Unsere Kurzbeschreibung des Shark TV-Spots

Der Shark Power Detect Akkustaubsauger wird als leistungsstarkes Gerät beworben, das sich an verschiedene Bodenarten anpasst und sowohl vorwärts als auch rückwärts effektiv reinigt. Besonders hervorgehoben wird die Schmutzerkennung, durch die er groben Schmutz am besten aufnimmt. Der Staubsauger entleert sich selbst und schließt den Schmutz sicher ein.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up, (c) Shark

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


0:30
2024-11-11
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach spricht der Shark TV-Spot gezielt die Gruppe der sogenannten "Sauberkeitsfreaks" an und versucht, Humor und Stolz miteinander zu verbinden. Dies wird zum Beispiel deutlich, wenn der Spot in einem augenzwinkernden Ton suggeriert, dass es in Ordnung sei, ein solcher Perfektionist was Sauberkeit betrifft, zu sein. Ich finde diesen Ansatz durchaus pfiffig und intelligent, da er eine Persönlichkeit anspricht, die stolz auf ihren Reinlichkeitseifer ist, ohne sich dafür zu schämen.

Auch wenn der schlecht synchronisierte, und wenn man den Spot nicht mehrfach gesehen hat, Start mit "Hey, ich fühle mich nicht verletzt" meine Gefühle für gute Werbung verletzt.

Ansonsten wird die Werbebotschaft des Shark Power Detect klar kommuniziert: Anpassungsfähigkeit an verschiedene Bodenarten und die "beste Reinigung von grobem Schmutz aller Akku-Staubsauger mit Schmutzerkennung". Visuell wird dies durch die Szenen vermittelt, in denen der Staubsauger effektiv Cornflakes (!?) aufsaugt – ein direkter und überzeugender Beweis seiner Leistungsfähigkeit. Dass der Staubsauger dabei gleichzeitig modern und stylish mit seinen lila Akzenten aussieht, unterstreicht für mich die kreative Ausstrahlung.

Meiner Meinung nach ist die Kreativität in diesem Spot nicht herausragend, was die Erzählweise betrifft. Wir sehen mehrere wiederholende Szenen der Sauberkeit, die zwar die Funktion des Gerätes gut veranschaulichen, jedoch fehlt es an originellen Überraschungsmomenten oder unvorhergesehenen Wendungen, die die Aufmerksamkeit zusätzlich steigern könnten. Dennoch bleibt die Konsistenz der Markenbotschaft solide: Ein Hightech-Gerät für all jene, die Sauberkeit ernst nehmen. In der Tat, die Begeisterung der Nutzerin, wenn sie nach der Reinigung sprachlos ist, verdeutlicht den Innovationsanspruch des Produktes.

Potentielle Schwachstellen sehe ich in der Überzeugungskraft des "Selbstentleerens" – ein Feature, das im Spot nur angeschnitten wird. Ich denke, wäre das besser visuell demonstriert worden, könnte es noch überzeugender wirken.

Was ich allerdings grundsätzlich ganz, ganz, ganz schlimm finde, ist die billige bzw. schlechte Synchronisation dieses wohl ursprünglich für den US-amerikanischen Markt produzierten Werbespots. Neben der äußerst üblen Synchronisation frage ich mich, was das soll: "Nice"!? Klar, kenn man aus den USA. Aber einfach platt so in den deutschen bzw. jeden anderen Markt übertragen? Ich persönlich halte es für einen strategischen Fehler, eine TV-Spot interkontinental und multiuniversell, und dann noch übelst synchronisiert einzusetzen.

Abschließend bin ich der Meinung, dass dieser Spot einen smarten, aber unaufgeregten Ansatz verfolgt, wobei er bei einigen Alleinstellungsmerkmalen seines Produktes durch visuelle Beweise versucht zu punkten. Ich lade dich ein, den TV-Spot selbst zu kommentieren oder deine Fachmeinung zu teilen – was denkst du über den gezeigten Shark Staubsauger und den Spot?

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

4Kommentare
U
L

Das kommt dabei raus, wenn man einen Spot für unterschiedliche Länder dann auch noch so super schlecht synchronisiert.👎

P

Die Personen in der Werbung und die Stimme wirken billig und komisch

B

Gruselige Frau. Hatte mich gewundert, warum eine so bekannte Marke solch einen Charakter einsetzt. Gruselig...

P

...was sollen diese seltsamen Kommentare in dem Spot? Habe ich nicht verstanden... rein akustisch nicht...!?

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine Person hält einen kabellosen Staubsauger mit der Aufschrift „Shark POWERDETECT CLEAN & EMPTY“. Im Hintergrund sind verschwommene Möbel zu sehen. Der Staubsauger hat ein modernes Design mit lila Akzenten.

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Eine Person steht in einem wohnlich eingerichteten Raum. Der Hintergrund zeigt Holzregale mit Dekor und einen gemütlichen Sessel. Oben rechts im Bild befindet sich das Logo von "Shark". Die Person trägt ein dunkles Hemd und spricht vermutlich zu jemandem außerhalb des Bildes.

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Ein Staubsauger von Shark fährt über einen Boden und saugt groben Schmutz auf. Auf dem Bild ist ein Text zu sehen: "Beste Reinigung von grobem Schmutz aller Akku-Staubsauger mit Schmutzerkennung". Unten gibt es einen kleinen Hinweistext mit Details zu Tests und Leistung.

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Ein Staubsauger der Marke Shark saugt eine Mischung aus Krümeln und Schmutz auf. Die Szene zeigt die Saugdüse von unten, während sie über eine helle Oberfläche fährt. Es gibt Textinformationen über Tests und Leistung des Geräts im Bild.

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Eine Frau in einem braunen Hemd hält einen kabellosen Staubsauger in der Hand. Im Hintergrund stehen Regale mit Deko-Objekten. Oben rechts im Bild ist das Logo "Shark" zu sehen.

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Eine Frau steht in einem gemütlichen Wohnzimmer neben einer braunen Couch. Sie hält einen Staubsauger in den Händen. Im Raum steht ein Couchtisch mit Blumen und ein Buch darauf. Licht fällt durch ein großes Fenster an der Seite. Oben rechts im Bild ist das Logo „Shark“ zu sehen.

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Ein Staubsauger von der Marke Shark saugt bunte Cornflakes oder Snacks im Behälter auf. Das Gerät ist silbern mit lila und schwarzen Details. Im Hintergrund sind unscharf ein Fenster und Holzwände erkennbar.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Shark mit dem von uns gewählten Titel

"Shark Power Detect: Maximaler Reinigungskomfort mit intelligenter Schmutzerkennung".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Shark, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Shark in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung