Unsere Kurzbeschreibung des Otto TV-Spots

Der Otto-TV-Spot bewirbt die Otto-App, die es ermöglicht, bequem Weihnachtsgeschenke wie eine GoPro oder Lego-Sets zu finden. Die zentrale Werbebotschaft fragt: "Was schenkst du? OTTO." Der Spot zielt darauf ab, die einfache Nutzung und die vielfältige Produktauswahl der App hervorzuheben.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Otto

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-19
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Unsere Meinung

Ich finde, der Otto TV-Spot hat einen charmanten Ansatz gewählt, indem er einen älteren Herrn in einer modernen Rolle zeigt - die Nutzung einer Shopping-App. Meiner Meinung nach ist dies ein geschickter Weg, um die Brücke zwischen Tradition und modernem Konsumverhalten zu schlagen. Der Großvater, der Weihnachtsgeschenke für seine Enkel sucht, wird liebevoll in Szene gesetzt, was ein warmes, familienfreundliches Gefühl vermittelt.

Ich denke, die Wahl der Geschenke, wie LEGO und GoPro, spricht eine breite Zielgruppe an, da sowohl nostalgische als auch moderne Wünsche berücksichtigt werden.

Die bildliche Darstellung ist ansprechend gestaltet, wobei das Wohnzimmer mit einer gemütlichen Atmosphäre punkten kann. Die Wahl der Farben ist frisch und das OTTO-Logo wird konsistent in die Szenen eingebettet. Trotzdem hätte ich mir vielleicht etwas mehr Kreativität in der Visualisierung gewünscht, um den Spot aus der Masse herauszuheben. Die Aufnahmen von Personen, die spielerisch agieren und lachen, tragen zur positiven und fröhlichen Botschaft bei, die Otto transportieren möchte. Ich bin der Meinung, dass dies gut gelingt.

Was die Originalität angeht, so sehe ich jedoch noch Luft nach oben. Die Szenen sind sehr standardisiert und als Zuschauer hat man das Gefühl, alles so oder so ähnlich schon einmal gesehen zu haben. Eine überraschende Wendung oder ein pfiffiger Abschluss hätte dem Spot gutgetan.

Die Markenbotschaft ist jedoch klar und deutlich: Otto bietet eine einfache und bequeme Möglichkeit, Geschenke zu kaufen. Die kalkulierte Einfachheit könnte aber andererseits auch der größte Schwachpunkt sein, wenn ich den Spot kritischer betrachte.

Was denkst du über diesen Spot? Hinterlasse gerne deine eigene Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein älterer Mann sitzt auf einem Sofa und hält ein Smartphone in der Hand. Im Hintergrund sind verschwommene Details eines Raumes sichtbar. Oben rechts steht das OTTO-Logo. Der Mann trägt ein kariertes Hemd und wirkt entspannt.

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Drei Personen sitzen auf dem Boden und lachen. Sie haben lockige Haare. Im Hintergrund sind gelbe Türen und eine Lampe zu sehen. Auf dem Bildschirm steht "OTTO" in roter Schrift. Im Raum liegen Teppiche und Bücher sind auf einem Regal gestapelt. Eine der Personen hält etwas in der Hand.

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Ein Smartphone-Display zeigt ein LEGO-Set mit einem Black Friday-Angebot. Ein Daumen ist bereit, den "In den Warenkorb"-Button zu drücken. Im Hintergrund sind zwei Personen unscharf zu erkennen. Oben rechts steht das OTTO-Logo.

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Ein älterer Herr sitzt auf einem Sofa und hält ein Smartphone in den Händen. Er trägt ein kariertes Hemd. Im Hintergrund sind große, helle Fenster und ein Bild im unscharfen Bereich zu erkennen. Oben rechts ist das Logo von „Otto“ zu sehen. Kleiner Text unten ist schwer lesbar, scheint sich auf Werbung zu beziehen.

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Ein Smartphone zeigt eine Einkauf-Seite mit einer GoPro-Kamera, versehen mit einem „Black Friday“-Sticker. Der Button „In den Warenkorb“ ist sichtbar. Eine Hand hält das Handy, im Hintergrund sitzen unscharf zwei Personen. Oben rechts steht das OTTO-Logo.

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Ein Mädchen mit lockigen Haaren lacht fröhlich. Sie trägt ein Stirnband mit einem kleinen Gerät darauf. Im Hintergrund sind verschwommene Lichter und eine weitere Person zu sehen. Oben rechts im Bild steht "OTTO" in roter Schrift.

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Zwei Personen rutschen mit einem lachenden Gesichtsausdruck die Treppe hinunter. Eine Person trägt eine Kamera am Kopf und die andere hält ein Handy. Im Hintergrund sind Lichterketten zu sehen. Oben rechts ist das rote Logo von OTTO platziert.

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Eine Treppe mit weißem Geländer, mehrere Personen rennen die Treppe hinunter. Der Hintergrund ist türkis, links sind ein Bild und ein Teil eines roten Teppichs zu sehen. Oben rechts steht "Otto" in Rot.

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Ein Mann mit gestricktem Pullover und Halskette sitzt entspannt. Er hält etwas in der Hand. Im Hintergrund ein Schild mit Aufschrift „FOR FAVOR“ und leuchtende Lichter. Oben rechts das OTTO-Logo. Stimmung ist gemütlich und entspannt.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Otto mit dem von uns gewählten Titel

"Finde Weihnachtsgeschenke einfach mit der Otto-App: GoPro, Lego & mehr!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Otto, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Otto in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung