Unsere Kurzbeschreibung des Metaflow TV-Spots

Der TV-Spot für Metaflow bewirbt Stoffwechselshakes, die beim Erreichen des Wohlfühlgewichts helfen sollen. Die Botschaft ist, dass Metaflow den Nutzer dabei unterstützt, ein gesünderes Selbstbild zu erreichen. Im Spot wird ein Starter-Set auf der Website metaflow.de angeboten.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold, (c) Metaflow

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-26
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach versucht der TV-Spot von Metaflow mit einer durchaus ansprechenden und farbenfrohen Bildwelt zu punkten, doch wirkt die Botschaft, die davon vermittelt werden soll, etwas direkt und vorhersehbar. Ich finde, ein bisschen mehr Raffinesse hätte der Werbebotschaft sicherlich gutgetan. Die Wechselwirkung der Frau, die sich in verschiedenen Kleidungsstilen präsentiert – von Grautönen hin zu fröhlichen Rot- und Cremefarben –, soll symbolisch den Wandel und die neue Lebensfreude durch Metaflow unterstreichen.

Allerdings frage ich mich, ob hier nicht etwas tiefgründigere oder originellere stilistische Mittel genutzt werden könnten, um eine intelligentere Ansprache zu erzielen. Es wirkt so, als wolle der Spot mit einem eindimensionalen Ansatz möglichst viele Menschen ansprechen, ohne dabei spezifische Zielgruppen besonders differenziert in den Fokus zu nehmen.

Die Kreativität der visuellen Gestaltung bleibt bei mir leider etwas auf der Strecke. Die Szenen mit der Frau vor dem hellen, blumigen Hintergrund und der durchgehend lächelnden Mimik sind angenehm, aber nicht gerade einfallsreich. Immerhin zeigt der Spot eine klare Konsistenz durch die prominente Positionierung der Markenelemente wie das Logo und den wiederholten Hinweis auf die Website "metaflow.de".

Kurioserweise fällt mir auf, dass die visuelle Darstellung der metamorphosierten Lebensfreude durch das Tragen eines roten Kleides doch eher ein Klischee bedient, als es tatsächliche emotionale Tiefe bietet. Ich denke, dass hier Potenzial zur Verbesserung vorhanden ist, insbesondere um die Botschaft weniger trivial und plumper erscheinen zu lassen – ein charmantes Spiel mit unerwarteten Wendungen wäre sehr erwünscht.

Abschließend möchte ich die Zuschauer dazu einladen, ihren persönlichen Eindruck von diesem TV-Spot in den Kommentaren zu hinterlassen. Nutzt die Gelegenheit, eure eigene Meinung oder eine fachliche Einschätzung zu teilen!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Frau steht vor einem Kleiderschrank und schaut auf die Kleidung. Verschiedene Kleidungsstücke in Grau- und Rottönen hängen vor ihr. Der Schriftzug "metaflow" ist prominent zu sehen. Unten sind Hinweise und eine Website auf Deutsch angegeben.

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Eine Frau steht in einem Kleiderschrank, umgeben von bunten Kleidungsstücken. Sie trägt ein cremefarbenes Oberteil und schaut nach oben mit einem überraschten Ausdruck. Text am unteren Bildrand weist auf Metaflow hin. Im Hintergrund hängt ein Bild.

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Eine Frau in einem roten Kleid hält einen Shaker in der Hand und lächelt. Sie steht vor einem hellen Hintergrund mit Blattmustern. Unten gibt es einen Text mit einer Gesundheitswarnung. Rechts unten ist eine Website-Adresse zu sehen.

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Eine Frau in einem roten Oberteil trinkt aus einer Flasche mit der Aufschrift "metaflow". Der Hintergrund ist unscharf, zeigt aber einen Raum mit einem Kunstwerk. Ganz unten ist der Text „metaflow.de“ zu sehen.

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Eine blaue Box mit verschiedenen Packungen und einem Shaker steht auf einem Tisch. Im Hintergrund lächelt eine Frau in rotem Outfit. Daneben ein Text: "Jetzt Starter-Set auf metaflow.de sichern!" und "metaflow.de". Ein heller Raum mit Pflanzen und Obstschale im Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Metaflow mit dem von uns gewählten Titel

"Metaflow Shakes: Dein Weg zum Wohlfühlgewicht! Starter-Set auf metaflow.de sichern".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Metaflow, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Metaflow in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung