Meiner Meinung nach ist der TV-Spot von Allianz zur Zahnzusatzversicherung gelungen, da er die Zielgruppe direkt anspricht und eine klare, leicht verständliche Werbebotschaft vermittelt. Die Kommunikation ist präzise und betont die wichtigsten Vorteile der Versicherung, wie die Kostenersparnis bei Zahnreinigungen und kosmetischen Behandlungen wie Bleaching.
Ich finde, dass die visuelle Konsistenz des Spots, mit dem dominierenden blauen Hintergrund und dem weißen Text, hervorragend zur Markenidentität der Allianz passt. Dies stärkt die Wiedererkennung und die Glaubwürdigkeit der Marke.
Darüber hinaus denke ich, dass die Erwähnung der Focus Money-Auszeichnung eine kluge Entscheidung ist, da sie die Glaubwürdigkeit und den Wert des Produkts unterstreicht. Dies schafft Vertrauen bei potenziellen Kunden und hebt die Qualität der Allianz Zahnzusatzversicherung hervor.
Die Einbindung eines realen Menschen im Werbespot, der lächelnd leicht verständliche Informationen präsentiert, empfinde ich als sehr effektiv. Es macht die Botschaft persönlicher und zugänglicher, was bei einer solch wichtigen und vertrauensbasierten Entscheidung wie einer Versicherung von essentieller Bedeutung ist.
Die Kreativität des Spots erscheint mir jedoch eher konventionell. Das durchgängige Farbschema und die wiederholte Darstellung des Logos und der Versicherungsvorteile sind zwar konsistent, aber nicht sonderlich innovativ oder originell. Hier könnte der Spot noch ein wenig mehr herausragen, um im Gedächtnis zu bleiben.
Insgesamt denke ich, dass der Spot durch seine Klarheit und Verständlichkeit punkten kann, was ihn besonders für eine eher skeptische Zielgruppe attraktiv macht. Es wäre jedoch schön, etwas mehr Einfallsreichtum in der visuellen Präsentation zu sehen, um sich noch deutlicher von anderen Versicherungsanbietern abzuheben.
Alles in allem bietet der Allianz-Spot eine verlässliche und vertrauenswürdige Vorstellung der Zahnzusatzversicherung, was ich persönlich als sehr positiv empfinde.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Blauer Hintergrund, weißer Schriftzug "Allianz" mit einem Kreis-Logo, das drei vertikale Balken enthält.
Ein Mann in einem rosafarbenen T-Shirt steht vor einem blauen Hintergrund und spricht. Rechts von ihm steht der Schriftzug "Allianz Zahnschutz Versicherung". Unten rechts steht "allianz.de/zahn".
Ein Mann trägt ein rosa T-Shirt und lächelt. Hinter ihm ein blauer Hintergrund mit dem Text "A bis Z" in Weiß. Unten steht "allianz.de/zahn". Sein rechter Arm zeigt auf den Text.
Ein junger Mann trägt ein rosa T-Shirt und lächelt. Der Hintergrund ist dunkelblau. Rechts neben ihm befindet sich eine weiße Grafik einer Rechnung mit einem Euro-Symbol. Unten rechts steht „allianz.de/zahn“.
Ein Mann in einem rosa T-Shirt zeigt auf einen Text mit einem Häkchen daneben, der "100% Zahnreinigung" auf blauem Hintergrund anzeigt. Unten rechts steht "allianz.de/zahn".
Ein Mann in einem rosa T-Shirt steht vor einem blauen Hintergrund. Rechts neben ihm ist ein "FOCUS MONEY"-Poster mit der Aufschrift "BESTE ZAHNZUSATZVERSICHERUNG" und einem Allianz-Logo. Darunter Infos zu Versicherungsplänen und einer Webadresse "allianz.de/zahn".
Auf einem Laptopbildschirm ist eine Werbung für eine Zahnzusatzversicherung von Allianz zu sehen. Eine lachende Frau trägt ein rotes Oberteil. Es gibt zwei Buttons: "JETZT BERATEN LASSEN" und "JETZT BERECHNEN". Oben rechts steht ein Preis von 12,94€ pro Monat. Der Hintergrund ist blau mit dem Text "allianz.de/zahn" unten rechts.
Blauer Hintergrund mit weißem Text. Allianz-Logo oben, darunter "Zahnzusatzversicherung". Symbole für Internet, Telefon und Benutzer. Slogan "deine Allianz für dein Lächeln". URL allianz.de/zahn. Ekomi-Gütesiegel und Focus Money-Auszeichnung rechts unten. Kleingedruckter Text unten.
19views
0:102024-10-19
61views
0:252024-10-14
52views
0:152024-03-20
56views
0:202024-10-17
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Allianz mit dem von uns gewählten Titel
"Allianz Zahnzusatzversicherung: Bester Schutz vor hohen Zahnarztkosten ab 12,94€ pro Monat".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Allianz, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Allianz in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N24-doku
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
0Kommentare