Unsere Kurzbeschreibung des Eat The World TV-Spots

Eat the World bietet kulinarische Stadtführungen und spannende Rätseltouren an, um die Geschichte und Vielfalt deines Viertels zu entdecken. Bis 30.12. gibt es ein Angebot von 4 Gutscheinen zum Preis von 3. Buche jetzt für ein unvergessliches Stadterlebnis mit Entdeckungen und köstlichen Häppchen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv, (c) Eat The World

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-06
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach greift der TV-Spot von Eat the World hervorragend die Neugier und Entdeckungslust der Zuschauer auf. Die Werbebotschaft ist klar formuliert und betont die Kombination aus kulinarischen Erlebnissen und kultureller Erkundung. Ich denke, dass die Zielgruppenansprache sehr gut gelungen ist, da sie sowohl Abenteurer als auch Feinschmecker anspricht und somit eine breite Palette von Interessierten erreicht.

Die Kreativität zeigt sich in der Verbindung von Unterhaltung und Bildung, wobei das Rätsellösen eine innovative Ergänzung der Stadttouren darstellt.

Besonders positiv finde ich die visuelle Darstellung mithilfe von Polaroid-Bildern, die nostalgische Gefühle wecken und gleichzeitig das Abenteuer und die Geselligkeit der Touren unterstreichen. Das kreative Element der Rätseltouren hebt sich deutlich von herkömmlichen Stadtführungen ab und verleiht der Marke eine originelle Note. In Bezug auf die Konsistenz der Markenbotschaft überzeugt der Spot durch die Betonung von „Entdecken & Genießen“, die sich konsequent durch den gesamten Spot zieht.

Ich bin der Meinung, dass Eat the World es schafft, sowohl Neulinge als auch erfahrene Stadtentdecker dafür zu begeistern, die eigene Umgebung neu kennenzulernen. Die zeitlich begrenzte Gutscheinaktion erzeugt zudem einen sinnvollen Anreiz zum sofortigen Handeln. Meiner Ansicht nach könnte der Spot durch eine noch stärkere visuelle Betonung der kulinarischen Aspekte etwas gewinnen, um dem Aspekt des „Genießens“ noch mehr Gewicht zu verleihen.

Letztlich finde ich den TV-Spot insgesamt gelungen, da er in kurzer Zeit sowohl auf emotionaler als auch auf informativer Ebene anspricht. Was denken Sie über diesen Ansatz? Teilen Sie gerne Ihre fachliche oder persönliche Meinung zu diesem Spot!

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein Logo mit der Aufschrift "Eat the World" und "Entdecken & Genießen" umgibt eine Weltkugel mit einem Herz in der Mitte. Alles in Schwarz auf hellblauem Hintergrund.

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Drei Polaroid-Bilder: Oben links Hände mit Stadtplänen und Foldern, Mitte ein Zahlenschloss in einer Hand, rechts fröhliche Gruppe beim Selfie. Oben rechts roter Schriftzug „Spannende Rätseltouren“. Links oben Logo mit Globus und Text „Eat the World - Entdecken & Genießen“. Heller Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Eat The World mit dem von uns gewählten Titel

"Erlebe kulinarische Stadtführungen: 4 Gutscheine zum Preis von 3 bei Eat the World!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Eat The World, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Eat The World in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung