Unsere Kurzbeschreibung des Seboo TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt Seboo, einen Dienst, mit dem Nutzer ihre eigenen Werbekampagnen erstellen können, um mehr Kundschaft zu gewinnen. Das Angebot umfasst verschiedene Werbeangebote ab 500 Euro, darunter Mitarbeitergewinnung, Filialbesuche steigern, TV- und Video-Werbung sowie Suchmaschinenwerbung. Der Aufruf lautet: "Jetzt loslegen!"

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv, (c) Seboo

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-10-28
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach steckt der TV-Spot von Seboo voller interessanter Ansätze, die einem jedoch das Gefühl geben, als ob sie entweder zu viel auf einmal wollen oder noch nicht ganz ausgereift sind. Die Szenerie im Einkaufszentrum mit all ihrer Weihnachtsdekoration bildet eine ansprechende Kulisse, die direkt eine saisonale Stimmung aufgreift – hier denke ich, dass dies einen cleveren Versuch darstellt, die Aufmerksamkeit des Publikums in dieser wichtigen Einkaufszeit zu gewinnen.

Das kluge Zusammenspiel zwischen dem Stillstand des Business und der metaphorischen Stille der fallenden Schneeflocken finde ich besonders gelungen und einfallsreich. Es gibt dem Werbeslogan eine tiefere Ebene, die mich positiv anspricht. Jedoch frage ich mich, ob dieser kreative Ansatz bei jedem Zuschauer wirklich den Wunsch wecken kann, direkt "jetzt loszulegen", da es doch etwas mehr Zeit braucht, um die Verbindung zwischen der Aussage und der Dienstleistung herzustellen.

Die Zielgruppenansprache ist durchaus vielfältig und reich an Möglichkeiten, betrachtet man die Auswahl der Werbeangebote. Man bietet eine breite Palette an Lösungen, von Mitarbeitergewinnung bis hin zu Suchmaschinenwerbung, wobei ich allerdings den Eindruck habe, dass diese Masse an Informationen in dem kurzen Spot die Konsumenten eventuell überfordern könnte.

Was die visuelle Umsetzung anbelangt, empfand ich die Verwendung der minimalistischen Darstellung mit dem blendenden Türkis auf dunkelblau als ebenso einprägsam wie angenehm für das Auge. Diese Farbkombination schafft meiner Ansicht nach Konsistenz zur Marke und hebt den Call-to-Action-Button deutlich hervor, was sicherlich zur Identifikation des Zuschauers mit Seboo beiträgt.

Insgesamt würde ich mir jedoch wünschen, dass eine stärkere Verbindung zwischen den kreativen visuellen Elementen und der eigentlichen Werbebotschaft hergestellt wird. Damit könnte man noch mehr Kreativität und Originalität zeigen und die Konsistenz der Markenbotschaft bewahren. Ich denke, es gibt Potenzial für Optimierung, um die Alleinstellungsmerkmale von Seboo noch klarer herauszustellen.

Ich lade Euch ein, den TV-Spot selbst zu schauen und eure fachliche oder subjektive Meinung zu hinterlassen. Was haltet ihr von dem Zusammenspiel aus Humor und Information?

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Mann sitzt in einem Einkaufszentrum, umgeben von Weihnachtsdekorationen und Lichterketten. Er trägt eine Brille und einen dunkelblauen Pullover. Im Hintergrund sind Weihnachtsbäume und verschwommene Lichter zu sehen. Der obere rechte Bildschirmrand zeigt die URL "seboo.de".

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In der Suchleiste eines Webbrowsers steht "https://Seboo." mit einem blinkenden Cursor. Oben rechts steht "seboo.de".

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Sechs Werbeangebote werden präsentiert. Oben links: Mitarbeitergewinnung ab 500 € für min. 4 Wochen. Mitte links: Filialbesuche steigern ab 1.000 € für min. 2 Wochen. Oben rechts: TV Werbung ohne Spot ab 500 € für min. 4 Wochen. Mitte rechts: Video Werbung ab 2.000 € für min. 2 Wochen. Unten links: Video Werbung Pro. Unten rechts: Suchmaschinenwerbung ab 500 € für min. 2 Wochen.

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Ein dunkelblauer Hintergrund mit dem Wort "seboo" in Türkis. Ein Cursor-Icon ersetzt das zweite "o". Darunter ein türkisfarbener Button mit der Aufschrift "Jetzt loslegen!".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Seboo mit dem von uns gewählten Titel

"Erstellen Sie Ihre eigene Werbekampagne mit Seboo ab 500 Euro! Jetzt loslegen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Seboo, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Seboo in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung