Meiner Ansicht nach hat der TV-Spot für Yogurette Eis einige Aspekte hervorragend umgesetzt. Die Zielgruppenansprache ist, wie ich finde, sehr präzise und ansprechend. Der Sommer wird durch die entspannte Balkon- und Terrassenatmosphäre gut vermittelt, und diese Szenen sprechen vermutlich besonders gut Menschen an, die kleine Genussmomente in ihrer Freizeit zu schätzen wissen.
Meiner Meinung nach ist auch die Werbebotschaft klar und verständlich formuliert. Es wird nicht mit überflüssigen Details überlastet, sondern der Fokus liegt deutlich auf dem, was das Produkt bietet: eine erfrischende Abkühlung in Form von cremigem Joghurt und fruchtigen Erdbeeren, umhüllt von knackiger Milchschokolade. Das gefällt mir besonders gut, da es die Kernbotschaft einfach, aber effektiv rüberbringt.
Ich denke, die Kreativität und Originalität kommen hier ebenfalls gut zur Geltung. Besonders die Darstellung des Produkts vor einem rosa Hintergrund schafft eine visuell ansprechende und konsistente Markenwelt. Diese Farbgebung assoziiere ich persönlich sofort mit Yogurette, was für eine starke Markenbindung spricht.
Die Konsistenz der Markenbotschaft, meiner Meinung nach, wurde ebenfalls gut gewahrt. Der Spot hält sich strikt an das sommerliche, leichte und erfrischende Image der Marke, was bei den Konsumenten sicherlich gut ankommen dürfte.
Einzig und allein könnte man eventuell die Vielfalt der Szenen hinterfragen. Es sind durchgehend entspannte, sommerliche Szenen, was zwar sehr stimmig ist, aber eventuell auch etwas limitierend wirken könnte, wenn man langfristig an verschiedene Zielgruppen denken möchte. Meiner Meinung nach wäre hier eine kleine Variation an zusätzlichen Aktivitäten nicht störend, sondern könnte sogar für mehr Dynamik sorgen.
Alles in allem finde ich den TV-Spot insgesamt gelungen und bin der Meinung, dass er sowohl auf persönlicher als auch fachlicher Ebene die entsprechenden Markenattribute hervorragend hervorhebt und kommuniziert.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Eine Person sitzt entspannt auf einem Balkon und liest eine Zeitschrift namens "Marvel Traveller". Sie trägt ein hellblaues Oberteil. Um sie herum sind viele grüne Pflanzen und Blumen. Im Hintergrund sind Gebäude und ein blauer Himmel zu sehen. Auf einem kleinen Tisch neben ihr liegt ein weiterer Stapel Zeitschriften.
Eine Frau in einem mintgrünen Shirt sitzt auf einer Terrasse und isst ein Schokoladeneis am Stiel. Im Hintergrund sind blühende Pflanzen und mehrstöckige Gebäude zu sehen. Die Frau hat kurze braune Haare und trägt goldene Ohrringe. Auf dem Sofa befinden sich ein rosafarbenes und ein beiges Kissen. Rechts im Bild stehen bunte Blumen in einem Korb.
Eine Frau in einem hellblauen Pullover genießt ein Eis am Stiel mit Schokoladenüberzug. Sie hält das Eis mit beiden Händen und hat dabei die Augen geschlossen. Der Hintergrund ist unscharf mit grüner Pflanzenwelt.
Eine Frau mit schulterlangem braunem Haar in einem hellblauen Pullover hält ein Eis am Stiel, das mit Schokolade überzogen ist. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Pflanzen und möglicherweise Gebäude zu erkennen.
Eine Schokotafel, teilweise ausgepackt, schwebt vor einem rosa Hintergrund. Die Verpackung ist rosa und trägt den Schriftzug "Yogi".
Eine Hälfte eines Schokoladeneises mit einer weißen Cremefüllung und roten Wirbeln in der Mitte, vor einem rosa Hintergrund.
Ein Eis am Stiel, überzogen mit Schokolade, schwebt vor einem einfarbig rosa Hintergrund.
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"Erlebe den Sommer mit Joghurte Eis: Schokoladenüberzogenes Eis mit cremigem Joghurt und fruchtigen Erdbeeren".
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Yogurette in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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