Eucerin bewirbt sein Produkt "Elasticity", das die Kollagenproduktion stimuliert, Pigmentflecken reduziert und mit Lichtschutzfaktor 30 für spürbar straffere Haut sorgt. Es ist als Weihnachtsset erhältlich, inklusive einer gratis Eucerin Oil Control Face Sun Gel-Creme LSF 50+, solange der Vorrat reicht.
Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold, (c) Eucerin
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Der TV-Spot von Eucerin für die Elasticity Linie ist meiner Meinung nach ein Paradebeispiel für konsumgerechte Kosmetikwerbung, gepaart mit dem Bestreben, einen Hauch von Wissenschaftlichkeit zu vermitteln. Ich finde, die Ansprache "Seit dem Kollagenabbau einen Schritt voraus" versucht, sich auf eine humorvolle und ambitionierte Weise an eine Zielgruppe zu wenden, die sich ihrer Hautpflegebedürfnisse bewusst ist und Wert auf fortschrittliche Formeln legt.
Ich bin der Ansicht, dass der TV-Spot vor allem durch seinen simplen und einheitlichen Look besticht, der jedoch wenig Originalität oder visuelle Überraschung bietet. Vielleicht adressiert dies die Gewohnheitsliebhaber, sticht aber kaum aus dem Meer der Hautpflegewerbung hervor. Auch erwecken die Szenen mit den lächelnden Frauen das Gefühl einer fast schon ironischen Versprechung – dem nachhause-kommen perfekten, ebenmäßigen Teint – die sicherlich den ein oder anderen Stirnrunzeln lässt.
Ich denke, die Aussagekraft des Slogans und die Produktdemonstration arbeiten harmonisch zusammen, um die Konsistenz der Markenbotschaft zu bewahren. Jedoch hätte ich mir eine etwas gewitztere Umsetzung gewünscht, um tatsächlich einprägsamer zu sein. Vielleicht könnte der Hinweis auf die klinischen Beweise mehr in den Vordergrund gebracht werden, um den aufgeklärten Konsumenten zu überzeugen.
Schlussendlich bleibt der Spot eine solide, wenn auch vorhersehbare Darbietung der Marke Eucerin, die es meiner Meinung nach verpasst, durch kreative Intelligenz wirklich zu glänzen. Lass gerne auch deine eigene Meinung zu diesem Spot hören oder hinterlass eine fachliche Einschätzung!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Eine Frau mit kurzen Haaren lächelt leicht, trägt ein weißes Oberteil. Links oben steht das Logo "Eucerin". Der Hintergrund ist einfarbig weiß. Im unteren linken Bereich des Bildes ist teilweise der Text "Sei dem" sichtbar.
Eine Frau schaut den Betrachter an und stützt ihr Kinn mit der Hand. Oben links steht "Eucerin" in blau und rot. Rechts daneben der Text "+30% Elastizität", mit einem Hinweis auf klinische Beweise. Der Hintergrund ist schlicht und hell.
Eine Frau in einem weißen Oberteil berührt ihr Gesicht sanft mit der rechten Hand. Links steht der Text "ebenmäßigere Haut" in goldener und schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund. Oben links ist das Eucerin-Logo platziert.
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"Spürbar straffere Haut mit dem Eucerin Elasticity Weihnachtsset – jetzt mit gratis Sun Gel-Creme".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Eucerin, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Eucerin in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
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Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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