Unsere Kurzbeschreibung des Tink TV-Spots

Der TV-Spot von Tink bewirbt den ABUS Fensterantrieb Ventecta One, der Terrassentüren per App oder Fernbedienung steuerbar macht. Er ist inklusive Fernbedienung für 239,95 Euro auf tink.de erhältlich. Das Produkt bietet ein integriertes Sicherheitssystem und einfache Montage. Tink präsentiert sich als Smart Home Experte.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Tink

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-04
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach ist der TV-Spot von Tink eine interessante Präsentation moderner Smart-Home-Technologie mit einem klaren Fokus auf Funktionalität und Einfachheit. Die Eröffnungsszene mit dem Typen im weißen T-Shirt vor der Glastür wirkt angenehm sachlich und weckt das Interesse des Zuschauers an den gezeigten Innovationen im Smart-Home-Bereich.

Ich finde insbesondere die intelligente Einbindung von Pflanzen und Möbeln im Hintergrund gelungen, da sie eine wohnliche und einladende Atmosphäre schaffen, die die mögliche Integration solcher Technologien im eigenen Zuhause anschaulich macht.

Im Laufe des Spots werden die Logos von „ABUS one“ und „tink Smart Home Experte“ prominent präsentiert, was ich als klare und konsistente Markenbotschaft empfinde. Die grafische Darstellung mit der App-Steuerung auf dem Smartphone hebt die Benutzerfreundlichkeit und den praktischen Nutzen hervor. Natürlich könnte man hierzu argumentieren, dass der Spot eine Chance verpasst hat, durch mehr erzählerische Kreativität und originelle Stilmittel tatsächlich aus der Masse herauszustechen, doch die klare Kommunikation der Produktvorteile kann man ihm nicht absprechen.

Ich bin der Meinung, dass die ständige Betonung der technischen Aspekte wie der einfachen Montage, der kostenfreien App und der integrierten Alarmfunktion vor allem technikaffine Konsumenten ansprechen dürfte. Es fehlt allerdings ein bisschen der pfiffige Twist oder eine unerwartete Wendung, die den Spot unvergesslich machen würde – meiner Ansicht nach wird hier Potenzial verschenkt.

Visuell ist der Spot ansprechend gestaltet, insbesondere durch den klaren Kontrast zwischen den weißen und blauen Hintergrundfarben in der letzten Szene. Leider bleibt die Präsentation in konventionellen Bahnen und traut sich wenig in neue kreative Gefilde, was die Originalität der Werbung begrenzt.

Ich denke, abschließend könnte der Spot von Tink vielleicht mehr gewinnen, wenn er aus dem reinen Funktionalitätsfokus heraus bricht und eine kleine Alltagsgeschichte mit einem cleveren Dreh erzählt hätte. Aber insgesamt bleibt er dennoch eine solide und klare Werbebotschaft, die die Stärken des Produkts effektiv vermittelt.

Ich ermutige jeden, seine eigene Meinung zu diesem TV-Spot zu hinterlassen und ihn sowohl fachlich als auch subjektiv zu kommentieren!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Typ in einem weißen T-Shirt steht vor einer großen Glastür. Dahinter sieht man einen modernen Raum mit Pflanzen und Möbeln. Oben links sind die Logos von „ABUS one“ und rechts „tink Smart Home Experte“ eingeblendet.

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Links ein Smart-Gerät am Fenster, rechts hält eine Hand ein Smartphone mit einer App, die das Gerät zeigt. Oben links steht "ABUS one", oben rechts "tink Smart Home Experte". Im Hintergrund unscharf Außenbereich mit Möbeln und Pflanzen.

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Links ist ein Tür- oder Fenstergriff, rechts hält jemand ein Smartphone. Auf dem Bildschirm des Smartphones ist eine App geöffnet, mit der der Griff anscheinend gesteuert werden kann. Oben sind die Logos von Abus und Tink zu sehen.

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Ein Fenstergriff mit integriertem Sicherheitssystem von ABUS ist links zu sehen. Rechts sind Informationen zur einfachen Montage, kostenfreien App und Fernbedienung sowie zur integrierten Alarmfunktion aufgelistet. Oben rechts befindet sich das Logo von tink, einem Smart Home Experten.

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Links ist ein weißes Smart-Lock und daneben ein schwarzer Schlüsselanhänger mit Ring. Oben links steht „ABUS one™“ und oben rechts „tink SMART HOME EXPERTE“. Der Hintergrund ist zur Hälfte blau und zur Hälfte weiß.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Tink mit dem von uns gewählten Titel

"Smart Home Komfort: Steuern Sie Ihre Terrassentür mit dem ABUS Ventecta One von Tink".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Tink, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Tink in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung