 1 kg = 12,79 €). Oben rechts ein gelber Kreis mit „2.59 UVP“.

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Werbung für Leerdammer Käse. Auf rotem Hintergrund steht ein gelbes Preisschild mit 1.79 Euro, daneben ein "Nur mit App"-Angebot für 1.69 Euro. Zwei Packungen Käse im Bild, einmal “Käse-Trio”, und darunter Details zu Gramm- und Kilopreisen sowie ein Hinweis auf 30% und 34% Rabatt.

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Roter Hintergrund mit weißem Text: „Erstmal zu Penny“. Darüber ein gelbes Banner mit rotem Text: „Für alles in günstig“.

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Roter Hintergrund, darauf der Schriftzug "PENNY" in weißer, fetter Schrift. Ein gelber Punkt folgt direkt auf das Wort.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Penny mit dem von uns gewählten Titel

"Mango für 0,49 € & Leerdammer für 1,69 €: Sparen mit der Penny-App!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Penny, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Penny in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung