Unsere Kurzbeschreibung des Kaufland TV-Spots

Kaufland bewirbt in seinem TV-Spot Silvesterangebote, darunter Ben & Jerry's Eiscreme und Aperol, die mit der Kaufland-Card zu stark reduzierten Preisen erhältlich sind. Ben & Jerry's Eis wird für 2,99 Euro (57% Rabatt) und Aperol für 7,99 Euro (40% Rabatt) angeboten. Der Slogan lautet: „Kaufland – Hier bin ich richtig.“

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Kaufland

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2024-12-29
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Unsere Meinung

Ich denke, der Kaufland TV-Spot für Silvester hat seine Stärken in der klaren und prägnanten Kommunikation der Sparangebote. Die visuelle Gestaltung mit einem bunten Hintergrund und verstreutem Konfetti unterstreicht die festliche Silvester-Stimmung und zieht die Aufmerksamkeit des Zuschauers an. Die übersichtliche Präsentation der Produkte und Rabatte überzeugt durch Einfachheit und Klarheit.

Meiner Meinung nach gelingt es Kaufland, seine Zielgruppe effektiv anzusprechen, indem die Rabatte für beliebte Produkte wie Ben & Jerry's Eiscreme und Aperol Aperitivo hervorgehoben werden. Diese Produkte sind besonders bei einer jüngeren, feierfreudigen Zielgruppe beliebt, was den Spot relevant und ansprechend macht. Die Verwendung der Kaufland-Card als Voraussetzung für die Rabatte könnte für einige Kunden zwar ein kleiner Stolperstein sein, da sie aktiv zur Handhabung und Nutzung der Karte motiviert werden müssen, aber insgesamt scheint die Botschaft klar und zielgerichtet.

Die kreative Umsetzung des Slogans „Hier bin ich richtig“ im Kontext dieser Sparaktionen ist einerseits clever, andererseits bleibt eine gewisse Originalität auf der Strecke. Ich finde, dass die Idee, Silvester mit „Richtig sparen!“ zu verknüpfen, an Genialität mangelt, aber funktional und zweckdienlich ist.

Was die Konsistenz und die Markenbotschaft angeht, so bleibt Kaufland seinem bewährten Konzept treu, dass Qualität und Preisbewusstsein Hand in Hand gehen. Die visuelle Darstellung aller wichtigen Informationen ist sauber und ordnet sich nahtlos in das bestehende Markenbild ein.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass der TV-Spot handwerklich solide und zweckmäßig ist, wobei ein wenig mehr kreative Raffinesse wünschenswert gewesen wäre, um aus der Masse herauszustechen. Eine pfiffige, unerwartete Wendung hätte dem Spot sicherlich das gewisse Etwas verliehen.

Falls du den Spot gesehen hast oder selbst eine Meinung zu seiner Wirkung hast, hinterlasse doch gerne einen Kommentar!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Blauer Hintergrund mit verstreuten Konfetti und Silvester-Symbolen. Im Mittelpunkt steht der rot-weiße Text "RICHTIG SILVESTER". Oben rechts ist das Kaufland-Logo zu sehen.

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Bunter Hintergrund voller kleiner Symbole, ein großer Schriftzug "RICHTIG SPAREN" in Rot und Weiß. Oben rechts in der Ecke das Kaufland-Logo. Konfetti schwebt in der Luft.

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Drei Becher Ben & Jerry's Eiscreme in den Sorten Half Baked, Cookie Dough und Peanut Butter Cup stehen vor einem blauen Hintergrund. Oben steht "Von Montag bis Dienstag". Rechts daneben gibt es einen Hinweis auf einen Preisnachlass von 57% mit der Kaufland-Card. Der Preis beträgt 2,99 Euro für je 400-465 ml-Packungen. Oben rechts ist das Kaufland-Logo.

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Eine Flasche Aperol mit rotem Etikett ist vor einem dunkelblauen Hintergrund voller kleiner Symbole. Oben links steht "Von Montag bis Dienstag". Rechts ist das Kaufland-Logo. Der Preis liegt bei 7,99 Euro, mit 40% Rabatt für Karteninhaber. Flaschengröße: 0,7 l.

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Auf einem blauen Hintergrund steht das Kaufland-Logo mit dem Slogan "Hier bin ich richtig" in rot-weißer Schrift.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Kaufland mit dem von uns gewählten Titel

"Kaufland: Ben & Jerry's für 2,99€ und Aperol für 7,99€ mit der Kaufland-Card!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Kaufland, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Kaufland in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung