Ich muss sagen, dass Seboo in ihrem TV-Spot eine interessante Herangehensweise zeigt, wenn es darum geht, die Werbewelt für jedermann zugänglich zu machen. Die Botschaft, dass Marketing keine Raketenwissenschaft sein muss, spricht meiner Meinung nach viele Selbstständige und Kleinunternehmer an, die oft vor der komplexen Welt der Werbung kapitulieren.
Visuell betrachtet finde ich die Aufmachung des Spots solide. Die klare Darstellung des Ad-Builders auf dem Bildschirm, gepaart mit dem lockeren und dennoch professionellen Erscheinungsbild des Protagonisten, schafft ein Gefühl von Zugänglichkeit und Fachkompetenz. Allerdings muss ich kritisch anmerken, dass die Visuals manchmal etwas überfrachtet wirken. Die bunten Illustrationen und vielfältigen Logos könnten den Zuschauer leicht von der eigentlichen Botschaft ablenken.
Kreativität und Originalität vermisse ich leider etwas. Der Spot spielt mit gängigen Klischees moderner Büroszenen und der allzu bekannten Stadtlandschaft im Hintergrund. Ich denke, hier wäre mehr Mut zur Innovation wünschenswert gewesen, um aus der Flut ähnlicher Werbespots herauszustechen.
Die Konsistenz der Markenbotschaft ist schleierhaft. Während der Spot suggeriert, dass Werbung einfach und für jedermann machbar sei, bleibt unklar, wie genau Seboo dieses Versprechen einlöst. Ein wenig mehr konkretisierte Informationen darüber, was Seboo tatsächlich leistet, wären hilfreich gewesen. In meiner Ansicht gibt es hier bei der Darstellung der Alleinstellungsmerkmale noch Potenzial zur Verbesserung.
Insgesamt denke ich, dass Seboo mit diesem Spot eine solide Basis legt, jedoch noch an einigen Stellschrauben drehen könnte, um wahrhaft zu überzeugen. Ein Hauch mehr an Cleverness und Kreativität wäre sicherlich willkommen, um der Marke den unverkennbaren Dreh zu geben, den sie braucht.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein Mann mit lockigem Haar und Brille sitzt an einem Schreibtisch in einem modernen Büro. Vor ihm ein Laptop, umgeben von Büroartikeln und Papierstapeln. Im Hintergrund ist eine städtische Skyline mit Hochhäusern sichtbar. Der Mann wirkt konzentriert und tippt etwas auf seinem Laptop.
Ein Typ steht auf einem modernen Büro-Schreibtisch mit einem Laptop darauf. Um ihn herum liegen Stapel mit Papieren und Büromaterialien. Er trägt eine Brille und hat lockiges Haar. Im Hintergrund ist eine Skyline mit Wolkenkratzern zu sehen durch die großen Fenster. Der Raum wirkt ordentlich und hell.
In der Browser-Adressleiste steht "https://Sebl". Oben rechts ist "seboo.de" zu sehen.
Auf einem Bildschirm ist der Ad-Builder von seboo.de geöffnet. In der Mitte sieht man das Kampagnenbild mit dem Logo "seboo" auf lila Hintergrund. Rechts sind Werbeformate und eine Werbevorschau zu sehen, darunter ein Bild mit "Bis zu 60% Rabatt" auf rotem Hintergrund. Links gibt es Vorlagen zur Auswahl.
Ein Mann mit lockigem Haar und Brille hält ein Schild mit der Aufschrift "WERBUNG" in die Kamera. Im Vordergrund steht das große Wort "TV". Im Hintergrund sind verschwommene Hochhäuser zu sehen. Oben rechts steht "seboo.de".
Oben links steht „ONLINE WERBUNG“ auf türkisem Hintergrund. Daneben eine Suchmaschinen-Szene mit dem Wort „WERBUNG“. Rechts eine bunte Illustration mit Social-Media-Logos und einem Smartphone, darauf ein lächelndes Gesicht. Unten links hält jemand ein Pappschild mit „TV WERBUNG“. Oben rechts steht „seboo.de“.
Eine Karte von Europa ist zu sehen, Deutschland ist hervorgehoben. Die umliegenden Länder und Gewässer sind in einer anderen Schattierung dargestellt. Oben rechts steht "seboo.de".
Eine Karte in Blautönen mit zwei Markierungspunkten. Links und rechts sind Ländergrenzen angedeutet. Oben rechts steht "seboo.de".
Ein Mann mit lockigen Haaren und Brille lächelt leicht in die Kamera. Er trägt ein weißes Hemd und einen dunklen Pullover. Im Hintergrund verschwommene Gebäude. Oben rechts steht "seboo.de".
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§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Seboo in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Welt
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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