Unsere Kurzbeschreibung des Swisscom TV-Spots

Swisscom bewirbt in ihrem TV-Spot den "We Are Family"-Rabatt, der es ermöglicht, ein Mobilfunkabo zum Normalpreis von 69,90 CHF zu erhalten und bis zu vier weitere Abos zum halben Preis hinzuzufügen. Die kommunikative Aussage ist, dass man mit Swisscom verbunden bleiben kann und dabei von einem leistungsstarken Netz und attraktiven Preisen profitiert.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Swisscom

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2025-02-01
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Unsere Meinung

Aus meiner Perspektive hebt der TV-Spot von Swisscom einige durchaus ansprechende Elemente hervor, die es wert sind, näher betrachtet zu werden. Der Fokus des Spots liegt klar auf der Familienverbindung, was sich nahtlos in den "We Are Family" Rabatt integriert. Die Botschaft der Verbundenheit wird durch visuelle Elemente wie die Darstellung von Menschen in vertrauten häuslichen Szenen wirkungsvoll transportiert.

Ich finde, die kreative Umsetzung des Spots erfordert durchaus ein aufmerksames Auge. Hier werden alltägliche Szenen, wie etwa eine Frau in einem roten Pullover oder eine Gruppe, die ein Selfie macht, effektiv genutzt, um das Thema Gemeinschaft und Nähe zu illustrieren. Dennoch könnte man argumentieren, dass die Auswahl der Szenen auch etwas gewagt ist. Aus satirischer Sicht sehe ich die typische Family-Szene, bei der sich alle um ein Smartphone scharen, fast als karikaturhafte Darstellung moderner Familientreffen.

Meiner Ansicht nach kristallisieren sich die Zielgruppenansprache und die Werbebotschaft hier gut heraus. Der Spot spricht Familien und enge Freundeskreise gezielt an, indem er zeigt, wie erschwinglich es sein kann, zusammen vernetzt zu bleiben. Die Botschaft kommt klar und unkompliziert rüber: "1 Abo zum Normalpreis, bis zu 4 weitere zum halben Preis". Die Kreativität des Spots liegt in der Auswahl der Setting-Details und den Menschen, die in lebendigen, mehrschichtigen Szenen gezeigt werden – fast ein Versuch, den Zuschauer mit ihm vertrauten häuslichen Freuden und Alltagsmomenten zu erreichen.

Ich denke, visuell ruht sich der Spot auf warmen und einladenden Tönen aus, die durch die Verwendung von Licht und Farbgestaltung unterstützt werden. Diese Detailtreue trägt positiv zur Gesamtwirkung bei und sichert eine gewisse Konsistenz mit der Markenbotschaft. Swisscom positioniert sich als einfühlsamer und zugänglicher Netzwerkanbieter, was in den intimen Darstellungen von zu Hause und Familie zur Geltung kommt.

Doch aus meiner Perspektive ergeben sich auch mögliche Schwachstellen. Die innovative Darbietung könnte durch ihre sehr ortsgebundene und fast künstlerische Szenenwahl Gefahr laufen, eine breitere Aneignung zu verpassen. Kann jeder Zuschauer sich in diesen Szenarien wiederfinden? Das bleibt offen und könnte Anlass zur Diskussion geben.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass der Swisscom-Spot durchaus einen anspruchsvollen Kommunikationsansatz verfolgt und dies gekonnt in Szenen voller Wärme und Alltagsbezug verpackt. Dennoch wäre es spannend, zu hören, welche Aspekte andere in diesem TV-Spot wahrnehmen. Ich lade daher ein, diesen Spot zu kommentieren und zu diskutieren: Was fällt auf, was überzeugt oder was könnte verbessert werden? Teile deine Gedanken!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Frau trägt einen roten Pullover und schaut auf ein Smartphone. Im Hintergrund sind verschwommene Tafeln oder Kühlschrank mit Notizen sichtbar. Die Frau hat lange, blonde Haare und trägt eine Kette. Das Licht ist warm und angenehm.

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In einer modernen Küche steht eine Frau in einem roten Bademantel, die aus einer Tasse trinkt und auf ihr Handy schaut. Der Raum ist hell, eine Kücheninsel steht zentral. Ein Kühlschrank ist links im Bild, über den ein Regal mit Pflanzen und Gläsern hängt. An der Wand sind viele Bilder und Karten. Ein Fußball liegt auf dem Boden. Licht fällt durch ein großes Fenster herein.

0:06

In einer modernen Küche posieren fünf Personen. Eine Person in der Mitte macht ein Selfie. Rechts sitzt jemand auf der Theke und schaut auf sein Handy. Links steht eine Person mit einer Tasche und einem Handy. Im Hintergrund sind Objekte wie eine Kaffemaschine und Pflanzen zu sehen.

0:07

Junge Frau mit blonden Haaren hält ein Smartphone und hat einen überraschten Gesichtsausdruck. Im Hintergrund verschwommene Figuren und ein gemütlicher, heller Raum. Auf dem Sofa liegen bunte Kissen, und im Raum sind verschiedene Gegenstände und Dekorationen zu sehen.

0:09

Eine Frau mit langen Haaren und einem roten Pullover lächelt. Im Hintergrund hängen mehrere Zeichnungen und Zettel an der Wand. Sie trägt eine Halskette mit einem runden Anhänger.

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Vier Personen machen einen Kussmund. Links eine Frau mit langen Haaren, daneben ein Mann mit Brille und grauen Haaren. Rechts von ihm ein Mädchen mit braunen Haaren und ganz rechts ein Junge mit roten Haaren und Hoodie. Alle schauen geradeaus, Hintergrund ist neutral.

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Eine Gruppe von fünf Personen lächelt in die Kamera in einem Wohnzimmer oder einer Küche. Text im Bild: "Der neue 'We are Family!' Rabatt". Im Hintergrund sieht man Möbel und Dekorationen.

0:17

Ein Handybildschirm zeigt eine lächelnde Frau. Text darüber: „1 Abo zum Normalpreis. Bis zu 4 weitere Abos zum halben Preis.“ Preisangabe „69.90 pro Monat“ für „blue Mobile S“. Hintergrund mit blau-pinken Punkten. Unten steht „swisscom“ und ein Hinweistext zu Rabattbedingungen.

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Vier Smartphones mit Gesichtern darauf. Oben steht "1 Abo zum Normalpreis. Bis zu 4 weitere Abos zum halben Preis." Links der Swisscom-Schriftzug. Auf einem Smartphone steht "69.90 pro Monat", auf den anderen "50% Rabatt". Der Hintergrund ist blau mit Mustern, unten kleiner Text mit Infos.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Swisscom mit dem von uns gewählten Titel

"Swisscom "We Are Family"-Rabatt: Verbunden bleiben mit halbem Preis auf 4 weitere Abos".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Swisscom, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Swisscom in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung