Unsere Kurzbeschreibung des Aldi TV-Spots

Aldi bewirbt eine neue Sommermodekollektion von Sylvie Meis, die ab dem 08. August erhältlich ist. Die Kollektion umfasst unter anderem Bademode für 14,99 Euro und luftige Kaftane für 12,99 Euro. Die Artikel sind sowohl in den Aldi-Filialen als auch im Online-Shop erhältlich. Die Werbeaussage betont attraktive Preise und ansprechende Designs für einen perfekten Urlaubstag.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Aldi

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-08-04
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach zeigt dieser TV-Spot von Aldi eine klare und prägnante Werbebotschaft. Die Preisangaben für die beworbenen Produkte wie den Pyjama und die Kaftans sind gut dargestellt und leicht verständlich, was ich besonders schätze, da eine einfache Kommunikation den potenziellen Käufern hilft, schnell die Vorteile zu erkennen. Ich finde, dass die Einblendung der Preise und der Verfügbarkeit in Onlineshops dies zusätzlich unterstützt.

Wenn ich an die Zielgruppenansprache denke, glaube ich, dass dieser Spot die Zielgruppe gut anspricht. Die gezeigten Szenen mit einer sehr entspannt wirkenden Sylvie Meis und farbenfrohen Hintergründen erwecken ein Gefühl von Sommer, Leichtigkeit und Wohlbefinden. Das ist meiner Meinung nach ein ansprechender Ansatz, der gut zu der beworbenen Sommerkollektion passt.

In Bezug auf Kreativität und Originalität bin ich der Meinung, dass der Spot keine herausragenden neuen Wege geht. Die Szenen sind angenehm anzusehen und wecken Interesse an der Kollektion, jedoch fehlt mir hier ein kreativer Funken oder eine originelle Idee, die den Spot von anderen abhebt. Vielleicht hätte man hier noch einen besonderen visuellen Effekt oder eine überraschende Wendung einbauen können, um die Zuschauer noch mehr zu fesseln.

Die Konsistenz der Markenbotschaft ist in diesem Spot gut gelungen. Die Wiederholung der Aldi-Logos in fast jeder Szene und die Einblendungen spezieller Produkte wie die Beachwear schaffen eine eindeutige Verbindung zur Marke und zu Sylvie Meis‘ Kollektion. Ich denke, das stärkt den Wiedererkennungswert und vermittelt eine klare und einheitliche Botschaft, die das Vertrauen der Kunden in die Marke Aldi weiter festigt.

Alles in allem bin ich der Meinung, dass dieser TV-Spot in vielen Bereichen überzeugt, insbesondere was die klare Kommunikation und Zielgruppenansprache betrifft. Doch hinsichtlich der Kreativität sehe ich noch Luft nach oben, um den Spot außergewöhnlicher und einprägsamer zu gestalten.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

2Kommentare
U
V

Unauthentisch und aufgesetzt - furchtbar

B

Den Spot finde ich prinzipiell ganz OK. Prinzipiell, da ich mich frage, wer diese Sylvie Meis ist?

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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In einem Gang, gesäumt von farbenfrohen Kleidungsstücken auf Kleiderbügeln, blickt man durch eine Bogentür in einen anderen Raum. Oben links sind zwei ALDI-Logos zu sehen.

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Eine Frau in einem hellen Top hält ein blaues Kleidungsstück in die Höhe und lächelt dabei. Im Hintergrund ist ein Bett mit bunter Kleidung zu sehen. Oben links befinden sich zwei ALDI-Logos.

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Eine Frau mit langen, blonden Haaren steht vor einem Spiegel und trägt einen mintfarbenen Pyjama. Links oben befinden sich Aldi-Logos. Eine Lampe steht links im Bild, rechts hängt ein Vorhang. Text auf der linken Seite des Bildes bewirbt den Pyjama für 14,99 Euro, erhältlich bei Aldi und online.

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Eine geöffnete Zeitschrift ist zu sehen. Das Bild rechts zeigt eine Frau in einem schwarzen Kleid vor einer Wand mit einem violett-orangefarbenen Himmel und Lichterketten. Darunter liegt ein Sofa mit roten und grauen Kissen. Oben rechts steht "OPENING". Links vom Bild ist eine weitere Seite der Zeitschrift mit unscharfem Text und einem Bild von einem Restaurant.

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Eine Frau in einem schwarzen Kleid steht hinter einem Tisch mit einem Drink und einem Keks. Im Hintergrund sind Lichterketten und eine bunte Abendhimmel-Szenerie zu sehen. Oben links befinden sich zwei ALDI-Logos. Davor liegen zwei Kissen auf einer hellen Fläche.

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Eine Frau in einem schwarzen Oberteil trinkt aus einem Glas mit einem Strohhalm. Im Hintergrund sind Lichterketten zu sehen. Links oben befinden sich die Logos von ALDI und ALDI SÜD. Rechts ist eine Werbeeinblendung für Beachwear zu sehen, erhältlich ab dem 08.08. im ALDI Onlineshop, für 12,99 €.

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Eine Frau sitzt entspannt auf einem Bett und hält ein Getränk in ihren Händen. Sie trägt ein schwarzes Kleid, und im Hintergrund sind Lichterketten sowie Farbtöne eines Sonnenuntergangs zu sehen. Links oben befinden sich die Logos von ALDI und ALDI SÜD. Rechts wird für Beachwear ab dem 08.08. für 12,99 € im ALDI Onlineshop geworben.

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Eine Frau in einem schwarzen Kleid trinkt ein Getränk aus einem Glas mit einem Strohhalm. Im Hintergrund hängen Lichterketten und es gibt ein Bild von einem farbenfrohen Himmel. Links oben befinden sich Aldi-Logos, rechts oben steht "Ab Do. 08.08." und rechts mittig hängt ein Schild mit der Aufschrift "SYLVIE MEIS".

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Werbelogos von Aldi Nord und Aldi Süd. Schriftzug "Gutes für alle." im unteren Teil. Hinweise auf Sommermode ab dem 08.08., entworfen von Sylvie Meis, rechts im Bild auf einem Anhänger. Hinweis auf den Aldi-Onlineshop unter aldi-onlineshop.de. Hintergrund blau beleuchtet mit unscharfen Lichtern.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Aldi mit dem von uns gewählten Titel

"Neue Sommermode von Sylvie Meis bei Aldi: Badeanzüge ab 14,99€, Kaftane für 12,99€ ab 08. August".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Aldi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Aldi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung