Unsere Kurzbeschreibung des Hofer TV-Spots

Hofer wirbt mit einem 50% Rabatt am Wochenende auf ausgewählte Produkte, insbesondere den Marktplatz Pflücksalat. Der Salat kostet dann nur 0,74 Euro pro 125 Gramm Packung. Hofer wird als bester Discounter hervorgehoben. Weitere Informationen gibt es auf hofer.at.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv, (c) Hofer

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2024-12-19
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Unsere Meinung

Ich finde, der Hofer TV-Spot ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man mit einer simplen Rabattaktion die Aufmerksamkeit der Zuschauer erregen möchte. Die Kernbotschaft ist klar: 50% Rabatt auf ausgewählte Produkte, in diesem Fall den beliebten Pflücksalat. Meiner Meinung nach liegt die Stärke des Spots in seiner direkten und unmissverständlichen Ansprache.

Die Zielgruppe wird unverblümt und ohne Schnörkel angesprochen, was innerhalb der kurzen Laufzeit effizient wirkt.

Der Einsatz der blauen Einkaufstasche, die prall mit Lebensmitteln gefüllt ist, ist meiner Ansicht nach ein geschicktes visuelles Mittel, um die Fülle und Vielfalt des Angebots zu symbolisieren. Jedoch könnte man sich fragen, ob die überladene Darstellung nicht ein wenig zu plakativ ist und anstatt Originalität eher auf eine altbekannte Werbemasche setzt. Auch der rot-gelbe Hintergrund, der eigentlich für Bedeutung und Aufmerksamkeit sorgen soll, mag für einige Betrachter zu aufdringlich wirken. Ich denke, hier wäre ein Hauch mehr Raffinesse wünschenswert gewesen.

Positiv hervorzuheben ist die Konsistenz der Markenbotschaft mit dem Slogan "Da bin ich mir sicher." Dies unterstreicht Hofer's Positionierung als verlässlicher Discounter. Dennoch frage ich mich, ob das Ganze noch pfiffiger und intelligenter hätte verpackt werden können. Die Werbebotschaft bleibt leider relativ vorhersehbar, und ich vermisse etwas die kreative Originalität, die in anderen Kampagnen dieser Art vielleicht stärker umgesetzt wird.

Schwachstellen könnten in der Wiederholung der wesentlichen Elemente gesehen werden; ich bin der Meinung, dass ein klein wenig mehr Abwechslung den Spot noch interessanter gemacht hätte. Insgesamt zeigt der Spot solide Handwerkskunst, doch für meinen persönlichen Geschmack könnte er noch ein wenig mehr den überraschten Ausruf „Aha! Das ist clever umgesetzt!“ entlocken.

Wie siehst du das? Teile deine Meinung zum Hofer TV-Spot und lass uns wissen, was du von der Umsetzung hältst!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine blaue Einkaufstasche ist gefüllt mit verschiedenen Lebensmitteln wie Brot, Milch und Obst. Daneben stehen weitere Produkte wie Avocados, Tomaten und Wasserflaschen. Auf einem gelben Schild steht "-50%". Der Hintergrund ist rot mit gelbem "Hofer"-Logo oben rechts.

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Eine blaue Einkaufstasche mit dem Hofer-Logo ist vollgepackt mit Lebensmitteln wie Bananen, Wasserflasche und Brot. Daneben stehen weitere Produkte wie Avocados, Salat, Joghurt, Eier, und Trauben. Das Ganze auf rotem Hintergrund mit gelbem Schild "-50% Wochenende!" und kleinen Sternen. Oben rechts ein Hofer-Logo.

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Einkaufstasche voller Lebensmittel wie Bananen, Brot, Salat und Getränken. Links Avocados, Käsescheiben, Vollmilch, Fruchtjoghurt, Dose Energy-Drink, Packung Eier, Trauben und Tomaten. Rechts gelbes Schild mit der Aufschrift "-50% WOCHENENDE!" und Hofer-Logo oben rechts. Hintergrund ist rot mit Sternen.

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Ein rot-gelbes Werbeplakat bewirbt einen 50% Rabatt auf Pflücksalat von Hofer, gültig am Freitag, 20.12., und Samstag, 21.12. Der Preis pro Packung beträgt 0,74 Euro. Der Salat ist Mixsalat, Rucola oder Vogerlsalat und wiegt 125 g. Es erscheint ein Qualitätssiegel mit der Aufschrift "Bester Discounter".

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Blauer Hintergrund, in der Mitte das Hofer-Logo mit gelbem Rand. Darunter steht der Slogan "Da bin ich mir sicher." Unten rechts die Website "hofer.at".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hofer mit dem von uns gewählten Titel

"Hofer: 50% Rabatt am Wochenende auf Markt Pflücksalat – Jetzt nur 0,74 Euro!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Hofer, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hofer in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Atv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung